Kosten für Lagerraum an Vermieter weiter belasten?
Hallo zusammen,
meine schwangere Lebensgefährtin und ich sind im März in eine größere Wohnung gezogen, die allerdings in der 17. Etage ist. Das Haus hat 2 Fahrstühle, einen großen und einen kleinen. Im Mai haben wir aus der alten Wohnung noch diverse Möbel abgeholt und zur neuen Wohnung transportiert. Allerdings ist der große Fahrstuhl seitdem defekt, sodass wir ein Regal und ein Sofa in einem Self Storage zwischenlagern müssen, dass pro Monat ca. 90 EUR kostet.
Meine Frage ist also, ob man diese Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen kann bzw. bei der Mietzahlung einfach einbehält. Ich denke mal, dass man, wenn das rechtlich überhaupt möglich ist, den Vermieter vorab informieren muss und eine Deadline setzen muss oder wie ist da die Rechtslage? Ich meine ich kann mir nicht vorstellen, dass man es einem Mieter zumuten kann seine Möbel 17. Stockwerke hochzutragen; insbesondere einer schwangeren Frau.
Vielen Dank für Eure Einschätzung und liebe Grüße
Sean
3 Antworten
Meine Frage ist also, ob man diese Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen kann bzw. bei der Mietzahlung einfach einbehält
Nicht wirklich....
In der Theorie hättet Ihr den Mangel an den Vermieter melden und eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen müssen. In dem Fall wäre zusätzlich individuell mit dem Vermieter zu klären gewesen, wie mit den verbleibenden Möbeln verfahren wird.
Hier wäre es ggfs. denkbar gewesen, dass die Zwischenlagerung gar nicht nötig gewesen wäre, wenn der Vermieter vielleicht die Kosten für einen externen Möbeltransport übernommen hätte. Der Transport von einem Sofa und einem Regal sollte mit 1-2 Helfern eigentlich recht zügig von statten gehen, auch wenn es das 17. Stockwerk ist.
Ihr könnt dem Vermieter nicht rückwirkende Kosten in Rechnung stellen, von denen er gar nichts wissen kann.
Wie du schon richtig einschätzt – keinesfalls ohne Vorankündigung. Am besten eine realistische Frist zur Instandsetzung des Aufzugs setzen. Zum Beispiel 14 Tage. Darauf verweisen, dass euch zusätzlich laufende Kosten durch das Selfstorage entstehen und ihr bei Nicht-Einhaltung der Frist ansonsten die Kosten auf den Vermieter umlegen würdet.
Vielleicht stellst du deine Anfrage am besten bei einer Verbraucherzentrale. Die hat Experten für mietrechtliche Angelegenheiten.