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Sollten sogenannte "Dublin-Flüchtlinge" in Deutschland keinen Anspruch auf Leistungen mehr haben?

Im vergangenen Jahr wurde nur einer von 13 "Dublin-Flüchtlingen" aus Deutschland zurückgeschickt. Sahra Wagenknecht spricht von einem "asylpolitischen Skandal".

Deutschland hat im vergangenen Jahr nur einen Bruchteil der Flüchtlinge, die über Drittstaaten eingereist sind, in die Länder zurückgeschickt, in denen sie eigentlich ihr Asylverfahren hätten bekommen sollen. Demnach hat Deutschland 2024 rund 75.000 sogenannte "Dublin-Flüchtlinge" aufgenommen, die ursprünglich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat registriert worden waren. Aber lediglich in 6.000 solcher Dublin-Fälle gelang eine Überstellung ins Erstaufnahmeland.

Die Zahlen gehen aus einem Bericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hervor, den die Bundestagsabgeordnete Sahra Wagenknecht vom Innenministerium erfragt hatte, und der t-online exklusiv vorliegt. Die Vorsitzende des BSW hält das für einen "asylpolitischen Skandal" – nicht zuletzt, weil auch der mutmaßliche Täter von Aschaffenburg ein "Dublin-Flüchtling" war, der nicht abgeschoben wurde. "Wäre Recht und Gesetz durchgesetzt worden, hätte die Tat verhindert werden können", sagte Wagenknecht t-online.

Was ist ein "Dublin-Flüchtling"?
Der Begriff "Dublin-Flüchtling" bezieht sich auf Asylsuchende, die gemäß der Dublin-Verordnung innerhalb der EU in das Land zurückgeführt werden, das für ihr Asylverfahren zuständig ist – meist das Erstaufnahmeland. Die Verordnung soll verhindern, dass Flüchtlinge in mehreren Staaten Asyl beantragen, und klären, wer für wen zuständig ist. Besonders häufig sind Länder an den EU-Außengrenzen wie Italien oder Griechenland Erstaufnahmeland, Deutschland in der Mitte des Kontinents ist es eher selten.

Der 28-jährige Afghane Enamullah O., der dringend tatverdächtig ist, in Aschaffenburg zwei Menschen getötet zu haben, lebte zuletzt in einer Asylunterkunft in der Region. Laut Innenministerium reiste er im November 2022 nach Deutschland ein und stellte im März 2023 einen Asylantrag. Dieser wurde jedoch im Juni 2023 abgelehnt, da gemäß der Dublin-Verordnung der Staat für das Verfahren verantwortlich ist, in dem der Geflüchtete erstmals EU-Territorium betreten hat – in diesem Fall Bulgarien.

Der Fall von Enamullah O. steht offenbar stellvertretend für Tausende weitere Fälle von Flüchtlingen in Deutschland. Nur jeder 13. Dublin-Flüchtling wurde in das Land zurückgeführt, in dem er die Europäische Union betreten hatte.

Gründe für das Scheitern

Das Problem ist dabei nicht, dass die Länder, in die Deutschland die Flüchtlinge zurückschicken wollte, nicht bereit waren, diese aufzunehmen. Von den gut 75.000 Übernahmeersuchen wurden 44.000 von den aufnehmenden Ländern genehmigt. Das heißt, 44.000 Geflüchtete hätten in das Land zurückgeschickt werden können, in dem sie die EU betreten haben.

Warum dies nur in 5.800 Fällen geklappt hat, habe laut Ministerium viele unterschiedliche Gründe. Nach aktuellen Zahlen waren mehr als 4.000 Geflüchtete untergetaucht, weitere 2.000 wurden nicht angetroffen, in 4.500 Fällen war die Ausländerbehörde untätig, und in 3.000 Fällen gab es andere organisatorische Gründe. Auch laufende Gerichtsverfahren oder Kirchenasyl verhinderten Tausende Abschiebungen.

"Die Bundesregierung lässt sich aber auch bei den 'Dublin-Flüchtlingen' über den Tisch ziehen", sagt Wagenknecht t-online. Es sei ein "asylpolitischer Skandal", dass Deutschland im vergangenen Jahr 75.000 Asylbewerber, "die schon in einem anderen EU-Land registriert waren, aufgenommen hat und nicht einmal 6.000 davon in die entsprechenden EU-Drittstaaten zurückschicken konnte".

