Abschreibung von Grundsteuer und Amtsgericht-gebühren in Verbindung mit der Aufteilung von Grund und Boden zum Gebäude?
hallo,
ich habe mal eine frage zum immobilienerwerb und abschreibung.
es geht um die anschaffungkosten, die ja auf grund und boden und gebäude aufgeteilt werden muss. z.b. 80/20
nehmen wir mal an der kaufpreis wäre 90.000 €. zusätzlich fallen grunderwerbssteuer und gerichtsgebühren (eigentümereintragung) i.h.v 10.000 €.
somit ist der anschaffungspreis 100.000 €.
bei aufteilung von 20 % auf gund und boden, könnten so 80.000 € in 50 jahren abgeschrieben werden. bei 2% sind das 1.600 € pro jahr.
nun meine frag: in diesem vereinfachten beispiel, hat man ja steuern und gebühren i.h.v. 10.000 € bezahlt. kann davon aber auch nur 80% als nur 8.000 € über die laufzeit abschreiben.
ist das korrekt?
und wenn ja ist das nicht logisch etwas falsch? klar, grund und boden kann man nicht abschreiben, aber sollte man nicht die anfallenden grundsteuer zu 100% und nicht nur zu 80% abschrieben dürfen? die steuern usw. sind ja eigentlich sofort "weg" und zwar "komplett". ist ja dann ungerecht, wenn man nur 80% davon absetzten darf. oder sehe ich da etwas falsch?
danke.