EVB - Nummer ermitteln, rückverfolgen?

2 Antworten

Die Versicherung kann sagen, mit welcher eVB-Nummer ein Kfz zugelassen wurde, sofern es eine eigene war.

Die Zulassungsbehörde kann zusätzlich sagen, von welcher Versicherung die eVB-Nummer kommt, sofern Dir die Versicherung nicht bekannt ist.


schleudermaxe  29.09.2024, 08:53

Muss bekannt sein, denn es wurde ja auch ein Vertrag geschlossen, damit die erste Fahrt so versichert ist, wie es benötigt wird.

XTC19  29.09.2024, 08:59
@schleudermaxe

Hier hört es sich aber so an, als wurde das Auto nicht mit der planmäßigen eVB - z.B. durch eine andere durch ein Autohaus - zugelassen.

schleudermaxe  29.09.2024, 18:30
@XTC19

Auch dafür muss ein Vertrag her, wie sonst ist die erste Fahrt versichert.

XTC19  29.09.2024, 19:07
@schleudermaxe

Durch die Vorlage einer eVB entsteht ein vorläufiger Vertrag durch schlüssige Handlung. Es kommt nicht selten vor - sofern hier tatsächlich ein Dritter wie ein Autohaus im Spiel war - dass eVBs vertauscht werden oder eine eVB der "Autohaus-Versicherung" entgegen dem Kundenwunsch vorgelegt wird.

schleudermaxe  29.09.2024, 19:10
@XTC19

Nö, eine eVBN bestätigt der Zulassungsstelle lediglich einen bestehenden Versicherungsschutz in der KH, aber nicht, was ich für einen benötige.

Das muss der VN schon selber abschließen. Ich kenne jedenfalls keinen, der die ersten Fahrten ohne Kasko etc. absolviert und im Schadenfall auf richtiges Geld verzichtet.

XTC19  29.09.2024, 19:13
@schleudermaxe

Das ist alles richtig, was Du schreibst. Dennoch kann es - wie von mir mehrfach geschrieben - passieren, dass für die Zulassung nicht die dafür vorgesehene eVB verwendet wird.

schleudermaxe  29.09.2024, 19:15
@XTC19

Mag sein, dann fährt der VN eben auf sein Risiko, wenn er nichts vereinbart. Ich kenne keinen, der so etwas macht, bei den heutigen Autopreisen schon gar nicht.

XTC19  29.09.2024, 19:26
@schleudermaxe

Das ist doch gar nicht der Punkt. Der VN hat von mir aus im Vorfeld alles richtig gemacht. Das (von mir angenommene) Autohaus muss für 5 Kunden Autos zulassen und vertauscht dabei 2 eVB-Nummern. Obs wirklich so war, weiß ich natürlich nicht. Aber das wäre ein mögliches Szenario.

Die Zulassungsstelle will das Ding ja nur sehen oder hören, schaue also in Deine Unterlagen und gut ist.

Zudem muss ja der Vertrag zeitgleich geschlossen werden, damit die erste Fahrt so versichert ist, wie es benötigt wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung