Wie lange hat der Unfallgeschädigter sich zu melden?

Hi. Ich habe am Sonntag Abend gegen 22 Uhr einen Spiegel leicht zerkratzt mit mit dem Auto von einem Kollegen, ein typischer Spiegel an Spiegel Situation halt. Als guter Mensch bleibt man halt stehen und gibt seine Infos weiter oder ruft die Polizei an. Hab die Polizei gerufen & sie haben den Beschädigten informiert. Ich habe von ihm/Sie noch gar nichts gehört. Gestern nach Arbeit bin ich nochmal hin & habe dort geklingelt, möchte am liebsten selbst in Bar zahlen, weil es mir ungangenhm ist, da dies nicht mein Auto ist und ich auch keins besitze. Frau hat aufgemacht & war sehr geschockt, dass ein K*na*cke vor der Tür steht & wollte mich so schnell wie möglich los werden & hat geleugnet, dass sie ein Auto fährt haha & generell sehr nervös, bin wieder weg, wollte die nicht weiterhin belästigen. 2 min Später als der Schock weg war bei ihr, hat sie mich nochmal aus dem Balkon aus gerufen & doch zugegeben, dass es ihr Auto war aber nicht Sie, sondern der Sohn es fährt. Habe ihr nochmal meine Nummer gegeben und darum gebeten, der Sohn solle sich melden, da ich den Schaden auf Wunsch begleiche. Heute kam auch nichts mehr. Ich habe nun das Gefühl, ich habe genau die Art von Mensch getroffen, die man **** ihr wisst schon was. Ich habe nun Angst, dass sie nochmal einen Anwalt, gutachter oder was weiß ich noch was dazu holen und ich am ende tausende von Euros zahlen muss.

Meine Fragen wären nun. Wie lange hat der Geschädigte Zeit, die Sache mit mir zu klären?

Kann der geschädigte auf meine Kosten den kompletten Spiegel erneuern oder muss ich nur den Kratzer bezahlen? Der Spiegel hatte schon paar Kratzer. Aber einen frischen Kratzer sieht man sofort, das hat auch die Polizei vor Ort festgestellt.

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Der Geschädigte wird die Schadenersatzforderung deiner Versicherung melden. Über die kannst du den Schaden dann auch "bar" ersetzen.
Der Geschädigte kann einen Gutachter und Anwalt nehmen, das kannst du kaum verhindern.

Die Forderung verjährt in 3 Jahren

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Zeitnot... du hattest es an. Pech

Statt zu weinen mach Überstunden, geh Flaschen sammel oder putzen. Das geht schneller als alles andere. Oder verkauf es weiter

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Kann ich die Kundin anzeigen, oder bin ich Schuld?

Ich verleihe Abendkleider und eine Kundin hat mir eine Auswahl an Kleidern geschickt, die ihr gefallen und hat eines dieser Kleider reserviert.

Leider war ihr Kleid beim Zoll, daher konnte ich es ihr nicht schicken. Daraufhin habe ein anderes aus ihrer Auswahl verschickt, weil ich dachte das würde ihr auch gefallen.

Das war leider ein Fehler von mir, denn als das Kleid angekommen ist war sie sauer und wollte das Kleid nicht. Ich habe sie gefragt ob sie das Geld zurück haben will. Das hat sie verneint, aber sie wollte 2 Stunden zu mir fahren um sich dann für ein anderes Kleid zu entscheiden.

Es war 00:00 Nachts, sie kam an und hat 2 Stunden gebraucht, sich aber dann für ein Kleid entschieden. Wir haben ihr zur Not 1 weiteres Kleid mitgegeben aus Nettigkeit und auch als Entschuldigung,

Erst 9 Tage später, als die Hochzeit auf dem sie das Kleid anhatte zu Ende war hat sie sich bei mir gemeldet. In meinen AGB steht, dass man direkt nach der Veranstaltung das Kleid wieder zurück schicken, soll ansonsten fällt eine Gebühr von 10€ pro Tag an.