Bedenklich findet Wagenknecht diese Zahlen auch vor dem Hintergrund, dass Deutschland umgekehrt seinen Verpflichtungen des Dublin-Abkommens weitaus häufiger nachgekommen ist. So geht aus dem BAMF-Bericht hervor, dass Deutschland gut 15.000 Anfragen aus anderen europäischen Ländern hatte, Geflüchtete aufzunehmen – gut 4.600 von denen seien dann auch in Deutschland aufgenommen worden. Also knapp jeder Dritte.

"Wenn Deutschland jeden dritten 'Dublin-Flüchtling' aufnimmt, aber nur jeden dreizehnten überstellt, dann zeigt das, wie absurd die Migrationspolitik von Scholz und Faeser ist", so die Vorsitzende des BSW. Ihr Schluss: "Wer aus einem sicheren Drittstaat einreist, sollte in Deutschland keinen Anspruch auf Leistungen haben. Dann wäre Deutschland auch nicht länger Flüchtlingsmagnet Europas."

Quelle: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100582740/wagenknecht-kritisiert-gescheiterte-rueckfuehrungen-70000-faelle-betroffen.html

Keine Leistungen für Dublin-Flüchtlinge, kein Pull-Faktor. 74%
Weiter so. Aufnahme von Dublin-Flüchtlingen plus Leistungen. 17%
Unentschlossen/Andere Meinung. 9%
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Was sind Eure Einschätzungen zur Person und Motiv des Täters von Magdeburg?

Bei dem festgenommenen Tatverdächtigen soll es sich um einen 50-jährigen Mann namens Taleb A. handeln, der aus Saudi-Arabien stammt und 2006 nach Deutschland kam. In Sachsen-Anhalt soll er als Facharzt für Psychiatrie gearbeitet haben. Wie eine Sprecherin der Betreibergesellschaft Salus mitteilte, habe er im Maßregelvollzug mit suchtkranken Straftätern gearbeitet.

Nach Recherchen des ARD-Hauptstadtstudios soll A. bereits vor mehr als zehn Jahren auffällig gewesen sein. Aus Ermittlungskreisen hieß es, dass er 2013 vom Amtsgericht Rostock wegen der Androhung von Straftaten zu 90 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt worden sei. Bei dem späteren Asylverfahren habe die Verurteilung aber nicht zu einer Ablehnung seines Antrags geführt. Zuvor hatte es geheißen, A. sei den deutschen Sicherheitsbehörden vor der Tat nicht bekannt gewesen.

Mittlerweile soll er verhört worden sein. Auch die Wohnung des mutmaßlichen Täters in Bernburg rund 40 Kilometer südlich von Magdeburg soll durchsucht worden sein. Details zu Verhör und Durchsuchung sind aber noch nicht bekannt.

Der Festgenommene ist als islamkritischer Aktivist bekannt, der sich selbst als Ex-Muslim bezeichnet. In sozialen Medien, auf islamfeindlichen Websiten und in Interviews erhob er zuletzt Vorwürfe gegen deutsche Behörden. Er hielt ihnen unter anderem vor, nicht genügend gegen Islamismus zu unternehmen und befürchtete eine Islamisierung Deutschlands.

Auf dem Onlinedienst X bekundete er seine Sympathie zur AfD und träumte von einem gemeinsamen Projekt mit der in weiten Teilen rechtsextremen Partei: einer Akademie für Ex-Muslime.

Nachdem er vor Jahren mit seiner Unterstützung für saudische Frauen, die aus ihrem Heimatland fliehen, an die Öffentlichkeit gegangen war, schrieb er später auf seiner Website in englischer und arabischer Sprache: "Mein Rat: Bittet nicht um Asyl in Deutschland." Eine islamistische Motivation für die Tat sei deshalb nicht naheliegend, meint ARD-Terrorexperte Holger Schmidt. Das Motiv sei aber weiter unklar.

Die Nachrichtenagentur Reuters meldet unter Berufung auf einen nicht näher bezeichneten Insider aus Saudi-Arabien, dass das Königreich die deutschen Behörden vor dem Angreifer gewarnt habe. Dass das totalitäre Land vor Kritikern warne, sei jedoch nicht verwunderlich und sage nicht viel aus, erklärte Schmidt.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/magdeburg-faq-100.html

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