Hat ein unverheiratetes Paar die selben Rechte wie ein verheiratetes in Bezug auf Auskunft/Entscheidung, wenn einer totkrank ist - macht es Sinn, zu heiraten?

6 Antworten

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Man kann sehr vieles auch anders vertraglich regeln (je nachdem aber unbedingt darauf achten, ob z. B. eine notarielle Beglaubigung notwendig ist!).

Die Eheschließung deckt allerdings wirklich "mit einem Schlag" sehr vieles davon ab, es ist also potentiell einfacher, den einen Termin beim Standesamt wahrzunehmen als viele Termine bei Anwälten, Notaren, Banken und so weiter für Vollmachten.

Den größten Vorteil sehe ich in der beschriebenen Konstellation hinsichtlich der Eigentumswohnung und der Erbschaftsteuer (ggf. auch hinsichtlich der Erbfolge...). Verheiratete haben einen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro dabei, Unverheiratete hingegen nur 20.000 Euro...


Rosenmary 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 21:46

Das heisst bei der Wohnung was genau, wenn sie zusammen gekauft wurde? Dass sie die andere Hälfte versteuern muss?

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HappyMe1984  16.06.2024, 00:11
@Rosenmary

"Zusammen gekauft" heißt, dass beiden jeweils die Hälfte gehört. Somit ist die Hälfte der Wohnung seine Erbmasse. Und somit muss sie, wenn sie die von ihm erbt, auf diesen Wert auch die Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie damit über dem jeweiligen Freibetrag landet. Die 20k reichen da bei Immobilien halt vorne und hinten nicht, während bei 500k sehr wahrscheinlich gar keine Steuern fällig werden...

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Ne standesamtliche Ehe kostet nicht viel. Da brauchst du keinen Ring oder sowas, sondern gehst zum Standes Amt, gibst nen Paar Euro aus und bist verheiratet (lohnt sich meiner Meinung nach).

Er muss ihr die Vollmacht im Testament geben, dann geht alles.


Rosenmary 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 21:37

Also besser heiraten oder reicht ne Vollmacht?

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IWontTrollU  15.06.2024, 21:41
@Rosenmary

Vollmacht reicht, aber beim heiraten bekommst du im Nachhinein unter anderem Steuervorteile und hast weniger Probleme mit der Versicherung.

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Wenn man es in einer Verfügung festgelegt hat, macht es keinen Unterschied, ob man verheiratet ist oder nicht. Gerade dafür sind ja Vollmachten und Verfügungen da.

Bspw. ich bin ja auch nicht verheiratet (zuviele Partner - Bigamie ist ja verboten *hust*), aber es gibt zwei Personen/Partner, die jegliche Vollmachen haben, wenn ich nicht mehr dazu in der Lage bin, meinen Willen zu formulieren. Das ist rechtlich anerkannt. Wir haben es notariell noch beglaubigen lassen - das wollte mein Partner so, aber der ist rechtlich auch tiefer in der Materie, als ich.

Gerade was Auskünfte etc. betrifft, wenn das eben vorformuliert und unterschrieben ist, gilt das. Sollte jedoch immer mal wieder vom Datum her, aktualisiert werden.

ABER...gerade, wenn es auch um eine Erkrankung handelt, die unweigerlich (bald) zum Versterben führt, sollte man dringend ein Testament machen, um möglichen Familienstreitigkeiten von vornherein schon den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Ich habe das selbst mit meiner ersten Freundin durch, wobei unsere Situation eine andere war. Aber ihre Familie hätte mich am liebsten gleich miteingegraben.


superseegers  15.06.2024, 21:56

Hinsichtlich der Erbschaftssteuer / der zustehenden Freibeträge ist deine Aussage ein schlechter Rat.

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Du kannst eine Patientenverfügung erstellen und eine Person eintragen die in letzter Instanz bestimmt, was passierten soll.
Für alles drum herum gibt es ggf, Noch zusätzliche Verfügungen, zb Testament, Vollmachten usw.

Für das ganze gibt es Vordrucke , die auch Rechtsverbindlich sind.. kosten um die 15 Euro. ( Vorsorgepaket)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lebens & Sexualberatung. Hilfe & Coaching

Diesbezüglich muss man nicht "zwingend" verheiratet sein. Man kann dies auch mit verschiedensten Vollmachten / Verfügungen regeln, sodass Du im Bezug Deiner genannten Themen auch die Rechte hast.