Muss mich leider nach 27 Jahren Ehe mit einer Scheidung abfinden.Meine Frau nahm sich einen Anwalt,dann ich. Nun kam von meiner Frau der Vorschlag sich gütig zu trennen und alles über meinen Anwalt laufen zu lassen. Meine Frau teilte dies ihrem Anwalt mit bat um Auflösung des Mandats. Sie bekam eine überhöhte Rechnung (andere Sache) und der Anwalt bestellte sie noch zu einem Abschlussgespräch. Bei diesem Gespräch riet er meiner Frau davon ab und beriet sie ungefragt weiter. Sie solle das nicht machen etc. Nun kann unser Anwalt, der mit uns eine gütliche Einigung erzielen wollte nichts tun. Er darf nur mich vertreten und solange meine Frau sich von diesem Anwalt beschwätzen lässt geht nichts mehr mit gütlich. Meine Frau ist leider etwas Obrigkeits und Studiertenhörig, bedeutet: Sie ist der Meinung: Der hat doch studiert ,der wird doch wissen was richtig ist. Dabei hatte sie ihm ausdrücklich gesagt dass sie das Mandat aufkündigen will und sich über meinen Anwalt gütlich einigen möchte. Darf er dann so handeln ? Klar, er will verdienen,aber gegen den Mandantenwunsch ? Und zur Abrechnung: meine Frau sagte ihm ich würde über 100.000.-Euro im Jahr einnehmen, also umsatz machen. Nach dieser Summe hat er auch seine Kosten berechnet. Muss er meine Frau nicht aufklären dass Umsatz nicht