Soll man wie noch gelegentlich vorkommt Menschen über 90 wegen Verbrechen während der Nazizeit strafrechtlich verfolgen oder ist das zu nachtragend?

19 Antworten

Das ist keine Entscheidung nach Ermessen sondern das wird klar durch das Strafgesetzbuch geregelt. Morde verjähren nicht und das ist auch gut so.

Es ist sehr besorgniserregend, dass viele Menschen unbehelligt blieben und erst so spät juristisch belangt werden. In den ersten Jahren nach dem Dritten Reich war der Aufklärungswille noch arg begrenzt.

Da Mord nicht verjährt und ein hohes Lebensalter nicht vor Strafverfolgung schützt, ist es nur richtig.


Rotfuchs716 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 19:09

Was spricht dagegen, dass man Mord zum Beispiel nach 30 Jahren verjähren lässt?

Wenn nachweislich etwas bekannt wird, kann man sie auch später noch belangen. Mord verjährt nicht.


Krader303702  20.08.2024, 18:24

Was wenn man auf dem Sterbebett liegt?

Bonye  20.08.2024, 18:26
@Krader303702

Dann kommt das Ende dessen dem Prozessende womöglich zuvor.

okieh56  20.08.2024, 18:27
@Krader303702

Dann vergittert man das Fenster ;-)

Eine Verurteilung muss nicht bedeuten, dass man die Strafe auch absitzen muss.

Rotfuchs716 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 19:07
@Matermace

ist wohl meistens so. Ich finde daher den Aufwand für diese Prozesse unverhältnismässig.

Bonye  21.08.2024, 05:53
@Rotfuchs716

Das gesetzte Zeichen ist aber wichtig. Sieh es aus der Sicht der Opferfamilien. Soll dieser Mensch davon kommen weil man zu spät belastende Beweise gefunden hat? Weil er zu alt ist?

sie sind leider jahrzehntelang nicht belangt worden. Aber vor em Gesetz müssen alle gleich sein, auch wenn sie wegen fortgeschrittenen Alters wohl nicht mehr haftfähig sind. Das heißt aber nicht, dass sie unschuldig sind.

Rechtlich eine klar geregelte Situation. Die Verurteilte wusste genau, was sie da tat und was in dem Lager geschah.