Das ist immer unterschiedlich, weil jeder eben individuell ist. Der eine zieht dort knallhart durch, der andere braucht jedoch einige Anläufe und auch mehr Zeit für.

Meiner Meinung nach hast Du zwei Möglichkeiten: Man bleibt solange dort, bis man irgendwann nicht mehr kann und zieht dann die Reißleine. Bedeutet aber eben auch, dass Du von 0 Dich wieder "hochbringen" musst. Bei manchen ist das aber eben nur die einzige Lösung, weil sie nur dadurch realisieren, dass es einfach nicht mehr geht.

Die zweite Möglichkeit ist, dass Du Distanz schaffst. Nicht nur physisch, sondern auch psychisch / emotional. Oft versuchen wir einen Menschen zu idealisieren, in Erinnerungen und Hoffnungen zu schwelgen - wir malen uns quasi die Welt so, wie sie uns gefällt. Das Ding dabei ist aber, dass die Welt gar nicht so aussieht. Von der Erinnerungen kannst Du Dir nichts kaufen, von den ach so tollen Momenten, die ihr mal hattet - ebenso nicht. Du musst der Gegenwart ins Gesicht schauen, denn dort spielt sich auch eben das Leben ab.
Grob gesagt: Sei Dir bewusst, dass dieser Mensch, von dem man doch so "abhängig" ist, eigentlich nur eine arme Wurst ist, denn jemand der Dich wirklich liebt, würde anders mit Dir umgehen. Die Kraft, um Dich zu lösen, kommt von innen - dann geht's nach Außen und Du kannst durchziehen - alles Gute Dir!

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Hi,

prinzipiell kommt es darauf an, wie immer eben. Es gibt Menschen, die nach einigen Jahren schon einen Klappenersatz haben - andere hingegen benötigen erst im höheren Lebensalter einen Ersatz. Also der Zeitraum, wann und wie schnell sich das ganze verschlechtert, kann und wird Dir keiner genau sagen können. Ebenso kann (muss aber nicht) damit zu rechnen sein, dass sich auch die Aorta im Laufe der Jahre durch die Undichtigkeit vergrößern kann (nicht aber muss), auch diese wird dann bei den regemäßigen Kontrollen im Blick genommen.

Grob gesagt: Jährliche Verlaufskontrollen sind optimal, nichts schlimmes, sondern wirklich etwas Gutes. Damit hat der Kardiologe Dich im Blick, wie sich das ganze über einen gewissen zeitlichen Abstand verhält.

PS: Die Lebenserwartung ist nur verkürzt, wenn man es wirklich darauf aufkommen lässt bzw. es gar nicht operiert. Aber dafür sind ja die jährlichen Verlaufskontrollen da, damit man das gut im Blick hat.

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Sowas ist immer ernst zu nehmen.

Lass Dich am Besten mal beim Kardiologen abchecken, dieser kann auch ggf. ein Belastungs-EKG / eine "Spiroergometrie" durchführen, dort kann man das Herz und die Leistungsfunktion unter Belastung besser beurteilen.

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Es gibt hierfür bestimmte Apps. Habe damit auch mal ein Passfoto gemacht. Das Foto wird dann den Anforderungen zugeschnitten / angepasst und Dir postalisch auch zugeschickt. Kostet nicht die Welt und geht bequem.

lg

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Oft wird nur dem "Gefühl" hinterher gerannt, was die Person ein gab. Dabei kann man sich das Gefühl auch selbst geben -> Selbstliebe, Aufmerksamkeit (Fokus auf sich selbst) usw.

Realisieren, dass nichts daraus wird? Auch hier hängt man oft nur noch an der Hoffnung und der Erinnerungen. Klar gab es schöne Zeiten, auch mal schlechte Zeiten. Wenn eine Trennung folgt, haben aber wohl die schlechten Zeiten überwogen und man sollte sich hier bewusst werden, dass es aus verschiedensten Gründen nicht klappte. Ob die Ursachen an einem selbst lagen oder beim Gegenüber - spielt keine Rolle, aber man darf reflektieren und sich auch bewusst werden, dass es niemals die Liebe des Lebens gewesen sein könnte, wenn man jetzt getrennt ist.

