Schwarzfahren?

5 Antworten

wenn's der gleich Verkehrsverbund ist, kannst du auch dort bezahlen. sollte aber auf dem Schein drauf stehen, bzw. kannst auf der Hompage nachschauen.


Rolf42  26.07.2023, 09:10

Wie es in anderen Verkehrsverbünden geregelt ist, weiß ich nicht, aber im VRR ist das nicht möglich. Hier ist grundsätzlich jedes einzelne der über 30 verschiedenen Verkehrsunternehmen im Verbund für solche Angelegenheiten selbst zuständig.

Der VRR schreibt dazu auf https://www.vrr.de/de/service/hilfe-kontakt/ unter "Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE)":

Grundsätzlich ist jeder Fahrgast verpflichtet, ein für die Fahrt gültiges Ticket vorzeigen zu können. Andernfalls muss er bei Kontrollen mit einem erhöhten Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60 Euro rechnen, die an das betriebsführende Verkehrsunternehmen zu zahlen sind.
data2309  26.07.2023, 18:50
@Rolf42

dann ist das dort so.

wie gesagt, es steht auf dem Schein, den er vom Mitarbeiter bekommen hat, drauf.

wenn es eben nur diese eine Stelle gibt, dann muss er dahin.

Fragen40812 
Beitragsersteller
 26.07.2023, 02:05

Es sind doch alle das selbe? Also auf dem schein steht kundencenter hauptbahnhof harry Epstein platz 10

data2309  26.07.2023, 18:51
@Fragen40812

nein, bei machen gibt's mehrere Zahlstellen, bei anderen nur eine. in deinem Falle ist wohl das letztere der Fall.

Ich hätte gesagt, das es nicht mein Fahrrad und jemand hat es wohl hier vergessen.


Fragen40812 
Beitragsersteller
 26.07.2023, 02:01

Es passiert mir nicht nochmal aber kann man die strafe auch am mülheimer hauptbahnhof zahlen?

Naja wenn es derselbe staatliche Vertrieb ist kannst du es auch dort bezahlen allerdings hier ein kleiner Tipp von mir: lass das Fahrrad einfach irgendwo in der Bahn stehen die Kontrolleure werden niemals herausfinden von wem das Fahrrad ist


Fragen40812 
Beitragsersteller
 26.07.2023, 02:02

Es ist vom DVG duisburg könnte ich es beim Mülheimer hauptbahnhof zahlen?

BluePolicebox  26.07.2023, 02:08
@Fragen40812

Ich habe mal ein bisschen recherchiert und ich glaube nicht dass der Bahnhof zur DVG gehört

Falls du noch keine 18 bist, brauchst du die 60€ garnicht bezahlen. Die 60€ ist eine gegenüber jugendlichen nicht zulässige Vertragsstrafe .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, weil die DVG in Mülheim kein Kundencenter hat, dort gibt es nur eines der Ruhrbahn.