Warum gilt auch bei Einmündungen Rechtsvortritt?
Ich lerne aktuell Autofahren und etwas, was mir bislang unschlüssig ist, wieso grundsätzlich bei einer T-Kreuzung Rechtsvortritt gilt. Könnte mir das wer erläutern? Sofern ich verstehe, bremst es im besten Fall den Verkehr unnötig ab und erhöht das Gefahrenpotential ebenfalls. Vielen Dank:)
2 Antworten
Es gibt einige solcher Einmündungen, wo die durchgehende Straße deutlich verkehrsreicher ist – das ist dann meistens auch eine Vorfahrtstraße und entsprechend beschildert. Dann muss derjenige, der aus der Einmündung kommt, warten.
Ansonsten ist es wie an einer normalen Kreuzung auch, nur mit dem Unterschied, dass es nur drei statt vier Wege gibt.
Weil der Gesetzgeber dies in der StVO §8 Abs.1 so festgelegt hat.
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__8.html
Sofern ich verstehe, bremst es im besten Fall den Verkehr unnötig ab
Sinn und Zweck der Sache um die Geschwindigkeit rauszunehmen, ansonsten ist die Vorfahrt ja durch Verkehrszeichen geregelt.