Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung im Rahmen einer Gruppenveranstaltung

Hallo, ich bin Arbeitslosengeld II Emfänger und habe nun einen Brief vom Arbeitsamt bekommen indem drin steht: "Einladung zum Berauntgspräch zwecks Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung im Rahmen einer Gruppenveranstaltung.

Weiter unten steht die Rechtbelehrung das ich zur Teilnahme an dieser Gruppenveranstaltung verpflichtet bin, sollte ich nicht kommen drohen mir kürzungen in hähe von 10% meines Regelbedarfs. Beigefügt war ein kleiner Flyer/Prospekt. Etwas zum aufklappen, da steht drin ich werde für 8 Wochen an die Werkakademie überwiesen. Dort steht ich erhalte unterstützung bei der Ausfüllung beies SGBII Antrags. (Den ich aber schon längst ausgefüllt und abgegeben habe sonst würde ich ja kein ALG 2 bekommen. Weiter steht dort vieles über Bewerbungsunterlagen durchchecken, lässt in mir so den Eindruck erwecken als sei das einfach nur eine Maßnahme um mir beizubringen wie man Bewerbungen schreibt.

Meine Frage dazu ist, kennt sich jemand genau damit aus? Aus dem Prospekt ist sowenig heraus zu lesen, diese Maßnahme umfasst 16 Stunden pro Woche (4 Stunden Pro werktag) acht wochen lang. Weiß einer was mich da erwartet? Bin ich verpflichtet alles zu unterschreiben was sie mir vorsetzen? Diese Eingliederungsvereinbarungen sind ja berühmt und ich habe gehört es soll nichts gutes auf einen Zukommen. Bin nun verunsichert, ist es was sinnvolles und gibt mir defintiv bessere chancen oder ist das einfach eine sinnlose maßnahme?

Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsamt, Arbeitslosigkeit, Eingliederungsvereinbarung, Hartz IV
ALG1 nach Umschulung bzw. evt. Weiterzahlung von Übergangsgeld

Nach erfolgreicher Umschulung, während der ich von meiner Rentenversicherung Übergangsgeld abzüglich meines Ausbildungsgehaltes ( mein Ausbildungsbetrieb hatte mich als "normaler" Auszubildender für die Zeit angestellt) erhalten habe, bin ich zur Zeit arbeitslos. Ich habe alle Forderungen erfüllt(arbeitssuchend 3 Monate vorher gemeldet,arbeitslos am Tag nach bestandener Prüfung). Nun habe ich den Bescheid über mein Arbeitslosengeld bekommen und das Arbeitsamt berechnet es nach meinem fiktiven Lohn, den ich als Berufsanfänger mit meinem Umschulungsberuf verdienen würde. Es ist natürlich etliches weniger wie das Übergangsgeld mit Ausbildungsgehalt, wobei mein Übergangsgeld ja das zusammen gewesen wäre, die Rentenversicherung hat ja das Ausbildungsgehalt von meinem eigentlichen Übergangsgeld abgezogen. Ich möchte nun wissen, ob ich einen anderen Anspruch für mein jetziges Arbeitslosengeld hätte oder evt. auf Weiterzahlung von einem Teil des Übergangsgeldes, wie und wo ich Anträge stellen kann und ob es § aus dem SGB dazu gibt. Kann mir da jemand weiterhelfen? Eine neue Anstellung hab ich auch schon ab nächsten Monat, aber diese 2 Monate haben mich finanziell ganz schön reingerissen, vielleicht gibt es da ja noch Möglichkeiten von denen ich jetzt nix weiß, da ich mein Auto auch noch in Reparatur bringen muss und Winterreifen benötige, sonst komm ich gar nicht zu meinem neuen Arbeitsplatz. Danke schon mal im voraus für hilfreiche Antworten

Reha, Agentur für Arbeit, ALG I, Berufliche Reha, Übergangsgeld
Status "ausbildungssuchend" ohne mein Wissen und Einverständins wieder geändert, ist das rechtens?

