Muss man als Transfrau ins Militär ohne OPs?

7 Antworten

Die Wehpflicht ist ausgesetzt. Freiwillig können sich Männer und Frauen zur Tätigkeit in der Bundeswehr bewerben.

Es gibt Überlegungen, unter Umständen eine Wehrpflicht wieder einzuführen, wenn aber neuer Gesetzeslage, wo es gut sein kann, dass man sowohl Männer als auch Frauen berücksichtigt, aber das wär alles unklar, wie auch wer als untauglich ausgemustert würde.

§ 9 Zuordnung zum männlichen Geschlecht im Spannungs- und Verteidigungsfall
Die rechtliche Zuordnung einer Person zum männlichen Geschlecht bleibt, soweit es den Dienst mit der Waffe auf Grundlage des Artikels 12a des Grundgesetzes und hierauf beruhender Gesetze betrifft, für die Dauer des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nach Artikel 80a des Grundgesetzes bestehen, wenn in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit diesem die Änderung des Geschlechtseintrags von „männlich“ zu „weiblich“ oder „divers“ oder die Streichung der Angabe zum Geschlecht erklärt wird. Unmittelbar ist der zeitliche Zusammenhang während eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls sowie ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor Feststellung desselben.

Laut dem Selbstbestimmungsgesetz, voraussichtlich geltend ab dem 1. November 2024.

Also in Deutsch (ohne Gewähr): Wenn ein Mensch seit mehr als zwei Monaten vor einem Spannungs- oder Verteidigungsfall eine Personenstandänderung per SBGG (oder vorher TSG) von "männlich" zu "weiblich", "divers" oder X vollzogen hat, gilt dieser Mensch nicht als Mann und wird nicht eingezogen, sollte es dazu kommen.
Wenn sich eine Wehrpflicht auch für Frauen und andere erübrigt, gilt dasselbe natürlich auch für trans* Menschen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_die_Selbstbestimmung_in_Bezug_auf_den_Geschlechtseintrag

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-de-geschlechtseintrag-997406

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0101-0200/195-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Hallo,

das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sieht in Artikel 12a unter Absatz 2 vor, dass niemand zum Militär muss.

(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12a.html

Dabei geht es, zumindest meint es der Gesetzgeber so, nur um den Geschlechtseintrag in den Personenstandsregistern. Dieser Eintrag ist unabhängig von irgendwelchen OPs. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt.

Momentan ist die Wehpflicht ausgesetzt also niemand wird eingezogen. Sollte man aber überlegen sie wieder zu aktiveren wird es vermutlich darauf hinauslaufen das die Wehrpflicht für alle gilt damit niemand ausgegrenzt wird und es auch grecht ist. In dem Fall wäre es egal was auf dem Ausweis steht da jeder eingezogen wird.

Aktuell gar nicht, falls das Aussetzen der Wehrpflicht aufgehoben wird, läuft es vermutlich darauf hinaus, dass Männer und Frauen Dienst absolvieren müssen, daher ist die Frage vermutlich egal.