Mach Dir bewusst, dass Du vor der Beziehung auch ein Leben hattest und dieses wird auch nach der Beziehung weitergehen - auch ohne diesen Menschen.

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Bei der Mietwagenübergabe bist Du verpflichtet die Vorschäden mit dem Übergabeprotokoll abzugleichen / zu überprüfen. Für gewöhnlich nimmt man sich dafür ca. 5-10 Minuten Zeit und kontrolliert, ob alle Vorschäden eingetragen sind. Findet man Schäden, die noch nicht eingetragen sind, geht man sofort wieder zum Counter und lässt diese nachtragen - da Du diese nicht verursacht hat. Für gewöhnlich ist es auch sinnvoll noch ein Video zu machen bei der Fahrzeugübergabe, um das nochmal als Video zu haben.

Sofern Du die Vorschäden übersehen hast, diese nicht im Übergabeprotokoll eingetragen waren, kannst Du nicht mehr nachweisen, dass Du diese Schäden nicht verursacht hast - daher geht man dann davon aus, dass Du die Schäden verursacht hast.

Je nach Versicherungsdeckung, die Du abgeschlossen hast, wird die Selbstbeteiligung fällig.

lg

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Ist natürlich immer davon abhängig, wie die Orte mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind. Wenn man auf dem Land lebt, dann ist ein Auto unverzichtbar - außer man investiert einiges an Zeit und schränkt sich auf den Fahrplan ein, der im ländlichen Gebiet sowieso sehr beschränkt ist.

Möchte ich z.B in einer Großstadt von Stadtteil A zu Stadtteil B und bin in Rush hour Zeiten unterwegs, kann man je nach Großstadt mit dem Auto auch schon mal 30-40 Minuten unterwegs sein, währenddessen die Straßenbahn / Nahverkehr dies in 5-10 Minuten erreichen kann.

Pauschal kann man das nie sagen, aber grob gesagt ist man mit dem Auto auf jeden Fall flexibler, je nach Örtlichkeit / Anbindung auch schneller und auf jeden Fall komfortabler.

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Deine Unterschrift darf man nicht fälschen, das was hier "rechtlich" vorliegt ist Urkundenfälschung.

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Geblitzt, lohnt sich Einspruch?

Hallo ihr Lieben,

war auf der Autobahn unterwegs, Baustelle 80kmh. Ich komme aus der Baustelle raus (80 wird aber nicht aufgehoben) und sehe wie ein Lkw einen anderen überholt. Ich ziehe also von der rechten Spur auf die linke und denke mir ich fahre mit 85 vorbei.
Plötzlich wird auch der Lkw schneller, weshalb ich mich hinten wieder einreihen will aber hinter mir fahren zwei so dicht auf und drängeln und geben mir Lichthupe, dass ich keine Chance hatte noch langsamer zu werden und habe mir in der Eile gedacht dass ich schnell Gas gebe und vor dem LKW einschere. Zack bei 105-108 km/h gewesen und wurde geblitzt. (Denke ich zumindest). Ob die anderen hinter mir geblitzt wurden keine Ahnung, auf jeden Fall wollte ich dann danach auf die mittlere Spur gehen und schon haben die mich abgeschnitten, sind knapp vorm Lkw in die Mitte und überholten mich von rechts.

Wenn ich überhole und wieder einscheren will lasse ich immer genug Platz zwischen Hintermann und mir, ich muss den lkw im Spiegel vorne sehen, dann schere ich wieder ein.

Bin noch in der Probezeit, einen Punkt habe ich schon, aber nicht wegen einem Blitzer sondern weil ich bei Schnee gerutscht bin.

Das Fahrzeug ist auf mich zugelassen.
Sollte ich meinen Vater so schnell wie möglich als Halter eintragen, würde er dann den Punkt bekommen?

Sonst bin ich eine sehr gute Fahrerin, fahre wegen Uni jede Woche mindestens 700km seit einem Jahr und halte mich immer an alle Regeln. Nur blöde Zufälle und viel Pech lassen mich jetzt um meinen Führerschein bangen.

Liebe Grüße

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Hi,

dein Vater kannst Du nicht als Halter / Fahrer des Fahrzeugs angeben, weil Du geschrieben hast, dass das Fahrzeug auf Dich zugelassen sei. Auf dem Blitzerfoto würde dann auch eine Frau zu sehen sein, statt ein Mann. Das klappt erstal also nicht so einfach.

