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Also es ist beinahe unmöglich dass das passiert.
Dazu gibt es mehrere Studien, eine davon vom Deutschen Wetterdienst. Aber es ist ja eine theoretische Frage.
Der Begriff Fahrlässigkeit ist im Recht glaube ich gar nicht so ultra exakt definiert.
Die objektive Sorgfaltspflichtverletzung wird dabei im Lichte der objektiven Vorhersehbarkeit des Erfolges beurteilt.
Nehmen wir mal an der Erfolg wäre Brandstiftung. Dann müsste ja objektiv vorhersehbar sein, dass diese Flasche einen Waldbrand auslösen kann. In dem Fall wärst du Schuld.
Ich könnte mir vorstellen, dass das schwierig ist. Es kann aber auch sein, dass es heißt, dass es vorhersehbar sein könnte, weil es oft in Behördlichen Meldungen als mögliche Brandursache aufgeführt wird, wenn auch umstritten.