Digitales Berichtsheft Ausbildung Erfahrungen?

2 Antworten

Grundsätzlich hast du richtig erkannt, dass das vollständige Ausbildungsnachweisheft ein Kriterium ist, um zur Prüfung zugelassen zu werden (Paragraph 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG).

Du sollst grundsätzlich auch die Arbeiten, die du verrichtet hast eintragen. Im Regelfall unterstützt dich auch der Ausbilder bei Fragen, insbesondere Formulierungen. Wenn du dir unschlüssig bist, kannst du auch im Ausbildungsrahmenplan deines Berufs schauen (die gibt es leicht im Internet zum Runterladen). Dort stehen alle sachlichen udn zeitlichen Gliederungen der Fähig- und Fertigkeiten, die du im Beruf brauchst. Mit dem Rahmenplan und deinen Ausbildungsnachweisheft kannst du auch kontrollieren, ob etwas fehlt.

Ansonsten schaut kaum eine zuständige Stelle (Kammer) alle Hefte vom ersten bis zum letzten Lehrjahr durch (aber es gibt auch Ausnahmen, insbesondere wenn es nicht gerade die IHK ist). Es wird eher stichprobenartig geprüft. Auch die Prüfungsausschüsse werden bei der praktischen Prüfung gar nicht die Zeit finden alles genau durchzuschauen.


Elias0701 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 12:07

Vielen Dank für deine Hilfe :). Die Formulierungen habe ich auch immer zusätzlich nochmal von ausbildungsbeauftragten kontrollieren lassen, ob es so passt. Dann meine die Abteilungsleiterin das ich es ändern soll etc. also sagt gefühlt jeder was anderes. Bislang wurden zwar am Ende alle knapp 50 Wochen Berichtshefte genehmigt, hoffe einfach mal das die ihk keine Probleme bereitet wenn es zu den Prüfungen kommt 🙈😕

torboso  30.06.2024, 12:26
@Elias0701

Dann würde ich mir erstmal die Frage stellen, wer von denen tatsächlich die AEVO-Prüfung gemacht hat, um das alles richtig einzuschätzen, aber im Zweifel an die höchste Stelle halten und das dann so aufschreiben. Die IHK prüft im Regelfall aber nur das Vorhandensein und ggf. noch stichprobenartig den Inhalt. Dadurch, dass die IHK sehr viele Berufe vertritt ist das häufig auch gar nicht anders möglich. Ich selbst kenne eigentlich auch nur "Beschwerden", dass das Heft zur praktischen Prüfung nicht vorgezeigt wurde, aber nie hat einer den Inhalt bemängelt.

Die IHK liest nicht Dutzende Hefte von Anfang bis Ende durch. Solange es ernünftig aussieht, gibt es keine Probleme. Zu deiner eigenen Sicherheit solltest du aber Lehrplan und tatsächlich Gelerntes vergleichen, um Wissenslücken zu vermeiden.


Elias0701 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 11:27

Vielen dank für deine antwort. Ich habe in den ersten Monaten immer meine Berichte in stichpunkten geschrieben in meiner ersten Abteilung. Nun sollte ich in der zweiten Abteilung meine Tätigkeiten einzeln mit den Vorgängen aufschrieben. Und jetzt sagt man mir letzte Woche plötzlich, wo ich schon seit halbem Jahr wöchentlich so die Berichte schreibe und einreiche, das ich die Inhalte eher erklären soll.. Bin deshalb auch sehr verwirrt

DODOsBACK  30.06.2024, 11:30
@Elias0701

Mach einfach, was dein jeweiliger Ausbilder will, wie du die Einträge schreibst, ist eigentlich vollkommen egal.