Anspruch auf Entschädigung bei zu Unrecht erlittenen Sozialstunden?
Bei unrechtmäßiger Inhaftierung besteht ein Anspruch auf 75 Euro pro Tag. Sollte ein Mensch bzw. Jugendlicher unrechtmäßig zu Sozialstunden verurteilt worden sein, dies war aber zu Unrecht geschehen und gerichtlich anerkannt worden oder ähnliches, erhält diese Person dann ebenfalls eine Entschädigung?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Sozialstunden leistet man doch erst ab, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Wenn aber "gerichtlich anerkannt worden" ist, dass das Urteil "zu Unrecht " war, würde ich denken, dass ein Rechtsmittel erfolgreich war - oder was ist damit gemeint? Und dann müssen die Stunden erst gar nciht geleistet werden.
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Okay, kenne ich jetzt aus der Praxis nicht. Ich war von Untersuchungshaft ausgegengen und dann Freispruch und habe dementsprechend an "vorab" geleistete Stunden gedacht.
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Vielleicht erhält so eine Person einen Mindeststundenlohn als Ersatz. Ansonsten kläre dies beim zuständigen Gericht.
Hallo, nein. Die Frage bezieht auf einen ähnlichen Fall als wenn eine Person zu Unrecht im Gefängnis saß und eine Entschädigung nach Paragraph 7 StrEG erhalten würde.