Die Kundin möchte die Kleider nicht zurückschicken und begründet das mit ihren Fahrtkosten und der Behauptung, die Kleider seien kaputt gewesen und sie hätte sie zum Schneider bringen müssen. Obwohl sie freiwillig da war und sich selbst für die Kleider entscheiden hat. Sie hat dafür Kosten von 200€ berechnet.

Das kann ich aber nicht zurück erstatten, da die Miete für das Kleid 250€ beträgt und sie das Kleid getragen hat. Ich hätte nichts von einer Rückerstattung an sie.

Hätte sie von Anfang an, wo ich das falsche Kleid geschickt habe das Geld zurück verlangt, hätte ich es ihr gegeben. Aber jetzt wo sie das Kleid anhatte, will sie das Geld zurück - das geht doch nicht, oder?

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Sie hat Erklärt die Kleider zu behalten also rechnest du zu dem Tag ab. Dazu den Kaufpreis der Kleider. Dann schickst du eine Rechnung. Danach einen Mahnbescheid und Notfalls klagst du. Ich seh da kein Problem

Aber wenn da eh nix zu holen ist, dann lass es sein.
Ist das was zu holen, nimm gleich einen Anwalt

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Wenn der Schaden gemeldet ist, wär die einzige Frist die Verjährung nach 3 Jahren ?
Dir steht es trotz Anwalt frei die HausratVersicherung selber anzurufen. Gibt ja nur zwei Möglichkeiten: Die Zahlen oder zahlen nicht. Die schicken dir sicher auch ihre Schreiben nochmal per Mail zu. Wenn die aber eh nicht bezahlen müssen nutzt die das alles wenig. Eigentlich ist ein Schadensabwicklung auch ohne Anwalt kein Problem. Rechnungen, Belege, Beweise ergeben GELD

Und wenn du ein neuen Rechtschutz hast, beauftrage einen Anwalt. Der wird dem alten Anwalt eine Frist stellen zu antworten. Der neue vertritt dich aber nicht in den ersten beiden Fällen und der alte wird dann kaum weitermachen wollen.

Ich würde einen aus der Liste der Anwaltskammer nehmen, den du persönlich aufsuchen kannst.

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Die Lautstärke draußen ist so geregelt: Kann man nur mitsummen, ist es ok. Kann man den Text mitsingen, ist es zu laut. Ansonst stellst du die Beartbox an den Zaun und sagst "Google spiele Spotify Volksmusik".
Und dann spricht man mal mit den Nachbarn

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Verrutschen die Ziegel kommt Wasser rein. Je mehr Gewicht desto schneller entsteht ein Schaden

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Eine Hauptforderung ist die Öffnung der deutschen Grenzen für alle Verfolgten dieser Welt.

Das steht in den Verfassungen der EU. Sobald jemand hier ankommt und Asyl ruft darf er bleiben (wenn er Asyl braucht)

Die AFD sind Polemiker.
Aber generell ist das Vertreten einer übertriebenen Forderung die Art wie wir die Massen gewegen. Die Frage ist doch wie doof die Menschen sind.
Ohne "Ausländer" müsste der 70 Jährige im Pflegeheim 80 Jährige pflegen. Vor allem wären wir Pleite. Wer kauft denn Waren bei Rassisten.

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Du brauchst einen anderen Hundetrainer. Der Hund solange er eine Gefahr ist ein Maulkorb.
Statt die Leine fest zu ziehen wenn ein Hund kommt biete ihm Leckerlie an. Das geht aber nur wenn er Hunger hat also nur beim Gassi gehen füttern. Dein "Leine ziehen" bestärkt seinen Beschützerzwang. Lenk ihn ab mit Sitz-kommando und dann belohnen

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Arbeiten und selber zahlen. Dann ist man FREI

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Meinung des Tages: Eine Arbeitspflicht für Asylsuchende - wegweisender Vorschlag oder diskriminierendes Vorhaben?

