Trägt man die Schuld?
Wenn man eine Glasflasche an einem Ort liegen lässt und sie dort dann durch das bündeln der Sonne einen Brand auslöst wäre man dann an dem Brand schuld und ist es überhaupt realistisch das eine Glasflasche das Licht stark genug bündelt für einen Brand
6 Antworten
Also es ist beinahe unmöglich dass das passiert.
Dazu gibt es mehrere Studien, eine davon vom Deutschen Wetterdienst. Aber es ist ja eine theoretische Frage.
Der Begriff Fahrlässigkeit ist im Recht glaube ich gar nicht so ultra exakt definiert.
Die objektive Sorgfaltspflichtverletzung wird dabei im Lichte der objektiven Vorhersehbarkeit des Erfolges beurteilt.
Nehmen wir mal an der Erfolg wäre Brandstiftung. Dann müsste ja objektiv vorhersehbar sein, dass diese Flasche einen Waldbrand auslösen kann. In dem Fall wärst du Schuld.
Ich könnte mir vorstellen, dass das schwierig ist. Es kann aber auch sein, dass es heißt, dass es vorhersehbar sein könnte, weil es oft in Behördlichen Meldungen als mögliche Brandursache aufgeführt wird, wenn auch umstritten.
Ja, du wärst natürlich schuld, auch wenn du das ganze nur fahrlässig gemacht hast. Denn ohne dich und dein Handeln wäre der Brand ja nicht entstanden-
Ob eine ganze Flasche an sich ausreicht weiß ich nicht. Glasscherben sollten da auf jeden Fall ausreichen. Wenn es jedoch "staubtrocken" ist, dann könnte ggf. die Flasche schon ausreichen.
Ob man es dir auch beweisen kann, steht auf einem anderem Blatt...
Heyho,
Das kommt auf viele Umstände an und ist meiner Ansicht nach schwierig zu klären. Ich weiß nicht 100%ig wie das geregelt ist, aber meines Wissens nach ist Fahrlässigkeit auch nach Absehbarkeit einzuordnen. Sprich (in Deinem Fallbeispiel): Wie absehbar war die entstehung eines Brandes, beim Abstellen der Flasche? Erst bei der klärung der Frage, kann eine mögliche fahrlässigkeit Deiner Handlung beurteilt werden (so meiene Sicht der Dinge ... bitte berichtigen, falls etwas an meiner Aussage falsch sein sollte!!)
Natürlich kann die Flasche, unabhängig vom Brand, unsachgemäß entsorgt bzw. abgestellt worden sein. Auch dann stellt sich die Frage, inwiefern eine solche Handlung fahrlässig ist.
So verstehe ich das. Falls das falsch sein sollte, bitte ich um Berichtigung!
Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!
Wäre man, ja. Beweißbar wäre was anderes.
Realistisch; kommt ganz auf die Postion drauf an. aber es kann passieren, ja
Wenn es ginge, wäre das dann wohl sowas wie "fahrlässige Brandstiftung".
Auch wir wurden als Kinder in der Schule aus diesem Grund noch ermahnt, bloß keine Glasflaschen oder -Scherben im Wald liegenzulassen. Was wir eh nie gemacht hätten. :-)
Mittlerweile weiß man jedoch, daß diese Brandursache in der Praxis nahezu ausgeschlossen ist:
https://www.swr.de/wissen/brennglaseffekt-koennen-glasscherben-einen-waldbrand-ausloesen-100.html