Kosten für Lagerraum an Vermieter weiter belasten?

3 Antworten

Meine Frage ist also, ob man diese Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen kann bzw. bei der Mietzahlung einfach einbehält

Nicht wirklich....

In der Theorie hättet Ihr den Mangel an den Vermieter melden und eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen müssen. In dem Fall wäre zusätzlich individuell mit dem Vermieter zu klären gewesen, wie mit den verbleibenden Möbeln verfahren wird.

Hier wäre es ggfs. denkbar gewesen, dass die Zwischenlagerung gar nicht nötig gewesen wäre, wenn der Vermieter vielleicht die Kosten für einen externen Möbeltransport übernommen hätte. Der Transport von einem Sofa und einem Regal sollte mit 1-2 Helfern eigentlich recht zügig von statten gehen, auch wenn es das 17. Stockwerk ist.

Ihr könnt dem Vermieter nicht rückwirkende Kosten in Rechnung stellen, von denen er gar nichts wissen kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

Wie du schon richtig einschätzt – keinesfalls ohne Vorankündigung. Am besten eine realistische Frist zur Instandsetzung des Aufzugs setzen. Zum Beispiel 14 Tage. Darauf verweisen, dass euch zusätzlich laufende Kosten durch das Selfstorage entstehen und ihr bei Nicht-Einhaltung der Frist ansonsten die Kosten auf den Vermieter umlegen würdet.

Vielleicht stellst du deine Anfrage am besten bei einer Verbraucherzentrale. Die hat Experten für mietrechtliche Angelegenheiten.