Vermieter Mieter es ist richtig?
Hallo wir waren mit dem Vermieter vor Gericht da wir Schimmel in unserer alten Wohnung hatten. Im Gericht wurde gesagt dass der Vermieter uns die Wohnung darunter zur Verfügung stellen muss zu den gleichen Konditionen . Die alte Wohnung soll durch die neue ersetzt werden. Da wir seit 2006 bereits Mieter sind wollen wir natürlich nicht unserer Rechte verlieren . Jetzt haben wir einen neuen Vertrag bekommen mit einer Zusatzvereinbarung . Mir wurde gesagt dass die Zusatzvereinbarung festlegen soll dass wir seit 2006 schon Mieter sind und der neue Vertrag den alten Vertrag ersetzt sodass wir nicht unsere Rechte verlieren . Passt diese Zusatzvereinbarung so wie die uns geschickt wurde ? Oder muss die noch angepasst werden ich blicke durch diese Zusatzvereinbarung nicht durch
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Simon4x4/1717327540924_nmmslarge__0_1733_4000_4000_f7305d5b3d71c7d95cc890c356135df3.jpg?v=1717327541000)
Es klingt als wäre das nach 133 und 157 BGB so richtig.
Die Zusatzvereinbarung betrifft nur die Kündigungsfrist. Falls es noch andere besondere Rechte gab, müsste man schauen ob die auch im neuen Vertrag stehen
Und wenn das Gericht dass so sagt, wird es wohl stimmen. Das Urteil ist für den Vermieter bindend.
Ich gehe davon aus das der neue Vertrag genau gleich ist. Im Vertrag steht eine reguläre Kündigungsfrist für euren neuen Vertrag. Die Zusatzvereinbarung sagt einfach, dass die Frist für euch nicht gilt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Simon4x4/1717327540924_nmmslarge__0_1733_4000_4000_f7305d5b3d71c7d95cc890c356135df3.jpg?v=1717327541000)
Nein, ein langer Mieter hat keine anderen Rechte. Nur im Falle einer regulären rechtmäßigen Kündigung können sich wie in deinem Fall die Fristen ändern.
Ich würde trotzdem empfehlen einfach mal durchzulesen, ob in dem Vertrag einigermaßen das gleiche drin steht. Nicht dass dann in 5 Jahren noch mal irgendwas ist, und es dann heißt "ja, das hast du aber jetzt die letzten Jahre ja so hingenommen"
Also müsste ich nur noch gucken ob die Konditionen im Vertrag die selben sind und dann ist alles gut ? Hat den ein langer Mieter noch andere Rechte ? Ich kenne mich damit nicht aus