Die Pflicht zu Arbeiten - ein drastischer Ansatz, den der Landkreistag bereits vergangenes Jahr forderte. Gefordert wurde damals eine Arbeitspflicht für alle Migranten. Doch die Kritik wird nun immer lauter.

Reinhard Sagers Forderung

Landkreistagspräsident Reinhard Sager fordert auf, Asylsuchende zu Arbeit zu verpflichten. Wer keine Handicaps hat und gesund ist, solle arbeiten - so sein Standpunkt. Finanzielle Unterstützung dürfe nicht bedingungslos sein, argumentierte er.

Im Saale-Orla-Kreis sollen Asylsuchende zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichtet werden. Der Stundenlohn soll dabei 80 Cent betragen, getätigt werden sollen einfache Arbeiten. Bei Verweigerung können Streichungen der finanziellen Unterstützungen vom Staat drohen.

Rechtfertigung durch § 5 Arbeitsgelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetz

Der Saale-Orla-Kreis bezieht sich bei dem Vorstoß auf den vierten Satz des § 5 Arbeitsgelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetz in dem es heißt:

Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet.

Kritik an der Arbeitspflicht

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken erteilte dem Vorschlag eine klare Absage, erklärte, sie würde davon nichts halten.
Auch Andrea Nahles, die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, weist Vorschläge dieser Art zurück. Es sei bereits seit Jahren möglich, dass Geflüchtete in Unterkünften Arbeit aufnehmen - doch genutzt wird dies von den Kommunen kaum.

Tareq Alaows, der Sprecher der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl reagiert verärgert - dieser Vorschlag grenze an Zwangsarbeit. Pro Asyl argumentierte außerdem, dass das Vorhaben rassistisch und menschenverachtend sei, gar das falsche Bild vermitteln würde, dass Geflüchtete arbeitsunwillig seien.

Auch Janine Wissler, Linken-Parteichefin, fürchtet, dass Asylbewerber in die Rolle von Lohndrückern gedrängt werden - durch diesen Vorschlag würden außerdem Tarifverträge und Mindestlöhne unterlaufen werden.

Von Seiten der CDU hingegen wird der Vorschlag positiv aufgenommen. Generalsekretär Carsten Linnemann begrüßt das Vorhaben.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über den Vorschlag der Arbeitspflicht? Ist die Kritik berechtigt? Würde ein solcher Vorschlag gegebenenfalls mit anderen Konditionen funktionieren?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start in die Woche!
Euer gutefrage Team

Wir wissen, dass das Thema brisant ist und auch die Gemüter erhitzen kann - bitte achtet aber dennoch auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/arbeitspflicht-fluechtlinge-debatte-102.html
https://www.tagesschau.de/inland/landkreistag-arbeitspflicht-migranten-100.html
https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/BJNR107410993.html#:~:text=%C2%A7%205%20Arbeitsgelegenheiten&text=Im%20%C3%9Cbrigen%20sollen%20soweit%20wie,das%20Arbeitsergebnis%20der%20Allgemeinheit%20dient.

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Wie wäre eine generelle Arbeitspflicht für alle die auf staatliche Mittel angewiesen sind. Es kann auch nicht sein das ein ALG2 den ganzen Tag bei der Tafel gemeinützig arbeiten kann, aber nicht bei Ali. Und in den Tierheimen schaffen es die Freiwiligen um 8 die Hunde zu füttern, aber beim Job kommen sie nicht aus den Federn.

Auch sollte man Kranke und Behinderte mehr einbinden und in die Pflicht nehmen. Dazu muss das Freikaufen der Unternemen abgeschafft werdne.

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Einspruch/Lösung fürs Schwarzfahren bei folgendem Fall möglich?