Was ich Dir dennoch empfehlen würde: Sobald Du einen Anhörungsbogen erhältst, solltest Du zügig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen. Dieser wird für Dich innerhalb der Frist Widerspruch einlegen und auch Akteneinsicht beantragen. Ggf. vorliegende Messfehler oder anderweitige Anhaltspunkte finden, sodass man Dich fair verteidigen kann. Auf keinen Fall solltest Du jedoch Angaben machen ohne einen Rechtsbeistand.

Sofern Du innerhalb der Probezeit schon ein "Vergehen" hattest, würde Dir beim 2. "Vergehen" ein Aufbauseminar drohen mit einer verlängerten Probezeit.

lg

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Wenn ihr über die Schwierigkeiten schon mehrfach euch ausgesprochen habt, es trotzdessen nach mehreren Anläufen immer noch nicht besserte, dann auf jeden Fall, ja. Ehe bedeutet als Team zu agieren, aber nicht als zwei "auseinandergelebte Menschen".

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Ja, weil

Es ist halt schwierig darauf eine allgemeine Antwort zu geben, weil es eben immer auf die Umstände ankommt - aber allgemein gehalten: Ja.

Verzeihen würde ich diesen Menschen aus erster Linie mir zur Liebe - denn es lebt sich einfacher, wenn man jemanden "verzeiht", sodass man das Kapitel auch abschließen kann. Verzeihen bedeutet für mich jedoch nicht, dass ich mit dieser Person noch "cool" sein muss. Man kann Smalltalk halten, sich mal Hallo sagen, aber das wars dann auch wieder.

Auf der anderen Seite kann man auch aufgrund der "Entwicklung" verzeihen. Denn wenn jemand das eigene Leben negativ beeinflusst hat, man sich daraus entwickelt hat und "gewachsen" ist, hat das ganze auch etwas Gutes gehabt, sodass man zukünftig solche Menschen schnell erkennt, zügiger Grenzen setzt, mehr zu sich selbst stehen kann usw.

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Direkt nicht, aber der Wert ist eben "erhöht". Ggf. sollten noch die ENAs bestimmt werden bei einem positiven ANA-Titer, um das besser einzugrenzen.

Aber wie gesagt: Direkt muss das alles nichts heißen. Auch bei gesunden Menschen kann sich der ANA-Titer mal erhöhen und es muss nichts dahinterstecken. Primär kann dieser Wert aber bei bestimmten Autoimmunerkrankungen erhöht sein.

lg

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Kann viele Gründe haben. Entweder ist er reifer geworden und hat sich weiterentwickelt, die neue Beziehung direkt nach der Trennung ist für ihn nur ein "Wegrennen/Ablenken", sodass er nicht mit vollem Herzen dabei ist oder ihr vertraut ihr mehr, als Dir. Wer weiß das schon. Spielt aber eben alles keine Rolle, schau nicht zurück, geh weiter, denn es bringt nichts zurückzuschauen.

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Sofern die OP in einem spezialisierten Herzzentrum durchgeführt wird, ist das Risiko überschaubar. Natürlich ist das kein kleiner Eingriff, jedoch werden solche OPs in spezialisierten Zentren tagtäglich durchgeführt.

Die Risiken können vielfältig sein - sind auch individuell zu betrachten nach der Ausgangslage des Patienten (Alter, Vorerkrankungen, allgemeine Risikofaktoren (Übergewicht oder nicht etc. etc.).

Prinzipiell wirst Du aber umfangreich vor dem Eingriff aufgeklärt, aber eben auch untersucht, inwiefern Du für die OP geeignet bist.

Alles Gute Dir und viel Erfolg!

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Es kommt darauf an, was Du an Dir "optimieren" möchtest. Wenn Du z.B schüchtern bist und daran arbeiten möchtest, wäre das ein Bereich, woran Du arbeiten könntest.

