Findet der Termin trotzdem statt, wenn der Arbeitnehmer das will?
Ja, wenn der AN die Kündigungsschutzklage nicht zurücknimmt, findet die Güteverhandlung statt.
In diesem Brief erklärt der Arbeitgeber die Aufhebung der Kündigung, die Kündigung für zurückgezogen.
Die eingereichte Klage beim Arbeitsgericht betrachte man damit als gegenstandslos.
Der AG kann die Klage zwar als gegenstandslos betrachten, wenn der AN das möchte, findet die Güteverhandlung aber statt.
Ob Du dann evtl. eine Abfindung bekommst wenn Du dort nicht mehr arbeiten willst oder ob das Arbeitsverhältnis weiter besteht, kann ich Dir nicht sagen. Ich weiß nicht, ob Du genug Gründe hast, damit eine Weiterarbeit für Dich unzumutbar wäre.
Lies mal hier:
Kündigung und deren Rücknahme durch den Arbeitgeber › Roland Sudmann - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Arbeitsrecht