Guten Abend

Kann mir jemand erklären, weshalb man als Doppelbürger (CH & DE) mit dem deutschen Pass nach Deutschland einreisen muss wenn man in der Schweiz wohnt und genauso auch den schweizer Pass hat?

Dies wurde beim Erneuern des deutschen Passes auf der Botschaft in Bern so kommuniziert.

Durch Googeln habe ich keine Erklärung gefunden, nur den Hinweis, dass man sich als deutscher Doppelbürger generell mit dem deutschen Pass den deutschen Behörden gegenüber ausweisen muss.

Weiss jemand, weshalb das so ist und auf welchem Gesetzesartikel dies beruht?