Bafög auch bei Fachrichtungswechsel nach 3. Semester?

Hallo,

ich habe ein Fachrichtungswechsel durchgeführt. Mein altes Studium wäre von meinem alten Bafög Amt bis zum 08.2024 gefördert worden. Jetzt habe ich mein Bafög Amt gewechselt, da für meine neue Hochschule ein anderes Studierendenwerk zuständig ist. Mein neues Studium geht bis zum 10.2024. Ich habe ein wichtigen Grund angegeben und zwar Eignungsmangel durch nicht bestandene Prüfungen im 1. und 2. Semester (habe trotzdem 2-3 Prüfungen im 1. und 2. Semester bestanden) und dass daraus ein Neigungswandel entstanden ist. Ich habe am Anfang des 3. Semesters gewechselt also im September.

Gestern habe ich meine Sachbearbeiterin angerufen und sie gefragt wie lange es noch dauert bis ich eine Antwort bekomme zu meinem Antrag. Sie war sehr unhöflich und hat mich fast schon regelrecht angeschrien, dass es bald bearbeitet wird. Ich habe sehr höflich gefragt und ich kann verstehen, dass sie momentan unter Hochdruck arbeitet. Trotzdem ging es mir danach nicht besser.

Jedoch habe ich oft mitbekommen, dass Anträge nach Fachrichtungswechsel auch abgelehnt werden. Ich bin sehr auf Bafög angewiesen und möchte ungern ein KfW Kredit machen.

Deswegen kann Ich seit Tagen nicht schlafen, da ich immer dran denke, dass mein Antrag abgelehnt werden könnte. Es ist übrigens mein 1. Wechsel. Arbeiten möchte ich auch ungerne, da ich in meinem neuen Studiengang nur Noten mit 1, oder 2, schreiben möchte und mich auf meine Prüfungen konzentrieren möchte.

Hat jemand vielleicht Erfahrungen nach einem Fachrichtungswechsel? Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

Studium, Schule, BAföG, Universität, BAföG-Antrag, Fachrichtungswechsel, Ausbildung und Studium, BAföG-Anspruch
Bafög Fachrichtungswechsel (im 3. Semester)?

Hallo,

ich habe im September mein Studiengang gewechselt (Anfang 3. Semester). Mit meinem alten Studiengang habe ich am 01.09.2020 angefangen und gewechselt in mein neuen Studiengang bin ich am 30.09.2021. Das Bafög Amt wollte dann eine Begründung (da ich im 3. Semester war in meinem alten Studiengang). Hab es dann mit Eignungsmangel begründet und erklärt, dass ich mich überfordert sah mit den mathematischen Klausuren Anfang 3. Semester also im September, weswegen ich auch gewechselt bin, da es mich zu meinen intellektuellen Grenzen gebracht hat. Nun wollen die eine Bescheinigung über all meine Prüfungen, was ich auch eingereicht habe. Im WS 20/21 habe ich 5 Klausuren geschrieben, davon nur 3 bestanden. Im SS 21 habe ich 2 Prüfungen geschrieben, wo ich nur 1 bestanden habe. Im WS 21/22 habe ich keine geschrieben, da ich mich wie gesagt überfordert sah mit den Prüfungen, die hätten auch in der Woche vom 20.09 - 03.10. angefangen.

Nun habe ich Angst, dass mir kein Bafög bewilligt wird, da sie vielleicht denken, dass ich zu wenig Prüfungen geschrieben habe. Aber ich habe alle Prüfungen, wo ich mir sehr sicher war, dass ich sie bestehe, mitgeschrieben. Denkt ihr dass kann mir zum Verhängnis werden? Hat jemand ähnliche Erfahrungen. Ich bin leider sehr auf Bafög angewiesen und bereue es nicht 1 Monat vorher gewechselt zu haben (also im 2. Semester), aber da dachte ich wie gesagt noch, dass ich das Studium durchziehe.

Studium, Schule, Geld, BAföG, Fachhochschule, Universität, BAföG-Antrag, Fachrichtungswechsel, Ausbildung und Studium
Wenn man Bafög beantragt, wird das Geld von den Eltern abgezogen?

