** hallo guten Tag, ich habe mich in diesem Forum angemeldet weil ich dringend wichtigen Rat brauche. Also ich fange ab 01. August eine Ausbildung an. Und das Ausbildungsverhältnis, so wurde mir heute in einem Brief bestätigt, ist bei der IHK eingetragen und es wurde ein Personalbogen beigefügt. Wo man genaue und Lückenlose Angaben, zu seinen bisherigen beruflichen Werdegang angeben muss. Mein Problem ist, dass ich vom 01. August 2008 eine Ausbildung begonnen hatte. Ich wurde jedoch, innerhalb der Probezeit am 28. August beurlaubt und meine Kündigung trat zum 31. September in Kraft. Im Lebenslauf habe ich diesen Werdegang nicht angegeben , da mein Lehrer meinte, es handle sich um zu einen kurzen Zeitraum und müsste das daher nicht angegeben, Ich habe den Zeitraum als "Berufsorienterungsphase" bezeichnet, da ich Ausbildung gesucht habe, EQJ und Praktika und halt diese Erfahrung in der einmonatigen Ausbildung hattte.Jedenfalls beginne ich nun eine Ausbildung im öffentlichen Dienst und da steht, das Falschangaben zur Kündigung führen. Meine Frage ist, muss ich diese unangenehme berufliche Erfahrung im Personalbogen angeben oder kann ich die weglassen, und darauf bauen, das dies keine negativen Konsequenzen haben wird?Ich hab nämlich schieß, das die bei der Stelle genau nachfragen, woran es und es sich dann doch anderes überlegen, obwohl, mich im Grunde genommen keine Schuld triff