Geschlechts-und Namensänderung Anmeldung?
Ab dem 01.08 kann man sich ja für die mit dem Selbstbestimmungsgesetz ausgeführte Geschlechts- und Namensänderung anmelden. Dazu habe ich aber noch Fragen und hoffe eine(r) oder mehrere können mir da weiterhelfen.
Ich habe gelesen, dass man die Anmeldung auch schriftlich einreichen kann. Stimmt das? Und wenn ja, wie würde es ablaufen? (Wo/Wie einreichen? Wie formulieren?)
Und wenn man es mündlich (per Telefon oder Vorort) macht, wie kann man das da korrekt formulieren?
3 Antworten
Hallo,
du kannst deine Erklärung bei deinem Geburtsstandesamt vornehmen, oder beim Standesamt an deinem Wohnort (wenn das voneinander abweicht). Das Standesamt am Wohnort würde deine Erklärung dann entgegennehmen und deinem Geburtsstandesamt zuleiten.
Je nachdem, wo du die Erklärung abgeben willst, musst du das da drei Monate vor der Abgabe der Erklärung anmelden.
Du kannst die Anmeldung schriftlich vornehmen, ja das stimmt. Auf dein Schreiben schreibst du wer du bist; Name, Adresse, Geburtsdatum. Dann schreibst du einfach, dass du mit diesem Schreiben eine Anmeldung nach § 4 SBGG vornimmst, für die Abgabe einer Erklärung nach § 2 SBGG. Dein Schreiben unterschreibst du dann noch - Die Unterschrift ist ganz wichtig! Dem legst du dann eine Kopie deines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) zu.
Praktischerweise schreibst du noch dazu, dass du eine schriftliche Bestätigung deiner Anmeldung haben möchtest.
Dein Schreiben kannst du dann einfach per Post an das entsprechende Standesamt schicken, selbst in den Postkasten einwerfen oder auch persönlich beim Standesamt abgeben.
Wenn du deine Anmeldung nicht schriftlich vornehmen willst, kannst du zum Standesamt gehen und da sagst du dann, dass du eine Erklärung nach § 2 SBGG anmelden möchtest. Dabei bitte den Personalausweis nicht vergessen (oder Pass oder womit du dich sonst ausweisen kannst).
Es gibt Standesämter, die eine Anmeldung wohl auch telefonisch oder per Mail annehmen. Das solltest du aber vorher mit deinem Standesamt klären. Mitunter haben Standesämter auch schon Formulare für die Anmeldung. Einfach mal da fragen kann nicht schaden.
Ich habe gelesen, dass man die Anmeldung auch schriftlich einreichen kann. Stimmt das?
Ja, das ist richtig.
Und wenn ja, wie würde es ablaufen? (Wo/Wie einreichen? Wie formulieren?)
Im einfachsten Fall nimmst du einen Zettel und schreibst darauf, dass du dich unter Verweis auf das neue Selbstbestimmungsgesetzt dafür anmelden möchtest, deinen Geschlechtseintrag und deine Vornamen zu ändern. Eine vorgeschriebene Form gibt es dafür nicht. Den Brief sendest du dann an ein Standesamt. Im einfachsten Fall ist es das Standesamt in dem Ort, in dem du geboren bist. Wenn du aber zwischenzeitlich umgezogen bist, dann kannst du auch das örtliche Standesamt nehmen, die leiten dann später alle relevanten Informationen weiter. Wichtig ist aber: bei dem Standesamt, wo du dich anmeldest, musst du auch später die Erklärung abgeben.
Mittlerweile basteln aber schon viele Standesämter selbst an entsprechenden Anmeldeformularen, auf denen meist auch schon provisorisch abgefragt wird, was du dann in 3 Monaten erklären willst. Ich würde also einfach mal beim zuständigen Standesamt nachfragen, ob die dort schon ein fertiges Formular haben. Dann brauchst du es nur ausfüllen und abschicken.
Und wenn man es mündlich (per Telefon oder Vorort) macht, wie kann man das da korrekt formulieren?
Per Telefon geht es nicht. Du musst schon persönlich hin, um dort vorzusprechen. Um eine korrekte Formulierung musst du dir da keinen Sorgen machen. Trage einfach dein Anliegen vor: „Hallo, mein Name ist ... und ich möchte mich anmelden, um in 3 Monaten eine Erklärung zu meinem Geschlechtseintrag und einer Änderung meiner Vornamen abzugeben.“ Dann werden entweder deine Daten aufgenommen oder du wirst gebeten, ein vorgefertigtes Formular auszufüllen.
Dein Standesamt ist der Ansprechpartner!
Dort schon mal angerufen ob es Vordrucke gibt?
Hast du überhaupt schon mal das Gesetz gelesen?- würde sich empfehlen statt irgendwas von "habe gelesen, stimmt das?" zu fragen.
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/206/VO