Pfändungsfreibetrag als Azubi?

1 Antwort

Zunächst Lohn und Aubsildungsvergütung sind in diesem Zusammenhang synonyme Begriffe.

Grundsätzlich hat jeder einen Pfändungsfreibetrag.

Grundsätzlich kann jeder Gläubiger nach Paragraph 850 c ZPO pfänden. Hier gelten die sogenannten Pfändungsfreitabellen.

Aber soweit eine Unterhaltsschuld gepfändet wird, richtet diese sich nach Paragraph 850 d ZPO. Diese wird auch verschärfte Pfändung genannt. Hierbei gilt die Tabelle nicht. Es wird ein individueller Freibetrag vom Gericht errechnet, der sich am Existenzminimum nach dem SGB II orientiert. Das heißt aber auch, dass dieser Betrag deutlich geringer als der Tabellenvetrag sein wird. Den genauen Betrag kann man die hier nicht nennen, da er - wie gesagt - individuell durch das Gericht festgelegt wird. Die 1.000 Euro können aber dadurch schon stimmen. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sollte dir zugestellt worden sein, darin sollte auch der Freibetrag vermerkt worden sein.