Wenn ich beispielsweise irgendwie in den Besitz der Eier von Rotwangenschmuckschildkröten gelangen würde (geschenkt, ausgegraben, etc.), dürfte ich diese Eier dann ausbrüten, solange ich die Tiere danach behalte und nicht nach zwei Jahren irgendwo aussetzen? Der Handel mit diesen Tieren ist in Deutschland schließlich verboten.
Wenn selbst das Ausbrüten verboten wäre, welche Strafe würde mich dann erwarten.