Werte Community, ich ersuche Rat in folgender Sachlage. Ich bin 22 und im Moment ALGII-Empfänger und zwar selbstständig, das nur am Rande. Am 4.11.2013 habe ich mich in der Agentur für Arbeit ordnungsgemäß "ausbildungssuchend" gemeldet, um weiter Kindergeld zu bekommen, und vor allem weil es tatsächlich so ist. Zu dem Zweck gab es mehrere Termine bei einer ansässigen Berufsberaterin, die mir meinen Status "ausbildungssuchend" schriftlich bestätigte, wie ich gerade sehe. Mehrere Termine und es wird klar wie mein weiterer Weg aussieht. Wir sind uns einig, ein duales Studium soll es sein und ich bekomme obendrein alle Betriebe von ihr mit, bei denen ich mich bewerben kann. Gesagt getan. Es besteht kein weiterer Bedarf an Terminen, es ist ja alles gesagt was gesagt werden kann, der Weg klar vorgezeichnet. Jetzt bei Ablauf der Bewerbungsfrist kamen die ersten Einladungen zum Vorstellungsgespräch eingeflogen. große Freude aber auch Sorge - es würde sehr teuer werden,einige Gespräch finden 500 km entfernt statt. Ich gehe also zu bereits bekannter Agentur und beantrage diesbezüglich Unterstützung bzw. Kostenübernahme. Dies ist nicht wirklich unkompliziert aber was solls. Ein ganz anderes Problem macht mir zu schaffen. Die durchaus unfreundliche Sachbearbeiterin grinst mir ins Gesicht das ich seit Februar 2014 gar nicht mehr als "ausbildungssuchend" gemeldet bin. 'Wie kann das sein?' entfährt es mir, ist mir doch bewusst wie fundamental wichtig dieser Status für den Kindergeldanspruch ist. 'Meine Berufsberaterin habe mich abgemeldet, es sei ja alles zum Abschluss gekommen' bekomme ich entgegnet. Ich falle bald aus allen Wolken und bin ratlos. Denn schließlich muss sich verkürzt folgendes Abgespielt haben: Ich habe den finalen Berufsberatungstermin (ca. Januar/Februar 2014) in dem mir alle in frage kommenden Betriebe ausgehändigt werden. Ich freue mich und tigere sofort rüber in den Jobclub und bewerbe mich auf ebendiese Betriebe. In der Zwischenzeit ändert meine Berufsberaterin ohne mein Wissen oder Einverständnis meinen Status von "ausbildungssuchend" auf "nicht ausbildungssuchend". 'Logisch' denk ich jetzt, schließlich sucht man ja natürlich keine Ausbildung mehr wenn man sich auf eine Bewirbt (Achtung Ironie im letzten Satz). Ich bin ratlos und ein wenig verzweifelt wie mit einem so umgesprungen wird. Wir reden hier mal eben locker 1500€ Kindergeld das die dann mangels Anspruch wieder haben wollen. ist das so rechtens? Was kann ich tun. Mir geht es hier vor allem um den Kindergeldanspruch. Freundliche Grüße toaskIV

Ausbildung, Recht, Agentur für Arbeit, ALG II, Berufsberatung, Hartz IV, Kindergeld, Ausbildungssuchend
Arbeitslos melden zwischen zwei Stellen

Hallo, ich bin neu hier, wusste nicht genau, wie ich herausfinde, ob die frage so schon einmal gestellt wurde, aber ich habe sie so nirgends gefunden, also seid mir nicht böse, falls es sie doch schon gibt :-)

Ich bin Anfang Juli mit Bestehen der mündlichen Prüfung mit meiner Ausbildung fertig. Mein Chef übernimmt mich nicht, also habe ich mich schon rechtzeitig beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet und mir wurde gesagt, dass ich wenn ich wirklich arbeitslos werde nach der Ausbildung spätestens am ersten tag der Arbeitslosigkeit mit meinem Personalausweis in die arbeitsagentur kommen muss und mich arbeitslos melden.

Von den wenigen Stellen, die mir das Arbeitsamt vorgeschlagen hat, habe ich keine bekommen. Ich habe mich aber auch noch selbstständig beworben und somit eine Arbeitsstelle ab dem ´01.08. gefunden. Kann ich mich jetzt für die Lücke zwischen den zwei Stellen arbeitslos melden? Soweit ich weiß bekommt man ja in dem ersten Monat in dem man arbeitet auch noch Arbeitslosengeld, weil man ja erst am Ende des Monats das erste Gehalt bekommt.

Also ich denke schon, dass das geht, oder? Weil ich bin da zwischendrin ja wirklich arbeitslos. Nur darf ich dann den neuen Arbeitsvertrag schon vorher unterschreiben, bevor ich dann tatsächlich arbeitslos bin? und muss ich das im Arbeitsamt wenn ich mich arbeitslos melde gleich dazu sagen? oder sagen die dann ich kann mich nicht arbeitslos melden wenn ich schon eine stelle in Aussicht habe?

Würde mich freuen, wenn sich jemand mit dem Thema auskennt und mir weiterhelfen kann!

Liebe Grüße

Jenny

Arbeit, Arbeitslosengeld, Arbeitsvertrag, Agentur für Arbeit, Amt, arbeitslos, Arbeitslosigkeit

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