Ist der nackte Mensch in Deutschland strafbar?

Ja 50%
Nein 33%
Vielleicht 17%

12 Stimmen

8 Antworten

Das ist keine Straftat das ist Erregung öffentlichen ärgenisses


Jo3591  09.08.2024, 09:31

Erregung öffentlichen Ärgernisses ist zwar eine Straftat, aber Nacktheit ist keine Erregung öffentlichen Ärgernisses.

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Ja

Du darfst Zuhause alles machen was du willst, aber draußen nicht. Und bitte: Muss das sein?

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist ( Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183a.html )

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 183 Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1.

nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder

2.

nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176a Absatz 1 Nummer 1

bestraft wird. ( Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183.html )

Woher ich das weiß:Recherche

PlanckEinstein  09.08.2024, 19:10

§ 183a und § 183 StGB sind nur bei sexueller Erregung einschlägig. Hier liegt viel eher § 118 OWiG vor.

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Vielleicht

Guten Tag!

Es kommt ganz auf die konkrete Tathandlung und den Ort an. Nacktsein selbst ohne sonstige Verhaltensweisen erfüllt erstmal keinen Tatbestand aus dem Strafgesetzbuch. Es stellt lediglich eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 Abs. 1 OWiG dar, sofern der gekennzeichnete Ort nicht beschildert ist (=FKK Strand beispielsweise).

Werden jedoch sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit vorgenommen, die ein Ärgernis erregen (Onanieren etc.), liegt die Erregung öffentlichen Ärgernisses nach § 183a StGB vor. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft. Allerdings darf die Tat nicht nach § 183 StGB mit Strafe bedroht sein. Der § 183 StGB ist ein ,,Männerdelikt" und bestraft nach § 183 Abs. 1 StGB Männer, die sich vor anderen Entblößen, um eine Erregung zu ermöglichen, zu intensivieren oder zu erhalten. Sollte man sich also nackig machen, mit dem Ziel, eine Errektion zu erzeugen etc. ist die strafrechtliche Grenze erreicht.

Wird die sexuelle Handlung vor einem Kind praktiziert, kann sogar ein Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt nach § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB vorliegen. In dem Fall liegt der Strafrahmen bei Freiheitsstrafe von 6 Monate bis zu 10 Jahre. Eine Geldstrafe kommt nicht mehr in Betracht.

Fazit: Bloßes Nacktsein wäre, ohne eine entsprechende Beschilderung, eine Ordnugnswidrigkeitstat nach § 118 Abs. 1 OWiG. Bei sexuellen Handlungen käme hingegen eine Strafbarkeit nach StGB in Betracht.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Ja

Nur wenn er, während er nackt ist, eine Straftat begeht😄! Einfach nur nackt herumzulaufen ist hingegen kein Straftatbestand!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ja

Nur, wenn er sich in der Oeffentlichkeit nackt zeigt, gibt's Aerger.

Ansonsten darf er so nackt sein, wie immer er will. Schliesslich wurde er auch nackt geboren.

Quintessenz: "Der nackte Mensch" ist nicht strafbar.