Ausbildung + Minijob + Weiterbildung?

1 Antwort

Von der Stundenzahl passt es grundsätzlich aus rein rechtlicher Sicht, soweit du nicht mehr als 10 Stunden arbeitest/in der Ausbildung täglich bist (Paragraph 3 ArbZG). Die freiwillige Weiterbildung zählt nicht dazu (Umkehrschluss aus Paragraph 2 Abs. 1 ArbZG). Du musst aber zwischen Beginn und Ende der Arbeit und Ausbildung 11 Stunden freie Zeit haben (Paragraph 5 Abs. 1 ArbZG).

Fraglich ist eher, ob du das tatsächlich leisten kann, da der Ausbildende, als auch der Arbeitgeber sicherlich Ansprüche haben wird, wann du tatsächlich vor Ort sein musst. Hinzu kommt dann noch die Weiterbildung, die du augenscheinlich ebenfalls in Präsenz absolvierst. Hier könnte es eher Probleme geben.

Ich gehe hier davon aus, dass du über 18 Jahre bist und die Weiterbildung freiwillig und nicht im Rahmen eines sonstigen Ausbildungsverhältnisses ist.