BAföG und Formblatt 3 bei Bezug von ALG2 von dem Elternteil?

Guten Tag! Nach etwa 5 Stunden von Google, gutefrage u.ä. dachte ich frage mal direkt. Die meißten Ergebnisse die ich fand sind einige Jahre älter, und obwohl ich mir sicher bin dass sich nichts an den Antworten geändert hat, würde ich doch lieber selbst nachfragen.

Situation ist simpel: ich plane, anfangs Wintersemester 21/22 zu studieren. Nachdem ich meine Immatrikulation beende, werde ich einen BAföG-Antrag stellen. Zurzeit lebe ich mit meiner Mutter, die schon seit Jahren (2019+) ALG2 bezieht, was unser (oder ihr) komplettes Einkommen ausmacht. Mir ist klar dass sie es eigentlich ausfüllen soll, aber ich würde ihr gerne die Arbeit hier erleichtern, und habe mir deswegen die Einkommenserklärung von dem BAföG zuerst selbst angesehen. Und ich bin komplett verloren hier hah.

Aus verschiedenen Quellen habe ich unterschiedliche Antworten bekommen. Manche sagen, es reicht wenn man dieses Formblatt leer lässt und stattdessen eine Bescheinigung von Jobcenter vom vorletzen Jahr (also 2019) abgibt. Andere sagen es darf auf keinem Fall leer abgeschickt werden, und verweisen dabei auf Formblatt 7, was unter anderem erlaubt, "Arbeitslosigkeit" als Grund der Einkommensminderung anzugeben. Formblatt 3 hat keine direkten Verweise auf ALG2 (oder ich bin einfach blind).

Also: kann es mir jemand erklären? Ist es besser, bei Jobcenter/Studentenwerk (das mir meiner Hochschule arbeitet) nachzufragen?

Schule, BAföG, Ausbildung und Studium
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