Rechtliche Grundlagen njebr?

2 Antworten

Du schreibst sehr kryptisch. Ja, ein Anzeigenerstatter kann durch die Ermittlungsakte erfahren, was ermittelt wurde und wer. Wo ist dein Problem?

Schwachsinn.

Der Identitätsfeststellung darf man sich nicht verweigern. Für selbstverständliche Amtshandlungen kriegst du kein Schmerzensgeld...


User8263915 
Beitragsersteller
 24.08.2024, 12:27

Das wäre doch eine extrem schwere Tat oder nicht ?

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CUlaterAllig8or  24.08.2024, 12:30
@User8263915

Du weißt gar nicht wie alltäglich eine Identifizierung ist. Meistens zeigt man einfach seinen Personalausweis vor und gut ist. Solange du kein Geflüchteter bist oder einen anderen Sonderstatus hast, musst du dich eigentlich nicht davor fürchten.

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User8263915 
Beitragsersteller
 24.08.2024, 12:25

Ich habe mich nicht gut ausgedrückt.

Ich wurde angezeigt. Diese Person möchte wissen wie ich heiße. Ich bin jedoch anonym.

Die Aktion durch die, die anzeige zustande gekommen ist, ist jedoch nicht anonym. Diese Person weiß das die Polizei in diesem Fall ermitteln Muss. Und sie weiß auch das sie meinen Namen erfahren wird sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind.

Und diese Sache von der ich bespreche, auf die ich mich eingelassen habe, wodurch es zu der Anzeige gekommen ist, wurde zwecks dieses Plans so symuliert. Und ich vermute das diese Person mit diesen Informationen etwas vor hat.

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CUlaterAllig8or  24.08.2024, 12:27
@User8263915

Die Polizei ermittelt logischerweise bei Anzeigen und wenn du dich der Identifizierung verweigerst, dann machst du dich nur verdächtig. Du solltest mit den Behörden kooperieren.

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User8263915 
Beitragsersteller
 24.08.2024, 12:38
@CUlaterAllig8or

Die Person von der ich angezeigt wurde möchte wissen wie ich heiße. Die Polizei weiß das auch ohne meine Auskunft.

Und nur deshalb wurde eine Tat angezeigt von der diese Person vermutet das ich dies gewesen bin. Und die Situation durch die, die tat zustande gekommen ist wurde zwecks der Identifizierung symuliert.

Auch ist die Person durch die tat nicht zu schaden gekommen. Das aber wird sie leugnen, da die Tat nur dann in Sachen starfbarkeit zu einem Problem für mich werden kann wenn es sie auch wirklich geschädigt hat.

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