Bewährung?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich vermute mal, du hast eine Haftstrafe von 6 Monaten bekommen, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, richtig?

Die Bewährung beginnt mit Rechtskraft des Urteils. Wenn im Termin die StA und du auf Rechtsmittel verzichtet haben, tritt sofort Rechtskraft ein, dann endet die Bewährung mit Ablauf des 17.06.2024. Wenn nicht allseits verzichtet wurde, tritt die Rechtskraft eine Woche später ein, es sei denn es wurden Rechtsmittel eingelegt.

Auf der sicheren Seite bist du allerdings erst, wenn du den Beschluss des Gerichts hast, dass die Strafe erlassen wurde. Es wird vorab geprüft, ob neue Verfahren vorliegen, und da reicht es schon, dass Ermittlungen laufen, dann wird der Erlass erst erfolgen, wenn die neuen Vorwürfe geklärt sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit über 20 Jahren in der Justiz tätig

King811 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 21:21

Vielen Dank Frau Anita An führt ihrer hilfreiche Antwort. Sie haben meine Frage sehr gut und ausführlich erklärt.

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King811 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 20:43
@AnitaAn

Fr AnitaAn, ich bitte um meine Freundschaftsanfrage anzunehmen damit ich ihnen hier schreiben darf. Ich habe ein rechtliches Problem um bitte um ihren Rat.

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Du musst doch irgendwo, irgendwann, irgendwielange eingesessen sein, Bewährung gibt's nach $ 56 StGB Abs. II nur bei Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren.

Hast Du evtl. eine zwei-Drittel-Bewährung oder Halbstrafe bekommen?


King811 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 03:48

Ich habe 3 Jahre Bewährung bekommen. Wann läuft sie ab?

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Bergfex49  11.07.2024, 03:58
@King811

kann ich mir nicht vorstellen, Bewährung gibts doch nur bei höchstens zwei Jahren. Bist Du in diesere Sache bereits eingesessen?

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