Hey Finn,

du kannst jede Adresse nur einmal benutzen. Also hast du jetzt ja deinen aktuellen Acc. auf eine Adresse angemeldet. Die ist dann gesperrt und kann nicht nochmal verwendet werden. :)

Gruß

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Hä, für 150€ würde ich am Sonntag nicht mal vom Sofa aufstehen. Und natürlich unabhängig mit dem Auto

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mein pc wurde gehackt

Wie kommst du darauf ???

kann der router von dem pc aus so modifiziert worde sein das selbst eine werkseinstfellung im fall der fälle den angreifer nicht los wird?

Es könnte sein, dass sich ein Trojaner auf den Router geschlichen hat, also ja. Du musst kein allzu guter Hacker sein, um das hinzubekommen. Da reicht ein vorgefertigter Trojaner auf irgendeiner Datei der sich bei öffnen ausbreitet. Je nach Programmierung könnte also auch der Router befallen sein ...

umd ein neuer pc über den router gehackt werden könnte?

Falls das so wäre, dann ja.

Gruß, BeHappy757

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Du darfst es für den privaten Gebrauch mitnehmen :)

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Vergiss ihn einfach. Weil wenn man solche Freunde hat, braucht man keine Feinde mehr.

Gruß😉

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Ja

Du darfst Zuhause alles machen was du willst, aber draußen nicht. Und bitte: Muss das sein?

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist ( Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183a.html )

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 183 Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1.

nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder

2.

nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176a Absatz 1 Nummer 1

bestraft wird. ( Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183.html )

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Hallo,

klar das kann passieren. Ein gründlicher Viren-Scan wäre praktisch, der gleich alles bedrohliche komplett löscht. Sonst Daten sicher und zurücksetzen beziehungsweise deinen Treiber neu installieren wenn es nicht anders geht.

Gruß und vergiss nicht: BeHappy!

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Hallo,

deine Antivirus App bringt dir am PC etwas, am Handy jedoch nicht. Grundsätzlich kannst du die deinstallieren.

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