Kann man die Steuererklärung für zwei Jahre überspringen und dann einfach weitermachen?

Ich habe seit 2013 keine Steuererklärung abgegeben. Ich bin ein einfacher Arbeiter, bin also nicht selbständig. Davor, d.h. bis inklusive 2012 habe ich die Steuererklärungen immer abgegeben.

Ich weiß, dass es für 2013 schon zu spät ist (maximal vier Jahre rückwirkend möglich), d.h. ich könnte theoretisch ab 2014 die Steuererklärungen abgeben. Bedauerlicherweise habe ich in den Jahren 2013 und 2014 jeweils auch noch mehrere Monate lang Lohnersatzleistungen bezogen, doch dazu fehlen mir jetzt leider die Dokumente und ich kann mich nicht erinnern, von wann bis wann ich die Lohnersatzleistungen genau bezogen habe und wie hoch die Lohnersatzleistungen überhaupt waren.

Weil mir das alles für 2014 fehlt, überlege ich mir, ob ich für 2013 und 2014 die Steuererklärungen "einfach überspringe", nichts davon beim Finanzamt erwähne, und demnächst einfach auf einen Schlag für 2015, 2016 und 2017 die Steuererklärungen abgebe?!

Bitte fragt nicht, wieso ich die Steuererklärungen so lange nicht gemacht habe. Weiterhin ist mir bewusst, dass es eine Pflicht ist, bei Bezug von Lohnersatzleistungen die Steuererklärungen abzugeben.

Ich habe also wegen 2013 und 2014 womöglich ein Problem. Da ich aber ein einfacher Arbeiter bin, bin ich doch normalerweise gar nicht so interessant für das Finanzamt, schließlich sind die bei Gewerbetreibenden (Imbiss-Besitzer, Cafes/Bars etc.) nie so genau, es wird dort so gut wie nie soviel angegeben (Steuer abgeführt), wie tatsächlich verkauft/umgesetzt wurde, sondern "immer ein bißchen weniger". Hinzu kommt, dass man bei Bezug von Lohnersatzleistungen ja eher etwas vom Finanzamt zurückbekommt, weil man dadurch in der Regel zuviel Lohnsteuer abgeführt hat.

Was meint Ihr so zu meinem "Plan", in diesem besonderen Fall bei Bezug von Lohnersatzleistungen, die Jahre 2013 und 2014 "einfach zu überspringen"? Hatte jemand von Euch evtl. schon mal dasselbe oder ein ähnliches Problem? Bekomme ich gar eine Strafe? Danke Euch für Eure Meinungen.

Finanzen, Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Strafe oder nicht
Strafzettel wegen zu später Rückgabe von Büchern?

Hi, ich habe ein kleines Problem mit meiner Schule. Im Laufe der Zeugnisvergabe musste ich feststellen, dass ich eine Aufforderung zum Bezahlen einer "nicht fristgerechten Rückgabe von Lernmitteln" erhalten habe. Infrage ist ein Deutschbuch. Die Bücher, die wir in unserem Deutschkurs bekommen haben, lagerten wir in selben Raum, in einem Schrank und bedienten uns daran, wann wir sie brauchten, ungeachtet der eingetragenen Namen. Der Plan war, dass jeder am Ende des Schuljahres sein Buch wiederbekommt und zurückgeben kann.

Leider war ich kurz vor den Abgabeterminen aufgrund einer Operation verhindert und konnte das Buch nicht herausnehmen, habe aber erwartet, dass es im Schrank aufzufinden wäre und habe später jemanden gebeten, mir den Raum aufzuschließen, aber das Buch ließ sich nicht mehr finden - wie sich später herausstellen sollte, hatte einer meiner Mitschüler mein Buch mitgenommen. Wohin es verschwand, ist unklar, aber sie hat mich nach der Bücherrückgabe am selben Tag noch darauf angesprochen, dass sie versehentlich zwei meiner Bücher abgegeben hätte und sie wegen Nichtabgabe eine Rechnung bezahlen müsse - eines war ein Mathebuch, das mir zu Beginn des Schuljahres abhanden kam, das andere das Deutschbuch.

Ich konnte also nicht verhindern, dass es zu spät abgegeben werden sollte - was nicht der Fall war. Daraufhin stellt sich mir allerdings die Frage: Wenn alle meine Bücher rechtzeitig abgegeben wurden - sei es nicht von mir persönlich - warum bin ich schuldig und habe eine Ersatzpflicht ausgestellt bekommen?

Was sind meine Rechte in dieser Situation? Was kann ich machen?

Ich bitte um möglichst baldige Rückmeldung, da mir diese Sache etwas Spanisch scheint.

Schule, Recht, Gesetz, Strafe, strafe-zahlen, Strafe oder nicht