Wie oft Wäsche waschen im Mehrparteienhaus / Gemeinsamer Wasserverbrauch?

Hallo,

ich hätte ein Anliegen was mich etwas bedrückt und bräuchte Meinungen von außen.

Ich wohne seit 3 Jahren in einem Mehrparteienhaus zur Miete mit einem Gemeinschaftsraum für die Waschmaschinen. Das Wasser wird allgemein „pro Kopf“ über die Nebenkosten abgerechnet. Keine der 6 Wohnungen im Haus hat einen eigenen Wasserzähler obwohl mir die Vermieterin bei Besichtigung der Wohnung vor 3 Jahren gesagt hat, dass dies „bald“ eingebaut wird. Alles lief seit 3 Jahren supi, man versteht sich mit allen Nachbarn, der Respekt und die Rücksicht passt. Seit Januar ist eine der Wohnungen neu vermietet worden und obwohl ich mir vorher nie Gedanken darüber gemacht habe beziehungsweise nie gedacht hätte, dass es mich eventuell stören könnte ist das verschwenderische und rücksichtslose Waschverhalten.

Ich wohne alleine und bin ziemlich sparsam was Wasser angeht, egal ob duschen, Abwasch oder Wäsche. Immer im Hintergedanken, dass unser Wasser durch alle geteilt wird und ich keine unnötigen Kosten für alle entfachten möchte.

Nun zu dem Problem: Egal wann ich das Haus verlasse oder heim komme die Waschmaschine läuft bei denen. Egal ob für ein einziges „Spannbetttuch“ oder wie heute: 2 Artikel rein gehauen, 2 Westen auf der Maschine lagen drauf und ich hab noch aus Spaß zu meinem Freund gesagt „die 2 Artikel kommen bestimmt danach einzeln dran“ und so war es auch (hatte alles die gleiche Farbe / Material) 😂 Für die 2 Artikel lief dann wieder die Maschine als ich heim kam. Jeden Tag mindestens 2 Maschinen. Gestern Abend um 23:00 Uhr lief dann noch der Trockner bis 00:30 Uhr was nicht gerade toll ist wenn mein Wecker um 04:30 Uhr läutet. Nicht mal die Kellertür wurde geschlossen 😅

Meine Frage: mache ich mir unnötig so viele Gedanken und lasse das zu nah an mich? Wäscht ihr auch so oft auch für wenig Teile wenn es nicht nötig ist? Wirkt sich das auf meine Nebenkostenabrechnung aus wenn ein sparsames Haus auf einmal tyrannisiert wird?

Wäsche, Miete, Nachbarn, Nebenkosten, Wasserzähler, Wasserkosten
Teich auffüllen Vermieter - ohne Absprache?

Hallo,

wohne seit etwa einem Dreiviertel Jahr mit meinem Freund in einer Mietwohnung inkl. Garten & Teich.

Nun hat der Gartenteich durch die heißen Sommertage und wenigen Niederschläge natürlich viel Wasser verloren. Der Vermieter bat uns darum diesen bitte wieder aufzufüllen. (Über unseren Wasserhahn/Wasserzähler) Dies haben wir dann auch erstmal getan, waren aber auch skeptisch ob dies überhaupt von uns übernommen werden muss. Schließlich müssen da ja über den Sommer hunderte bis tausende von Liter Wasser rein. Das geht dann natürlich ins Geld. Haben ihn dann deshalb nicht ganz voll gemacht, nur so voll, dass es genug für Fische und Pflanzen ist. Im Mietvertrag steht hier auch nichts bezüglich des Teiches.

Nun waren wir etwa eine Woche im Urlaub und hatten extra den Zählerstand abfotografiert. Und siehe da: der Teich wurde bis oben hin vom Vermieter aufgefüllt und der Zählerstand zeigt nun knapp über 1000 Liter mehr an. Ohne vorherige Absprache!!! Rechtlich kann das doch wohl nicht in Ordnung sein. Immerhin sind das Kosten die wir am Ende tragen müssen. Das wurde nie im Voraus mit uns abgesprochen. (Der Vermieter wohnt übrigens im selben Haus über uns und hat das Recht für die Gartenarbeit unseren Garten zu betreten)

Da wir beide noch sehr jung sind und es unsere erste eigene Wohnung ist, haben wir natürlich noch wenig Erfahrung und würden gerne mal wissen, wie es andere sehen. Wer muss die Kosten in diesem Fall tragen? Wir sind der Meinung, dass dies der Vermieter zu tragen hat, da der Vermieter schließlich der Eigentümer ist und wir nur die Mieter.

