Amtsgericht Termin verpasst, was kommt auf mich zu?
Hallo zusammen,
ich habe ein Problem und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Ich habe vom Amtsgericht eine Einladung als Zeuge bekommen. Die erste Einladung habe ich wahrgenommen, aber die zweite habe ich aufgrund meines Urlaubs völlig vergessen und bin nicht erschienen. Ich bin momentan nicht im Ausland, sondern habe hier Urlaub und habe den Termin einfach verpeilt.
Jetzt mache ich mir große Sorgen, dass auf mich hohe Kosten zukommen könnten, weil ich den Termin verpasst habe. Ich verdiene nicht viel Geld und habe Angst vor mehreren 1000 Euro Kosten. Kann mir jemand konkret sagen, welche Kosten auf mich zukommen könnten und was ich jetzt tun sollte?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Eckengucker/1493635507811_nmmslarge__22_26_237_237_057b1c5599b64f31b50511d16357d94c.png?v=1493635510000)
Nach § 380 ZPO werden einem ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht erscheint, ohne dass es eines Antrages bedarf, die durch das Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt. (ggfls. Ordnungsgeld oder Ordnungshaft)
Wieviel das ist kann konkret niemand sagen, du kriegst das schriftlich, ggfls., wenn deine Zeugenaussage noch notwendig ist, wird ein neuer Termin übersandt. Sollte es wahrscheinlich sein dass du überhaupt nicht erscheinst, klingelt morgens nicht mehr der Milchmann sondern Männer in Uniform, dann darfst du auf der Wache die Zeit bis zur Verhandlung warten.
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Worum geht es denn bei der Verhandlung? Wenn Deine Aussage so emminent wichtig ist, dass ohne Dich nicht verhandelt werden kann und evtl. weitere Zeugen/Sachverständige erneut erscheinen müssen, weil der Termin wegen Deines Nichterscheinens verlegt werden musste, wirst Du die doppelt entstandenen Kosten tragen müssen, wenn Du Glück hast, hat man auf Deine Zeugenaussage verzichtet, dann kommt nichts auf Dich zu.
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ich kenne jetzt nicht die Einzelheiten des Falles, aber soweit ein protokoll über Deine Vernehmung erstellt wurde bei der Polizei, kann nach § 251 StPO das Protokoll auch verlesen werden, wenn alle Beteiligten zustimmen.
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Beim Gericht anrufen und nachträglich entschuldigen. Dabei kannst du dann auch gleich fragen, ob ein Ordnungsgeldbeschluss erlassen wurde und ob es einen neuen Termin geben wird.
Nach meiner Erfahrung sind Ordnungsgelder normalerweise im niedrigen dreistelligen Bereich. Da es beim Diebstahl einer Getränkedose wohl keine Sachverständigen gibt, könnten höhere Kosten für den Folgetermin höchstens durch einen Anwalt (wenn der Angeklagte sich deswegen einen leistet) oder Dolmetscher entstehen. Dolmetscher kostet z.B. 75 Euro pro Stunde, auch für An- und Abfahrt.
Es geht um einen Diebstahl von einer Dose (Getränk) und ich hab das gesehen.