Folgende Situation: Vermieter steht in einem Mietverhältnis mit Mieter seit 2005. Heute (2010) verlangt Mieter eine Rückerstattung, wegen angeblicher falscher Nebenkostenabrechnungen (2006-2009) Nun meine Frage, darf der Mieter Beträge aus schon bezahlten Nebenkostenabrechnungen (2006-2009) zurückverlangen, weil meiner Meinung nach erklärt er sich doch mit der Nebenkostenabrechnung einverstanden indem er sie bezahlt. Die Nebenkostenabrechnung 2009 wurde noch nicht bezahlt aufgrund der Meinungsverschiedenheiten. Also darf er sich doch nur gegen 2009 wehren oder ist das falsch?