Vielen Dank im Voraus :)

Teich, Mietrecht, Nebenkosten, Wasserkosten
Was tun: Es soll hohe Nachzahlung wegen falscher Wasserkostenabrechnungen aus den Vorjahren gezahlt werden?

Müssen die Wasserkosten aus vergangenen Jahren, die damals nicht in Rechnung gestellt wurden, nicht im Rahmen der Nebenkostenabrechnung abgerechnet wurden und erst in die Rechn. 2014 geschoben wurden, jetzt im vollen Umfang bezahlt werden? Hintergrund: Die Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2011, 2012, 2013 wurden von unserem Vermieter nicht gemacht. Er teilte nur mündlich mit, dass die umlagefähigen Betriebskosten in Summe ca. den entrichteten Vorauszahlungen entsprechen, sodass es keine Anpassung notwendig wäre. Das war alles. Die NKostAbrechnung für 2014 steht noch aus. Hier aber gibt es ein Problem! Vom Vermieter wurde bereits kommuniziert, dass eine hohe Nachzahlung für die Wasserkosten 2014 zu erwarten wäre. Grund: in Jahren 2011 bis 2014 erstellte eine Firma X Rechnungen für den Wasserverbrauch mit Fantasieablesewerten. Somit wurde für drei Quartale 2011 ein Verbrauch von weniger als 2,0 m3 in Rechnung gestellt, für das ganze 2012 weniger als 2,5 m3, für das ganze 2013 sogar weniger als 1,0 m3. Wir haben die Wasserrechn.der Firma X nie zu Gesicht bekommen. (Anm.: im Durchschnitt verbraucht ein Bundesbürger täglich (!!!) 126 Liter (0,126 m3) Wasser.). Ende 2014 wurde „X“ durch einen anderen Dienstleister „Y“ ersetzt, der die tatsächlichen Stände der Wasseruhren ermittelte und diese zur Abrechnung gebracht hat. Daraus resultierte für das Jahr 2014 eine Wasserkostenrechnung für fast 190 m3 (das sind über 800 Liter pro Tag)!!!! Der Vermieter hat die falschen Rechnungen von „X“ Jahrelang nicht erkannt, die Verwaltung auch nicht. Wir haben sie nie gesehen, geschweige detaillierte Jahresabrechnung der Nebenkosten inkl. Wasserkostenrechnungen zu bekommen. Müssen diese Wasserkosten, die aus vergangenen Jahren resultieren, damals nicht in Rechnung gestellt wurden und erst fast auf einmal in die Rechnung 2014 geschoben wurden, jetzt im vollen Umfang bezahlt werden? Was ist mit den getätigten Vorauszahlungen in den vergangenen Jahren, die doch auch Vorauszahlungen für Wasser enthielten (selbst wenn prozentual nicht festgelegt)? Weiß jemand ein Rat?

Nebenkostenabrechnung, Wasserkosten
Abschlagszahlungen / Wasserkosten im Wohnungseigentum

Hallo Leute,

folgende Frage(n): Ich wohne in meiner Eigentumswohnung. Der Hausverwalter erstellt eine Betriebkostenabrechnung für den Zeitraum: 01.01. - 31.12. eines Jahres Die Kosten für Wasser und Schmutzwasser ermittelt er folgendermassen: Jahresrechnung der Stadtwerke August bis August : Kommt da eine Nachzahlung heraus, so setzt er diese an, zzgl. den Abschlägen, welche in dem Kalenderjahr entstanden sind. Wir haben Wasserzähler auf Funkbasis, welche den Zeitraum 01.01. - 31.12. eines Jahres erfassen. Ist er nicht "gezwungen" eine Abgrenzung von 2 aufeinanderfolgenden Jahresrechnungen vorzunehmen, oder darf er das so abrechnen? Wir haben 2 Zapfstellen, welche ohne Zähler versehen sind, auf meinem Wunsch hin , entsprechende Zähler einzubauen, wurde ich überstimmt, mit der Antwort, dass Allgemeinwasser nie einen hohen Verbrauch verursacht. Dieses begründet er mit seinem reichlichen Erfahrungswerten. Er vergleicht aber m.M. nach Äpfel mit Birnen. Da er 2 verschiedene Zeiträume zugrunde legt. Die Wasserrechnung von August 11 bis August 2012 beinhaltet einen Verbrauch von 1067 m³ der gemessene Verbrauch von Januar bis Dezember 2012 liegt bei 884,650 m³.

