Ein Verkehrsunfall wird von den erstbehandelnden Unfallärzten an die Berufsgenossenschaft (BG) als Arbeitsunfall gemeldet. Es folgen lange andauernde Behandlungen, die von der BG bislang erstattet wurden. Nach ca. 5 Jahren stellt die BG einen Bescheid aus, dass kein Arbeitsunfall vorgelegen hätte und dass die Übernahme der Heilbehandlungskosten "mit sofortiger Wirkung" abgelehnt wird. Seit Zustellung des Bescheids sucht der verunfallte Patient vorläufig (bis über den eingereichten Widerspruch entschieden ist) keinen weiteren D-Arzt mehr auf.

Kurz darauf bekommt der Patient von der zuvor behandelnden D-Arzt-Praxis BG-Behandlungen in Rechnung gestellt, die alle vor der Zustellung des Bescheids stattgefunden haben, aber offensichtlich bei der BG noch nicht eingereicht bzw. noch nicht erstattet wurden.

Wer ist hier nun zahlungspflichtig?

(PS: Es gibt sonst keine Krankenversicherung, die das übernimmt.)