Hey alle zusammen,

Vorfallbeschreibung:

Ich bin Student und habe normalerweise ein Semesterticket. Leider gilt es ab diesem Semester nicht mehr (da dort anscheinend irgendwelche Verhandlungen nicht einstimmig waren). Nun habe ich also auf die BVG-App gewechselt. Das Semester hat gerade erst begonnen, und ich habe mich bis jetzt noch nicht um die Monatskarte gekümmert, da ich erstmal schauen muss, ob sich das Ganze rentiert. Ich fahre nicht jeden Tag mit den Öffis zur Uni.

Nun war ich also auf dem Weg zur Uni und bekomme in der letzten Sekunde meine Bahn. Das Erste, was ich mache, ist mein Handy in die Hand nehmen, um mir ein Ticket in der BVG-App zu kaufen. Wie es der Zufall wollte, kam dann zeitnah ein Kontrolleur und wollte mein Ticket sehen. Ich zeige ihm also mein Ticket - und um es kurz zu halten - man muss 60 Sekunden warten, bis das Ticket aktiviert ist. Hätte er 10 Sekunden später mein Ticket sehen wollen, wäre es wahrscheinlich schon gültig gewesen... Ich habe ihm erklärt, dass ich gerade mit ihm eingestiegen bin und mir auch direkt ein Ticket gekauft habe. Er meinte allerdings, dass in den AGBs steht, dass man das Ticket vor der Fahrt kaufen soll. Ich habe mir die AGBs leider nicht durchgelesen (ich denke, die allerwenigsten), und wusste es somit nicht. Ich musste also mit ihm aussteigen. Der Kontrolleur hatte nach meiner Erklärung Verständnis für meine Situation gezeigt. Er hat mir zwar den Beleg (Strafe) gegeben, meinte aber, dass ich mich mal an den Service wenden soll, um das Ganze zu klären. In der Belegbeschreibung stehen "Ticket noch nicht aktiv" (Beanstandung), "ungültige Fahrausweise" (Codierung) und "Handy-Ticket" (Produkt).

Ich wollte hier nun mal um Rat fragen, wie die Chancen stehen - und wenn ja, wie ich das Ganze am besten angehen sollte (also z.B. schriftlichen Widerspruch einlegen oder das einfach offen und ehrlich versuchen zu klären mit dem Service). Für mich als Student wären die 60€ (+ die ganzen vorher gekauften Tickets zum Semesterstart) schon echt hart.

Ich bedanke mich im Voraus für die Zeit, die ihr euch nehmt!

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Glaubt du man kann ein Ticket per Handy ziehen wenn man den Kontrolleur sieht - wohl kaum. Aber betteln kann nie schaden, aber dann persönlich

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Konfrontationstherapie

  1. Denk an Schlangen, regelmässig
  2. Zeichne Schlangen
  3. Schau dir Filme mit ihnen an (Keiner Horrorfilme)
  4. Geh in Zoo, Handel. erst an die Tür, dann rein, dann Hand ans Glas
  5. lass dir eine echte zeigen
  6. Fass sie an

Immer in ganz kleinen Schritte, immer etwas weiter als du denkst aber nie zu weit. Da gibts auch Bücher drüber. Du darfst aber nie zu weit geben und wenn dann zwei Schritte zurück

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Wir zält denn die mündliche 2/3 dann rechne mal 4,55 + 4,55 + 6 = 5,03 . Also die muss man dann irgendwie ausgleichen. Anderereseit braucht man nur ne 4 um sich zu verbessern. Das ist doch auch machbar

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Es gibt Menschen die sich verwählen. Deine Sprach nicht sprechen. Oder keinen Grund haben das dir dann noch zu erklären.

Oder Sie ist scharf auf dich und trau sich nicht ?

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Das Studienfach ist für dich dann gestorben. Du kannst ein anderen versuchen, wählts du taktisch klug kannst du dir die Bestandene Fächer anrechnen lassen. Wer als Volkswirtschaft rausfliegt könnte Betriebswirtschaft viel anrechen lassen. Nur wenn du das ein schon nicht geschafft hast, warum solltes du ein ähnliches schaffen.

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