CAFFEE
Trink nicht so viel Kaffee
Nicht für Kinder ist der Türkentrank
Schwächt die Nerven, macht dich blass und krank
Sei doch kein Muxelmax
Der das nicht lassen kann
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In der Tat: Den Text dieses einstmals beliebten Kanons bekomme ich nicht mit dem Originaltext durchs Internet (durch die Wortzensur von "Gute Frage").
Kontrolle: Sei doch kein Muslim!
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Der Grund ist, dass der Kontroll-Algorithmus für Beleidigungen einfach mit bestimmten Wörtern gefüttert ist, für die es nicht erlaubt ist, sie mit richtiger Rechtschreibung hinzuschreiben, egal, wie der sachliche Zusammenhang ist, und ob man damit tatsächlich eine Person oder Personengruppe beleidigt.
So gilt es für Huxensohn (setze r für x), Arxloch (setze sch für x), Wixer (setze chs für x), Nexer (setze g für x). Mehr verbotene Wörter habe ich jetzt nicht gefunden, da das Herumprobieren doch zeitaufwändig ist, und ich vielleicht nicht genug verbotene Wörter überhaupt kenne.
Idiot, Dummkopf, Arsch, Dumpfbacke, Hosenscheißer, Masturbierer, Negerkuss, Judensau, Jesusmörder, Zigeuner geht dagegen. Auch strohdumme blauäugige Kartoffel.
Anscheinend sind auf Gute Frage Muslime und Schwarze besser gegen Beleidigungen geschützt als Juden, Biodeutsche sowie Sinti und Roma.
Verfassungsfeindliche Parolen wie
Alles für Deutschland!
werden vom Algorithmus nicht erkannt.
Wenn man ein verbotenes Wort in zwei Einzelwörter aufteilt, funktioniert die Weiterleitung:
Musel man, Arsch loch, Hu rensohn, Wi chser.
Sprich: Der Algorithmus zur Verhinderung von Beleidigungen ist nicht mit Intelligenz gesegnet. Er ist dümmer als Bohnenstroh.
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Es tut mir Leid, dass auch ich auf deine eigentliche Frage, warum der Begriff Muxelmax nun anstößig, beleidigend und vulgär sein soll, keine Antwort habe.
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Ergänzung am 3.7.2024:
Die Begründung für den beleidigenden Charakter der Bezeichnung Muxelmax ergibt sich aus einem konkreten Fall, der 2009 von einem Gericht in Fürstenfeldbruck beurteilt wurde:
„Muxelmann“ kostet 1200 Euro (merkur.de)
Ich habe in diesem Link das s durch ein x ersetzt.
Ein Tunesier, der mit einem Autohändler um den Preis eines Gebrauchtwagens handeln wollte, wurde in einer E-Mail-Antwort des Autohändlers als Muxelmax bezeichnet und fühlte sich dadurch beleidigt. Das Gericht gab dem Tunesier Recht.
Im Jahr 2015 urteilte das Amtsgericht Hagen in einem ähnlichen Fall andersherum:
"Muxelmann" ist laut Amtsgericht Hagen keine Beleidigung (wp.de)
Auch hier habe ich wieder das s durch ein x ersetzt.
Hier war es ein türkischer Online-Händler der sich durch die Bezeichnung beleidigt fühlte.
"Das Amtsgericht Hagen begründet die Abweisung von Akças Klage damit, dass der Begriff „Muxelmann“ bei „ruhiger und sachlicher Betrachtungsweise im Rahmen des Artikels 5 des Grundgesetzes nicht zu beanstanden“ sei."
Bei Artikel 5 GG geht es um das Recht auf freie Meinungsäußerung.
"Gute Frage" hat sich also an ein älteres Gerichtsurteil gehalten und das neuere nicht beachtet.