Keine Rechnung nach Schwarzfahren?
Ich bin mit dem Mobiticket von dem kleinen Bruder meines Freundes gefahren und da scheinbar auf dem Gerät angezeigt wurde, dass der Besitzer 11 ist und ich nun mal mit 16 Jahren nicht mehr aussehe wie 11, wurde ich also erwischt. Ich habe eine kleinen Visitenkarte bekommen und es hieß, ich (bzw mein Freund mit seinen eltern) könne das Mobiticket bei der Adresse auf der Visitenkarte abholen. Sie haben zusätzlich noch die Personalien meines Ausweises vernommen, allerdings erhielt ich keine Rechnung und keine direkte Aufforderung, dass ich 60 Euro zahlen muss. Was soll ich nun tun? Kriege ich noch einen Brief mit der Rechnung?
5 Antworten
Die 60€ musst du sowieso nicht bezahlen. Das ist eine (bei Minderjährigen unzulässige) Vertragsstrafe.
Vermutlich hat die Bahngesellschaft das begriffen und spart sich das Porto.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html
Fu kannst allenfalls eine Anzeige wegen Betrug und Hinterziehung einer Leistung bekommen. Dazu bekommst du Post von der Staatsanwaltschaft. In der Regel wird das Verfahren bei Ersttätern eingestellt. Vielleicht kriegst eine Auflage für Sozialstunden.
Dem Bruder deines Freundes können sie nichts tun, da er noch keine 14 und damit Strafunfähig ist.
Alles klar, danke..
Hoffen wir mal, dass ich keine bekomme, bzw sie eingestellt wird, da ich das erste mal Schwarzgefahren bin
Die Visitenkarte enthält doch sicher auch eine Telefonnummer, wo Du Dich erkundigen kannst, wie das Ganze weitergeht.
Das ist kein einfaches Schwarzfahren sondern Betrug, vermutlich bekommst du keine Rechnung sondern eine Strafanzeige.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
Mit 16 entsprechende Strafe nach Jugendstrafrecht
Das kann bis zu 3 Monaten dauern, bis du Post erhältst
Das eintreiben vom Erhöhtem Beförderungsentgeltes, so heißt das nämlich, gegen Jugendliche ist schwierig. Es handelt sich hier NICHT um eine Strafe, sondern um eben ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Das ist aber rein rechtlich eine Vertragsleistung. Die ist hier zum Nachteil des Jugendlichen, also dir, der nicht geschäftsfähig ist, und derartige Verträge nicht abschließen darf, und mit dem man die auch nicht abschließen darf.
Die 60 Euro wären also in deinem Fall ein Fall für ein Gericht, wenn du oder deine Eltern dagegen Widerspruch einlegen.
DAHER wird das vermutlich gleich eine Anzeige wegen einer Straftat werden.
Beförderungserschleichung oder Betrug. Beides ist möglich.
Du bekommst also mit großer Wahrscheuionlichkeit einen Brief von der Polizei oder gleich vom Staatsanwalt.
Das läuft mit sehr sehr viel Glück mit einer Verwarnung ab, aber je nach Richter und Bundesland, und in diesem speziellen Fall, werden das Sozialstunden.
Wieviele das werden, musst du abwarten.
Was kann mich da mit 16 Jahren erwarten?