Das wird schwierig für dich, wenn du tatsächlich am Wochenende nicht arbeiten willst, denn du darfst grundsätzlich nur maximal 48 Wochenstunden arbeiten (Paragraph 3 ArbZG), wobei der Durchschnitt auf täglich 8 h pro Werktag fallen muss, soweit du mindestens 18 Jahre alt bist.
Ich gehe mal bei 9 h Arbeit von einer Stunde Pause aus, sodass du maximal nur noch 2h an diesen Tagen arbeiten darfst. Auch müssen vor letzten Ende von Arbeit/Ausbildung und erneutem Beginn der nächsten Arbeit/Ausbildung 11 h liegen (Paragraph 5 ArbZG).
Es wird mit diesen Einschränkungen schwierig jemanden zu finden. Ggf. kannst du Regale einräumen oder sonstige kleinere Aufgaben erledigen, die in dieser Zeit vielleicht noch machbar sind. Aber, wie gesagt, der potentielle Arbeitgeber muss dies dann auch wollen. Diese wollen eher einen längeren Zeitzusammenhang.
Im Übrigen wird sich im Regelfall auch eine Anzeigepflicht im deinem Ausbildungsvertrag befinden. Das heißt, du musst den Nebenjob anzeigen. Der Ausbildende kann dir den Nebenjob auch bei wichtigen Gründen untersagen (bspw. fehlende oder sinkende Lernbereitschaft).