Darf der Chef mir nach einem Arbeitsunfall (6 Wochen AU) den Urlaub streichen ohne triftigem Grund obwohl ich sogar dazwischen 7 Tage voll arbeiten war?

Folgendes Problem, ich hatte einen Arbeitsunfall durch ein nicht ordnungsgemäß gesicherten bzw gelagerten Gegenstand. Also war dieser Unfall nicht selbst verschuldet. Ich wurde nach den Unfall ins Krankenhaus gebracht und habe bis zum nächsten Werktag eine AU Bescheinigung durch das Krankenhaus bekommen. Danach hat der Durchgangsarzt mich nach regelmäßigen Untersuchungen usw auf insgesamt sechs Wochen und drei Tage nach und nach Arbeitsunfähig geschrieben. Natürlich hat der auch Chef angerufen und gebeten mich gesund schreiben zu lassen, da es schließlich nur die Schulter sei und der Rest meines Körpers ja gut funktioniere (Was meiner Meinung nach schon eine bodenlose Frechheit war)! Seiner Aussage nach sei es für mich zu hause genaus so gefährlich oder ungefährlich wie auf der Arbeit. So nun bin ich für genau 7 Tage wieder voll am arbeiten und würde dann einen einwöchigen Urlaub antreten der Anfang des Jahres durch den Chef mündliche genehmigt wurde. Mein Problem ist jetzt, das er mir an mein ersten Arbeitstag "die Pistole auf sie Brust" gesetzt hat und mich "höflich" darum gebeten hat freiwillig meinen Urlaub zu streichen, da ich ja jetzt schließlich lang genug mich ausgeruht hätte. Es wären ja jetzt schließlich auch mal andere dran mit Urlaub und das Personal laufe schließlich schon auf dem Zahnfleisch... (ich muss dazu sagen das wir ein kleiner Betrieb mit zwei Filialen sind, wo ich in der kleineren Filiale tätig bin. Allerdings wären zu meiner geplanten Urlaubszeit alle Mitarbeiter meiner Filiale anwesend. Das eine meiner Arbeitskolleginen sich überzeugen lassen hat ihre erste Urlaubswoche wegen meines AU's sausen zu lassen sollte ich vielleicht auch noch dazu erwähnen und auch das wir für unser Kundenaufkommen viel zu dünn besetzt sind)

Er gibt mir nun ein paar Tage "Bedenkzeit" und ich weiß nicht ob es rechtens ist das er mir diesen Urlaub jetzt letztendlich vielleicht doch streicht. Denn eigentlich ist für mich klar das ich diesen Urlaub antreten will wenn es rein rechtlich unbedenklich ist.

Arbeitsunfall
MdE Nachbegutachtung

Ich hatte vor 15 Jahren einen Arbeitsunfall und habe nach dem zweiten Rentengutachten eine MdE von 20% erhalten. Diagnose lautet - Abriss Distaler Patellapol mit Sekundärarthrose Grad 1-2 im Knie und Femurschaftfraktur mit verbleibendem Callus. Beugefähigkeit Knie 110°. Da  sich seit ca. eineinhalb Jahren die Beschwerden massiv vermehrt haben und jetzt das Musekeldefizit von li. na re. ca. 10cm beträgt, die Sekundärarthrose inzwischen auf Grad 3 ist, die Beugefähigkeit noch max. 90° ist, durch Lymphschäden teilweise Druckstellen am Bein (am Bund der Socke), bei längerem gehen Beulen in der Kniekehle und Treppensteigen immer mehr Schwierigkeiten bereitet hat mir der Hausarzt geraten einen Verschlimmerungsantrag durch einen Durchgangsarzt zu beantragen. Dies habe ich auch gemacht und der Arzt sagte gleich dass dies jetzt auf jeden Fall bereits eine MdE von 30% ist.

In dem Bericht des Durchgangsarztes an die BG habe ich festgestellt, dass dort ein Punkt fehlt den ich vergessen habe zu erwähnen. Durch das massive Musekldefizit im vergleich zu rechts drückt es mir den Nerv auf den verbliebenen Callus und mir schläft nach kurzer Zeit das Bein nach unten ein und wird "kalt". Ich muss dann aufstehen und etwas gehen damit es sich wieder beruhigt. Stehe ich aber zu lange schwillt mein Knie wieder an.

Ein Bekannter Arzt meinte, dass die Einschränkung in der Summe wohl eher in Richtung 40% gehen.

Hat jemand Erfahrung mit diesem Verletzungsbild und gibt es irgendwo einen Hinweis wie solche Beschwerden mit Taubheitsgefühl bewertet werden? Ich habe schon im Internet nachgesehen und habe aber nur eine GDB-MDE Tabelle von RS Schulz / Wolter Kluwers gefunden. Dort konnte ich aber keine Einschränkung finden die zu dem Verletzungsbild passen.

Vorab bereits besten Dank für Eure Erfahrungen und Tipps.

Rente, Arbeitsunfall
Arbeitsunfall in der Probezeit - ohne Arbeitsvertrag?

Folgende Situation - frisch im Betrieb angefangen (ca 10 Tage) im Fitness Studio. Aufgabenbereich vorher abgeklärt - arbeit nur im Fitness Bereich als Trainer (Center Struktur - mehrere Unternehmen unter der selben Leitung). Probearbeiten erfolgreich abgeschlossen - mündliche Zusage auf Vollzeit Stelle und 10 Tage voll eingebunden in den Betrieb (40 std Woche - Übernahme meiner Person auch vor Kollegen bestätigt).

Heute dann Arbeitsunfall gehabt. Ich wude vom Chef angewiesen auf ein Maler - bzw. Baugerüst zu klettern (eigentlich nicht mein Aufgabenbereich - was tut man nicht um den Job zu bekommen/ zu behalten). das Ganze ohne Schutzkleidung und/oder Instruktion und außerhalb des Fitness Studios (im Center auf dem Flur). Das Gerüst war instabil und eine Metall-Schelle ist abgebrochen, woraufin ich aus knapp 2 Meter Höhe auf meinem Arm gelandet bin. Handgelenk gebrochen, komplizierter Bruch, muss operiert werden mit Schrauben im Arm + Platte etc.

der Clou : dadurch,dass ich gerade frisch angefangen hatte, habe ich noch garkeinen Arbeitsvertrag unterschrieben (sollte eig. diese Woche passieren). Ich habe die mündliche Zusage des Chefs + Nachrichten bei Facebook und Whatsapp, dass ich die Stelle auf jeden Fall behalte, egal wie lange ich ausfalle. Allerdings wurde vorher jemand gekündigt, der wegen einem Knie-Unfall ausgefallen ist und bekanntlich sind Worte allein Schall und Rauch.

Meine Frage : in wie fern bin ich gegen Kündigung abgesichert? Durtfen die das eigentlich ohne Arbeitsvertrag? Was sollte ich jetzt beachten bzw was für Rechte und Pflichten habe ich? bin ich in einer günstigen oder ungünstigen Lage gegenüber dem Unternehmen?

ganz doofe Frage aber : haben die grob Fahrlässig gehandelt und steht mir soetwas wie Schmerzensgeld zu, bzw kann ich bei dem noch nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag aufgrund der Lage bei den Gehaltsverhandlungen noch etwas "nachhelfen"?

