Duschkopf - Mietersache?
Hallo,
mein Duschkopf ist defekt.
Daher frage ich mich nun, ob ich einen neuen kaufen kann und den dem Vermieter in Rechnung stellen kann oder nicht?
Danke im Voraus
5 Antworten
Es kommt drauf an. Wenn du da gestern erst eingezogen bist, kann es unter Umständen auch den Vermieter treffen.
Aber sonst musst du mal im Vertrag schauen, da ist bestimmt eine Klausel, wo drinsteht, dass der Mieter Kosten für Reparaturen übernimmt, auf die er häufig direkten Zugriff hat.
Nein, so geht das nicht.
Wahrscheinlich steht in deinem Mietvertrag, dass du für Kleinreparaturen selbst zuständig bist und diese auch selbst bezahlen musst.
Und auch wenn das nicht der Fall ist, musst du zuerst den Defekt an den Vermieter melden, und der veranlasst dann die Reparatur.
Salue
Ich wäre sehr erstaunt, wenn es in Deutschland, wie auch bei uns in der Schweiz, keine Klausel hätte, die den "kleinen Unterhalt" nicht dem Mieter zuschreiben würde.
Kleiner Unterhalt sind Kosten für Dinge, die in einem Haushalt von Zeit zu Zeit ersetzt werden müssen. Also Glühbirnen, Packungen von Wassserhahnen, Filter Dunstabzugshauben, Duschschläuchen, Duschbrausen etc. Wo der Grenzwert liegt wird durch Gerichte in Einzelfällen immer wieder anders beurteilt. Bei uns dürften es zwischen 100 bis 200 Franken sein.
Sobald aber ein Fachmann kommen muss oder es sich um eine richtige Reparatur handelt, ist der Vermieter zuständig.
Tellensohn
So weit ich weiß, sind Mini-Reparaturen / Ersatzteile bis zu einem gewissen €-Betrag pro Jahr vom Mieter zu zahlen.
Klein-Reparaturen muß man idR selbstfinanziert vornehmen. Kenne keinen Mietvertrag, wo das anders geregelt ist.