Vermieter Mieter es ist richtig?

1 Antwort

Es klingt als wäre das nach 133 und 157 BGB so richtig.

Die Zusatzvereinbarung betrifft nur die Kündigungsfrist. Falls es noch andere besondere Rechte gab, müsste man schauen ob die auch im neuen Vertrag stehen

Und wenn das Gericht dass so sagt, wird es wohl stimmen. Das Urteil ist für den Vermieter bindend.

Ich gehe davon aus das der neue Vertrag genau gleich ist. Im Vertrag steht eine reguläre Kündigungsfrist für euren neuen Vertrag. Die Zusatzvereinbarung sagt einfach, dass die Frist für euch nicht gilt.


hanni909 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 18:18

Also müsste ich nur noch gucken ob die Konditionen im Vertrag die selben sind und dann ist alles gut ? Hat den ein langer Mieter noch andere Rechte ? Ich kenne mich damit nicht aus

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Simon4x4  16.07.2024, 11:12
@hanni909

Nein, ein langer Mieter hat keine anderen Rechte. Nur im Falle einer regulären rechtmäßigen Kündigung können sich wie in deinem Fall die Fristen ändern.

Ich würde trotzdem empfehlen einfach mal durchzulesen, ob in dem Vertrag einigermaßen das gleiche drin steht. Nicht dass dann in 5 Jahren noch mal irgendwas ist, und es dann heißt "ja, das hast du aber jetzt die letzten Jahre ja so hingenommen"

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