Anspruch auf Entschädigung bei zu Unrecht erlittenen Sozialstunden?

2 Antworten

Die Sozialstunden leistet man doch erst ab, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Wenn aber "gerichtlich anerkannt worden" ist, dass das Urteil "zu Unrecht " war, würde ich denken, dass ein Rechtsmittel erfolgreich war - oder was ist damit gemeint? Und dann müssen die Stunden erst gar nciht geleistet werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit über 20 Jahren in der Justiz tätig

HelferHan 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 22:34

Hallo, nein. Die Frage bezieht auf einen ähnlichen Fall als wenn eine Person zu Unrecht im Gefängnis saß und eine Entschädigung nach Paragraph 7 StrEG erhalten würde.

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AnitaAn  10.07.2024, 03:20
@HelferHan

Okay, kenne ich jetzt aus der Praxis nicht. Ich war von Untersuchungshaft ausgegengen und dann Freispruch und habe dementsprechend an "vorab" geleistete Stunden gedacht.

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Vielleicht erhält so eine Person einen Mindeststundenlohn als Ersatz. Ansonsten kläre dies beim zuständigen Gericht.