Hallo, Unsere Mitarbeiterin hat in Ausübung ihrer Arbeit ( Kinderbetreuung Reitferien) einen Wirbelbruch erlitten. Der Unfall ist 2 1/2 Jahre her. Bisher zählt BG Verletztengeld, macht aber Druck, dass unsere Mitarbeiterin einen Rentenantrag stellen soll. Muss BG nicht zahlen, bis eine belastbare Enddiagnose gestellt werden kann? Da der Fixateur noch nicht entfernt wurde, kann man nicht sagen, ob es nach der Entfernung nicht besser wird. Und greift dann nicht die Unfallrente, oder muss die Mitarbeiterin einen normalen Rentenantrag stellen? Danke im Voraus für evtl. Antworten