Das soll keinesfalls raffgierig wirken, aber ich denke mir "also erstmal ist das Gehalt für meine Qualifikationen sehr sehr gering, dann spiele ich als Trainer und Therapeut noch den Bauarbeiter für die, weil die keinen Hausmeister haben, dann bricht dieses Gerüst zusammen weil die nicht auf die Sicherheit achten und jetzt soll ich noch "froh" sein, dass ich den job behalten darf? (und das auch nur auf mündlicher Basis)

Ich bin mit den Nerven am Ende - und dankbar für jeden Tipp

PS: entschuldigt die Rechtschreibung und Grammatik, mit links zu tippen ist garnicht so einfach. :(

Beruf, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Vertrag, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, Probezeit, Vertragsrecht
Cuttermesser in zwei Finger versehentlich gerammt ( Arbeitsunfall )

Hallo Leute, ich arbeite im Lebensmitteleinzelhandel. Leider ist mir heute ein dummer Unfall passiert. Beim aufschneiden eines Zugbandes ( Oder ähnliches ) einer Europalette bin ich mit dem Cuttermesser abegrutscht in die linke Hand. Ich habe mit der linken Hand das Zugband nach vorne gespannt um es aufschneiden zu können, und bin mit dem Messer auf den Zeigefinger und auf die Oberfläche des Daumens abgerutscht. Meine Kollegen haben erste Hilfe geleistet, und bin anschließend zur Notaufnahme zur Chirugie gebracht worden. Der Schnitt im Zeigefinger ist ca. 1 cm tief, und der Schnitt im Daumen ca. 1,5 cm tief. ( Der Daumenlappen hing etwas runter ) Der Arzt hat meine Wunden mit einem Gewebekleber festgeklebt und nochmals bandagiert. Anschließend bin ich nochmal zur Arbeit gefahren ( Ich wollte keinen Gelben machen ). Meine Frage : Ich hatte den Arzt vergessen zu fragen wie lange es ungefähr dauern würde, bis ich den Verband wieder abnehmen kann. Ich würde Morgen bei einem Spezialisten nachfragen, aber da momentan Abend ist, würde mich das schon mal interessieren. ( Grob geschätzt ). Ich habe zwei Bilder im Anhang dazugelegt mit roten Makierungen der Wunden, damit ihr euch ein Bild davon machen könnt. Vielen Dank im voraus !

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Arbeitsunfall mit Gabelstapler

Hallo zusammen,

ich möchte zum Anfang gleich sagen , dass nix passiert auf Arbeit.. Aber beinahe... Mich interessiert nur wie es weiter gehen würde , wenn was passiert ist.

Wer ist Schuld , wer haftet usw..

Leider finde ich nix genaues im Internet. Auf der Arbeit heißt es : Wenn ich als Fußgänger in nicht genauso achte wie der Staplerfahrer zb. und es kommt zum Unfall.

Trage ich als Fußgänger auch Mitschuld. Egal ob fahrlässig oder nicht von Staplerfahrer oder Fußgänger.

Nur ich kenne es von früher noch so : Egal ob Schuld oder nicht Schuld vom Fußgänger. Der Staplerfahrer hat volle Schuld.

Bei mir arbeitet einer , der kann eben nicht mit Stapler fahren und umgehen.

Heute war der Fall mal wieder

Ich ging auf markiertem Gehweg. Er wollt gerade was vom Regal auslagern und sah das ich auf ihn zu komme. Ernsthaft, der sah mich !

Ich ging an ihm und dem Stapler auf dem er saß hinten rum vorbei. Bzw hatte es vor .

Auf einmal sehe ich wie er Rückwärts fährt ohne zu schauen , mit gutem Gas. Ich sprang noch rechtzeitig zurück und schrie ihn an !! Er schrie zurück: Musst auch schauen und das ist deine Schuld , nicht meine...

Meine Frage ? Wie würde es weitergehen im Extremfall ? Wenn er mich verletzt hätt usw

-Meldung an Berufsgenossenschaft -Wer haftet , egal ob ich nun auf markiertem Gehweg ging oder nicht.

Bekäme wirklich nur der Staplerfahrer schuld , oder ich als Person auch Mitschuld ?

Bitte gibt mir ne Antwort , damit ich auf dem aktuellen Stand bin und endgültig bescheid weiß. Im Internet finde ich einfach nix.

Danke :)

Arbeitsunfall, Gabelstapler

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