Hallo, wie ihr in der Frage mitbekommen könnt, geht es um Bafög. Ich will Bafög beantragen, mache meine Schulausbildung nur leider bekomme ich von nirgends Unterstützung. Nicht mal von meinen Eltern, eigentlich müssten sie, bis ich 25 bin, zuständig und verpflichtet dafür sein. Nur habe ich etwas komische Eltern. Ich wurde von denen rausgeschmissen, deshalb wollte ich Bafög beantragen. Nur bedauerlicherweise will meine Mutter die Einkommenserklärung nicht ausfüllen, weil sie der Meinung ist, dass ihr das Geld abgezogen und mir überwiesen wird. Was ja vollkommen nicht stimmt, man wird ja vom Staat bezahlt und die Einkommenserklärung muss ausgefüllt werden, weil die ja wissen müssen wie viel Einkommen meine Eltern haben und ob mir dann auch Bafög zusteht. Meine Mutter ist mit einem anderen Mann verheiratet, der hat ihr das alles eingeredet, er hat gesagt er wolle das nicht und sie würden ihm dann auch das Geld abziehen und mir einzahlen, dass sein Einkommen mitgerechnet wird. Ich denke aber meine Version ist doch richtig und deren stimmt einfach nicht, ergibt ja keinen Sinn. Ich beschäftige mich seit Monaten mit dem Thema und habe nichts dazu gefunden. Wisst ihr vielleicht, ob das stimmt? Ich verzweifle, weil mir mein Recht genommen wird und ich keinerlei Unterstützung bekomme und Lügen aufgetischt bekomme. Danke im Voraus für die Antworten.

Schule, Geld, Recht, BAföG, Staat, Ausbildung und Studium
Kann ich es irgendwie schaffen, eine private Ausbildung zu finanzieren?

Hey, gleich vorweg: Ich würde gern Antworten von Leuten haben, die sich wirklich gut mit Finanzen auskennen. Ich kann in meiner Lage leider nicht ganz so viel mit "Naja also ich glaube nicht, dass das geht" oder "Vielleicht möchtest du ja was anderes als Illustration machen" anfangen, auch wenn es sicher lieb gemeint ist :)

Also das beiseite:

-Ich möchte eine Ausbildung im Bereich Illustrationsdesign an der htk machen. Da es generell keine staatlichen Ausbildungen im Bereich Illustration o.Ä. gibt, muss ich auch private Ausbildungen zurückgreifen, welche sehr teuer sind. Das ist aber allerdings absolut der Berufsweg, den ich eingehen will und ich würde echt alles dafür tun, um das erreichen zu können.

Das Problem der ganzen Situation ist eigentlich, dass ich nicht mehr bei meinen Eltern wohne, sondern in der Jugendhilfe (betreutes Einzelwohnen), bedeutet, dass das Jugendamt mein Geld bestimmt. Ich bekomme die Miete meiner Wohnung vom Jugendamt bezahlt und zusätzlich 450€, wobei davon einiges auf Strom WLAN, Wasser etc. draufgeht, sodass mir letztlich 280€ für Essen und so weiter übrig bleiben.

Da die Ausbildung Schüler-BAföG akzeptiert, würden bei meinem BAföG Geld, was ich für die Ausbildung bekomme das Wohngeld (also die 450€) wegfallen. Bei meinem BAföG-Antrag dieses Monats kam heraus, dass ich 580€ Schüler-BAföG bekomme (ich habe das aus einem anderen Grund beantragt, ist aber jetzt hierfür irrelevant, warum ich das schon hab).

Soll heißen, selbst wenn ich 580€ bekomme, gehen davon ja 446 an das Jugendamt, dann muss ich noch 420-470€ für die Ausbildung abgeben und noch Geld für Essen usw übrig bleiben.

Meine Betreuerin meinte zu mir, dass das sehr wahrscheinlich ist, dass das Jugendamt diesen Auftrag nicht akzeptiert, weil ich dann von -200€ leben müsste, selbst wenn ich einen Minijob nebenbei mache (die Ausbildung geht montags-freitags 4 Stunden).

