Fallen Schlaftabletten ins BTM?

3 Antworten

Schlaftabletten ist ein Sammelbegriff für sämtliche Medikamente, welche zur Behandlung von Schlafstörungen eingesetzt werden. Diese stammen aus völlig unterschiedlichen chemischen Gruppen.

Als klassische Schlafmittel gelten Benzodiazepine und Z-Drugs. Sie sind in der Anlage III des BtmG aufgeführt. Diese Medikamente wirken sehr zuverlässig, machen jedoch bei zu häufiger Anwendung schwer abhängig.

Zur längerfristigen medikamentösen Behandlung von Schlafstörungen werden vor allem Arzneimittel eingesetzt welche nicht suchterzeugend wirken und auch nicht im BtmG verzeichnet sind. Beispiele:

  • Quetiapin (atypisches Antipsychotikum)
  • Levomepromazin (konventionelles niederpotentes Antipsychotikum)
  • Mirtazapin (tetrazyklisches Antidepressivum)
  • Trazodon (atypisches Antidepressivum)
  • Doxepin (trizyklisches Antidepressivum)
  • Promethazin (konventionelles niederpotentes Antipsychotikum)
  • Hydroxyzin (H1-Antihistaminikum)
  • und viele mehr...

Nein- das ein niedrigpotenter Wirkstoff und gehört schon zu den älteren Vertretern.

Für Dealer/ Konsumenten auf der Straße vollkommen uninteressant.

Dieser Wirkstoff offenbar nicht. Steht zumindest nicht im BTM-Gesetz drinnen und auch nicht in der BTM-Tabelle zum runterladen.