Antrag/Erkärung Selbstbestimmungsgesetz?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

ein Antrag wird nicht gestellt.

Du musst im Grunde nur erklären was in Paragraph 2 geregelt ist.

Das könnte so lauten:

"Hiermit erkläre ich, dass die Angabe zu meinem Geschlecht in den Personenstandseintrag XY (oder eben kein Eintrag) geändert werden soll, da meine Geschlechtsidentität von meinem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht.

Ich versichere, dass der gewählte Geschlechtseintrag (beziehungsweise die Streichung des Geschlechtseintrags) meiner Geschlechtsidentität am besten entspricht und dass mir die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist.

Mit dieser Erklärung bestimme ich die Vornamen XY, als die Vornamen die ich künftig führen will und die meinem gewählten Geschlechtseintrag am besten entsprechen."

Edit: Die Anmeldung zur Abgabe der Erklärung muss mindestens drei Monate vor Abgabe der Erklärung auf dem Standesamt erfolgen. Die Anmeldung darf aber nicht weiter als sechs Monate vor der Abgabe der Erklärung erfolgen.

Die Anmeldung kannst du schriftlich oder persönlich beim Standesamt machen. Da reicht ein "Hiermit melde ich an, dass ich eine Erklärung nach § 2 SBGG bei Ihnen abgeben werde." Sinnvollerweise lässt du dir den Eingang bestätigen.

Inkognito-Nutzer   24.04.2024, 15:34

Alles klar, vielen Dank!

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IsaJea  24.04.2024, 20:12

Hey wow, klasse Vorlage. Danke. 🤗

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