Die Frage ist, welches Diagnoseverzeichnis man konsultiert. Je nachdem unterscheiden sich die Diagnosekriterien etwas. Hierzulande gilt das ICD-10 der Weltgesundheitsbehörde WHO. In den USA hingegen gilt das DSM-V der APA (American Psychiatric Association).
Offizielle Diagnosekriterien des ICD-10 sind:
A. Der Betroffene war (kurz oder lang anhaltend) einem belastenden Ereignis von außergewöhnlicher Bedrohung oder mit katastrophalem Ausmaß ausgesetzt, das bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde.
B. Es müssen anhaltende Erinnerungen an das traumatische Erlebnis oder das wiederholte Erleben des Traumas in sich aufdrängenden Erinnerungen (Nachhallerinnerungen, Flashbacks, Träumen oder Albträumen) oder eine innere Bedrängnis in Situationen, die der Belastung ähneln oder damit in Zusammenhang stehen, vorhanden sein.
C. Der Betroffene vermeidet (tatsächlich oder möglichst) Umstände, die der Belastung ähneln.
D. Mindestens eines der folgenden Kriterien (1. oder 2.) muss erfüllt sein:
- eine teilweise oder vollständige Unfähigkeit, sich an einige wichtige Aspekte des belastenden Erlebnisses zu erinnern; oder
- anhaltende Symptome einer erhöhten psychischen Sensitivität und Erregung, wobei mindestens 2 der folgenden Merkmale erfüllt sein müssen:
- Ein- und Durchschlafstörungen
- erhöhte Schreckhaftigkeit
- Hypervigilanz
- Konzentrationsschwierigkeiten
- Reizbarkeit und Wutausbrüche
- Die Symptome müssen innerhalb von sechs Monaten nach dem belastenden Ereignis (oder der Belastungsperiode) aufgetreten sein. Andernfalls ist von einer PTBS mit verzögertem Beginn zu sprechen.
Offizielle Diagnosekriterien des DSM-V sind:
A. Traumatisches Ereignis: Die Person war mit einem der folgenden Ereignisse konfrontiert: Tod, tödlicher Bedrohung, schwerer Verletzung, angedrohter schwerer Verletzung, sexueller Gewalt, angedrohter sexueller Gewalt, und zwar in einer der nachfolgenden Weisen (mindestens eine):
- Direkt ausgesetzt
- Als Augenzeuge
- Indirekt; erfahren, dass ein naher Verwandter oder ein Freund einem traumatischen Ereignis ausgesetzt war. Wenn dieses Ereignis ein Todesfall oder eine tödliche Bedrohung war, dann musste dieser bzw. diese die Folge von Gewalt oder eines Unfalles gewesen sein.
- Konfrontation mit Details von traumatischen Ereignissen (z. B. als Ersthelfer, Polizist …), eventuell auch als Konfrontation durch elektronische Medien.
B. Wiedererleben: Das traumatische Ereignis wird wiederkehrend wiedererlebt und zwar in einer der nachfolgenden Weisen (mindestens eine)
- Wiederkehrende, unfreiwillige und eindringliche belastende Erinnerungen (Kinder älter als 6 Jahre können diese potentiell in repetitivem Spiel ausdrücken).
- Traumatische Albträume (Kinder können Albträume haben, ohne dass sich der Inhalt direkt auf das traumatische Ereignis bezieht).
- Dissoziative Reaktionen (z. B. Flashbacks), in Dauer variierend von einer kurzen Episode bis zum Verlust des Bewusstseins (Kinder können das traumatische Erlebnis im Spiel nachstellen)
- Intensiver oder langanhaltender Stress, nachdem die Person an das traumatische Erlebnis erinnert wurde (unabhängig von der Ursache für die Erinnerung).
- Markante physiologische Reaktion, nachdem die Personen einem Reiz ausgesetzt war, der einen Bezug zum traumatischen Erlebnis hat.
C. Vermeiden: Anhaltendes starkes Vermeidungsverhalten von traumaassoziierten Reizen nach dem traumatischen Erlebnis (mindestens eines):
- Traumaassoziierte Gedanken oder Gefühle
- Traumaassoziierte externe Reize (z. B. Menschen, Orte, Unterhaltungen, Tätigkeiten, Objekte oder Situationen).
D. Negative Veränderungen von Gedanken und Stimmung: Die negativen Veränderungen von Gedanken und Stimmung begannen oder verschlechterten sich nach dem traumatischen Erlebnis (mindestens zwei):
- Unfähigkeit, sich an wichtige Merkmale des traumatischen Erlebnisses zu erinnern (normalerweise dissoziative Amnesie; nicht aufgrund einer Kopfverletzung, Alkohol oder anderen Drogen)
- Andauernde (und oft verzerrte) negative Annahmen von sich selbst oder der Welt (z. B. „Ich bin schlecht“, „Die ganze Welt ist gefährlich“)
- Andauernde verzerrte Vorwürfe gegen sich selbst oder gegen andere, am traumatischen Erlebnis oder seinen negativen Folgen schuld zu sein
- Andauernde negative traumaassoziierte Emotionen (z. B. Angst, Wut, Schuld oder Scham)
- Markant vermindertes Interesse an wichtigen (nicht traumaassoziierten) Tätigkeiten
- Das Gefühl, anderen fremd zu sein (z. B. Distanziertheit oder Entfremdung)
- Eingeschränkter Affekt: andauernde Unfähigkeit, positive Emotionen zu empfinden
E. Veränderung in Erregung und Reaktionsfähigkeit: Traumaassoziierte Veränderungen in Erregung und Reaktionsfähigkeit, die nach dem traumatischen Erlebnis begonnen oder sich danach verschlechtert haben (mindestens zwei):
- Gereiztes oder aggressives Verhalten
- Selbstverletzendes oder leichtfertiges Verhalten
- Erhöhte Vigilanz
- Übermäßige Schreckreaktion
- Konzentrationsschwierigkeiten
- Schlafstörungen
F. Dauer: Das Störungsbild (alle Symptome in B, C, D und E) dauert länger als einen Monat.
G. Funktionelle Bedeutsamkeit: Das Störungsbild verursacht in klinisch bedeutsamer Weise Leiden oder Beeinträchtigungen in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen.
H. Ausschluss: Die Symptome sind nicht die Folge von Medikamenten, Substanzeinnahme oder anderen Krankheiten.
Weitere Symptome sind häufig, aber nicht explizit in den Diagnoseverzeichnissen erwähnt:
- Sozialer Rückzug
- Das Gefühl von Betäubtsein und emotionaler Stumpfheit
- Gleichgültigkeit gegenüber anderen Menschen
- Beeinträchtigung der Stimmung bis hin zu Depressionen
- Angstzustände
- Depersonalisation
- Derealisation