Meine Frage ist: Kennt ihr irgendeinen Weg, wie ich das finanzieren kann? Ich bekomme keine Unterstützung meiner Eltern, kann aber auf etwas Unterstützung meiner Schwestern hoffen, aber die können natürlich auch nicht alles zahlen (außerdem kann ich das dem jugendamt nicht erzählen, weil mir sonst noch mehr abgezogen wird). Kann ich irgendwie aus dieser Situation raus und irgendwie irgendwo wohnen, muss ja nicht in der Jugendhilfe sein und diese Ausbildung machen? Kennt ihr irgendeinen Weg, weil ich kenne mich hiermit viel zu wenig aus. Dankeschön.

Finanzen, Schule, Geld, BAföG, Finanzierung, Wohngeld, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
P-Konto: BAföG und Kindergeld?

Ich habe erschrocken festgestellt das ich eine Kontopfändung habe und mir stellen sich da einige Fragen, die ich nicht beantwortet kriege als Student.

Es handelt sich dabei um einen Gläubiger mit einer Forderung von 310€.

Es handelt sich dabei um keine große Forderung und ich möchte diese so schnell wie möglich begleichen, hab dazu allerdings jetzt in diesem Moment nicht die Möglichkeit und muss deshalb die Umwandlung meines Kontos in ein P-Konto in Betracht ziehen um weiter Lebensmittel etc bezahlen zu können.

Ich bin Student und beziehe Bafög. Durch einige Verzögerungen erhalte ich diesen Monat die Nachzahlung (Höchstsatz) für letzten und diesen Monat, also 1500€. Dazu kommt mein Kindergeld von 219€.

Von dieser Nachzahlung muss ich allerdings private Schulden (zB Miete für letzten und diesen Monat und Geld das ich mir für Lebensmittel und den Semesterbeitrag leihen musste) bezahlen. Würde also bei einem P-Konto alles insgesamt über den Freibetrag einbehalten werden obwohl es eine Nachzahlung ist und eine Sozialleistung?

Dann stellt sich mir die Frage: Wenn so viel gepfändet wurde, das der Gläubiger ausgezahlt werden konnte, in meinem Fall also 310€: Ist die Pfändung dann weg und mein Konto automatisch wieder normal, weil es ja keine Forderungen mehr gibt? Oder würde das Geld über den Freibetrag dennoch einbehalten werden, so lange ich nicht ausdrücklich eine erneute Umwandlung anfordere?

Finanzen, Geld, Schulden, Recht, BAföG, P-Konto, Pfändung, Sparkasse, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Was tun, wenn die Stadt mein Abschlusszeugnis verlangt, ich aber keins habe?

Die Stadt bzw. das jeweilige Amt möchte von mir mein Abschlusszeugnis für das Jahr 2020/21 sehen, da ich für das Studium Bafög beantragt habe und damals auch für 3 Monate Bafög bezogen habe ansonsten würde die mein Bafög "zurück haben" wollen oder mir mein zukünftiges für das Studium verbieten. Das Problem aber ist, ich habe kein Abschlusszeugnis für das Jahr 2020/21, da ich das Abitur nicht geschafft habe. Ich habe auch kein anderes Zeugnis außer das Halbjahreszeugnis. Ich bin ungefähr bis Ende Februar/ Anfang März hingegangen, danach hab ich die Schule abgebrochen, da ich keine Lust mehr hatte. Mit der Motivation hätte ich höchstens ein 3,5 Abitur geschafft und das wollte ich nicht. Ich hab mich aber auch nicht abgemeldet oder sowas, sondern bin einfach nicht mehr hingegangen.

Ich hab jeden Tag mehrmals versucht das Amt telefonisch zu erreichen, aber jedes Mal heißt es "Frau XYZ ist gerade nicht erreichbar..bitte hinterlassen sie eine Nachricht...". Weder in den Briefen noch im Internet oder sonst wo steht, um welche Uhrzeichen sie erreichbar wären. Auf meine Email, die ich vor einer Woche abgeschickt habe, wird auch nicht geantwortet. Kann mir sehr gut vorstellen, das sie überlastet sind mit Mails usw. weil es ja 50 Millionen andere Studenten in meiner Stadt gibt, die Bafög beziehen wollen. Aber was kann ich anderes machen, damit die mir später nicht sagen können "Du hast dich nicht an die Mitwirkungspflichten gehalten, deshalb verweigern wir Ihnen jetzt Ihren Antrag auf Bafög..." ?

Schule, Rechte, Gesetz, Abschluss, Amt, Antrag, BAföG, Zeugnis, Ausbildung und Studium
Kann ich heute mein Minijob kündigen und würde dieses Jahr noch Anspruch auf Bafög bekommen?

Zuerst einmal ich bin Student im dritten Semester. Hab mich mit Bafög nie auseinandergesetzt, da ich schon seit dem ersten Semester selbstständig arbeite und dementsprechend so oder so keinen Anspruch hätte. Mit der Zeit wird das Studium aber immer stressiger und ich würde da auf's Bafög umswitchen und meinen Job aufgeben, auch wenn ich dann weniger im Monat zur Verfügung habe und mir auch noch Schulden einhole. Aber ich will nicht direkt alles hinwerfen, und am Ende dann vielleicht leer dastehen. Deshalb frage ich hier. Jetzt habe ich einen Antrag gestellt und das Amt möchte bis zum Ende November über das Einkommen von mir und meiner Eltern bescheid wissen + Steuerbeiträge usw.. Ich wohne bei meinen Eltern und mein Vater verdient im Monat 2100€ Netto. Meine Mutter ist Arbeitslos bzw. Hausfrau. Abgezogen oder addiert von den Steuern und allem Anderen (Freibeträge usw.) würde ich laut dem Online Rechner den vollen Satz von +-500€ pro Monat erhalten. Da ich aber selbst auf Teilzeit arbeite und ungefähr 600+€ im Monat verdiene, hab ich keinen Anspruch auf Bafög. Wenn ich jetzt aber kündigen würde und das so auch im Formblatt 3 der Einkommenserklärung darstellen würde das ich extra deshalb gekündigt habe, würde ich dann noch den vollen Betrag erhalten?

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BAföG hat zu viel bezahlt, dürfen sie das Geld sofort zurückverlangen?

Aufgrund meiner psychischen Probleme konnte ich meine Schulische Ausbildung letztes Jahr für Paar Monate nicht wahrnehmen.

Ich habe für 2 Monate Schüler - BAföG bekommen, obwohl ich es nicht mehr hätte bekommen sollen, da irgendwo steht, dass man nach 2 oder 3 Monaten nicht Tätigkeit das BAföG gestrichen bekommt, egal aus welchem Gründen.

Das Problem ging von beiden Seiten aus, da ich etwas daran Schuld war, dass ich mir ca. 1 Jahr nachdem ich BAföG erhalten habe das nicht gemerkt habe, dass es unter solchen Bedingungen gestrichen wird und das BAföG-Amt hat Teilschuld, da sie obwohl ich Atteste geschickt habe, sie erst 2 Monate zu spät bemerkt haben, dass Sie mir zu viel gezahlt haben.

(War halt nervig, da ich keine Zeit hatte rechtzeitig andersweitig Geld zu beantragen)

Jetzt zum Problem:

Das BAföG-Amt verlangte eine Rückzahlung von über 1000€ innerhalb eines Monats oder 2 Monate. Nun habe ich halt kein eigenes Einkommen, da ich eine Schulische Ausbildung besuche und auf Geld vom Staat abhängig bin. Irgendwie habe ich mit denen Geklärt eine Ratenzahlung in Höhe von 50€ zu machen (niedriger ging es nicht). Problem: ich habe kein Einkommen, das Geld wird gerade so berechnet, dass ich am Monatsende auf ca. 0€ bin, was besser klappt durch die 50€ weniger als vorher.

Kurzgesagt:

Diese Ratenzahlung bringt mich dazu, dass ich 1 Woche vor Monatsende kein Geld mehr habe und eigentlich bin ich nicht in der Lage das zu Zahlen.

Frage:

Ist das rechtens, dürfen die sowas von mir verlangen oder ist das von den Umständen abhängig? Wenn es nicht rechtens ist, was kann ich tun?

Geld, Schulden, Ausbildung, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, BAföG, Gesetzeslage, BaföG-Amt, Ausbildung und Studium

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