Hallo,
meine Frage:
in einer vermieten Wohnung ist ein Backofen kaputt gegangen und wurde ersetzt. kosten ca. 400 euro + ca. 60 euro für den Elektriker der ihn eingebaut hat.
vor ein 2-3 Jahren ging schon mal einer kaputt. kosten 750 € und der wurde direkt in dem Jahr auch abgeschrieben.
nun hab ich gelesen, dass das wohl nicht mehr so ganz richtig ist. oder? anscheint eine "neue" BFH Entscheidung.
oder kann ich ihn wieder komplett in dem Jahr abschrieben oder muss ich ihn über die Nutzungsdauer von 10 Jahren abschreiben. wäre aber ja etwas "lächerlich" a 40 €/Jahr. oder welche Regelung greift hier? hab auch was gelesen das Geräte die unter einer grenze fallen direkt abgeschrieben werden können. oder auch sammelposten gebildet werden. aber es geht nur um den einen Backofen i.h.v. 400 €
also 1. Frage: wie Abschreiben
2 . frage: was passiert mit dem anderen Backofen, wenn das falsch angegeben wurde und durchgewunken wurde. kann da noch etwas passieren oder...?
3 . wie wird mit den kosten des Handwerkers umgegangen?
danke