In dieser ist automatisch eine Abgrenzung zum 01.01.12 der Stadtwerke enthalten. Die Folgerechnung beläuft sich auf 964 m³. Wenn ich dort eine Abfrenzung der m³ vornehme, komme aich für 2012 auf 1025 m³. Das wäre ein Verschnitt von ca. 141 m³. Ist das so erlaubt wie er das macht? Meiner Meinung nach, müsste er die Differenz als Allgemeinwasser hinnehmen und dieses separat nach Miteigentumsanteilen verteilen oder verdammt noch mal die Wasserstände der Hauptuhr zum 31.12. festhalten. Leider befindet sich die Hauptuhr nicht bei mir im Haus. Selbiges wird er für Strom machen. Die Heizkosten für das abzurechnende Jahr erhält er von der Messfirma zu spät, bzw.es hängt dort noch ein weiterer Verwalter mit drin, so das er für z.B. 2012 die Heizkosten aus 2011 zugrunde legt. Wenn jemand ein paar Paragrafen weiss, womit ich mal ein deftiges Antwortschreiben erstellen kann, wäre ich dankbar. Netten Gruß und euch allen einen GUTEN MORGEN und schon einmal ein schönes Wochenende.

Gruß Carsten

Heizkosten, Stromkosten, Wohnungseigentum, Wasserkosten
Welches Gemüse braucht bei Kübelanbau vergleichsweise wenig Wasser?

Ich baue das meiste Gemüse echt in Kübeln an, wegen der Schnecken und weil mein Hof besonders sonnig ist.

Dieses Jahr haut mich der Wasserverbrauch der Kartoffeln einfach um, gieße die ständig, die haben meiner Meinung nach aber noch nie SO viel Wasser gebraucht. Bin echt gespannt auf die diesjährige Ernte Habe bisher immer einfach auskeimende Restkartoffeln gesteckt, egal was gerade. Dieses Jahr habe ich mal gezielt die "Laura " gesteckt (braucht gerade die besonders viel Wasser?).

Bei einem Bekannten, der hatte seine Kartoffeln in normalen Boden gesteckt, nicht in Kübel und bewußt NICHT gegossen. Er mußte schon ernten und der Ertrag war minimalst, so daß ICH schon sagen würde: sinnlos(außer, daß natürlich selbstgezogenes Gemüse IMMER das Beste ist (-;

Und die Zucchinis saufen auch ohne Ende.

Kürbisse habe ich dieses Jahr wegen dem enormen Wasserverbrauch sein gelassen, sind aber eh nicht so geeignet für Kübel"haltung"

Gehen tut noch alles Blattgemüse und naja die Tomaten sind im Mittelfeld , da wird aber der Wasserverbrauch erfahrungsgemäß noch steigen, sobald die reifen.

Was mich schon immer überrascht hat, wie wenig Wasser Paprikas vergleichsweise brauchen.

Langsam säuft auch mein Mais zu viel und der blüht noch nichtmal. Den baue ich aber eh nur deswegen an, weil ich solchen! nicht im Supermarkt oder auf dem Markt bekomme. Wobei ? Noch nie hat der so! viel gesoffen! Ich baue immer diesselbe Sorte an, wo ich noch Saatgut aus China mitgebracht habe. Hatte es letztes Jahr, weil da nicht so! sehr Schnecken drangehen an anderem Standort versucht (Halbschatten, dafür aber feuchter Boden- wurde gar nichts).

Was würdet Ihr anbauen , wenn Eure Wasservorräte sehr beschränkt sind? Und bei Anbau in Kübeln!?

Berichtet mir von Euren Erfahrungen!!!!! Gerne auch ausführlich!

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