Das könnte so aussehen, dass Du Dir erstmal Gedanken machst, wieso Du schüchtern bist? Seit wann? Was war der Auslöser? Was hindert Dich daran in die Offensive zu gehen und zu zeigen: "Hier bin ich, so bin ich, ich fühl mich hier wohl - entweder akzeptiert ihr es - oder nicht!". Wenn Du die Ursachen ausfindig machen konntest, weshalb Du schüchtern bist, geht es weiter damit, dass Du die Aspekte hierzu etwas "auseinanderpflückst". Sind das z.B Ursachen aus Mobbingerfahrungen, darfst Du an Deiner Selbstliebe / Selbstrespekt arbeiten - dann geht's in die Umsetzung, indem Du zum Beispiel Dir selbst zur Liebe Grenzen setzt zu Dingen, die Dir nicht gut tun - aber eben auch zu Menschen, die Dir nicht gut tun. Ebenso könntest Du Dir auch selbst gute Dinge zusprechen. Dass Du dies und jenes verdient hast, dass Du es schaffst - dass Du es wert bist" etc. etc.

Das alles ist eine Reise und Arbeit. Du kannst nicht von heut auf morgen an Dich arbeiten und erwarten, dass Du direkte Ergebnisse erntest. Jedoch kannst Du Dich auf die Reise machen und irgendwann daraus die Früchte ernten - es braucht eben Zeit, denn Du veränderst auch Dein Mindset / Dein Unterbewusstsein und das geht nicht alles von jetzt auf gleich.

lg

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Sollte ich gegenüber Polizei schweigen (Strafrecht)?

Hallo, es geht um den Fall, zu dem ich hier bereits eine Frage gestellt habe: https://www.gutefrage.net/frage/ich-wurde-geschlagen-6

Ich bin stark davon überzeugt, dass ich aus Notwehr gehandelt habe. Ich habe als Zeugen den Fahrer des Wagens (Familienmitglied und gleichzeitig Beschuldigter) sowie meine Tante und meine Großeltern, die meine Hilfeschreie hörten jedoch nicht rechtzeitig runterkommen können, da sie beide beim Gehen auf Hilfe angewiesen sind. Zudem habe ich Atteste, die meinen Verletzungen am Hinterkopf und Rücken beweisen (sollte meiner Ansicht nach beweisen, dass ich geschlagen wurde, ohne mich wehren zu können. Schließt bei dem Schläger also Notwehr aus).

Falls ich eine Vorladung zur Anhörung von der Polizei bekomme, habe ich 2 Wahlen

  1. Ich beauftrage einen Strafrechtsanwalt, der das Ganze klärt und es kommt vermutlich zur Einstellung. Problem: Kostet mich 1500€
  2. Ich warte auf eine Anklage, beauftrage dann einen Anwalt, dem ich in dem Fall etwa 2400€ zahle. Bekomme das Geld jedoch bei einem Freispruch zurück.Problem: Bei Niederlage muss ich Anwalt und Gericht zahlen (um die 4000€). Jedoch, gehe ich aufgrund der Fakten aus, dass ein Freispruch sehr wahrscheinlich ist. Das größte Problem bei dieser Variante ist, dass der Schläger seine Frau bei sich hatte. Ich befürchte, dass falls es vor Ort keime Kameras gab, das Paar lügt und die Lügen der Frau als Zeuge trotzdem als Wahrheit angenommen werden.

Deshalb meine Frage: Sollte ich bei der Vorladung der Polizei schweigen, kommt dann anhand vorhandener Fakten direkt ein Strafbefehl oder wird eine Anklage erhoben und ich werde erneut nach Erhebung der Anklage gefordert, auszusagen. Im Falle von letzterem könnte ich wie bereits gesagt alles über einen Anwalt klären und später mein Geld (oder zumindest den Großteil) zurückbekommen

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Du bist nicht verpflichtet Dich selbst zu belasten - es ist immer ratsam keine Angaben zu machen, nichts zu unterschreiben und dies einem Fachanwalt zu überlassen. Dieser wird Dich vertreten und zuerst Akteneinsicht anfordern und dann die beste Strategie erarbeiten, um Dich optimal vertreten zu können.

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Du musst vorher ein Gewerbe anmelden. Steuern entrichtest Du nur auf Gewinne, sofern Du keine machst, brauchst Du auch keine Steuern zahlen. Solltest Du die Tätigkeit jedoch hauptberuflich nachgehen (also nicht als Kleingewerbe), musst Du Dich auch selbst krankenversichern. Entweder als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung.

lg

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