es geht um folgendes:
wir wohnen in RLP in einem Haus (neben uns in dem Haus wohnt Verwandtschaft).
Vor Jahren haben wir auf unserer Seite des Grundstücks eine Hecke gepflanzt, diese wird regelmäßig in Form geschnitten und geht bis Anfang Grundstück.
Leider haben wir seit geraumer Zeit keinen Kontakt mehr zu der dort wohnen Person.
Jetzt soll sofort an die Grenze wo unsere Hecke aufhört ein Zaun hin. Ein Schneiden der Hecke wird dann also nicht mehr möglich sein.
Frage: gibt es hier Abstandsregeln und wie hoch darf der Zaun / ggf Sichtschutz überhaupt sein?
Habe bereits im Nachbarschaftsrecht RLP geschaut und folgendes gefunden:
für unsere Hecke gilt wohl folgendes:
25 cm Hecken, die nicht höher als 1 Meter werden (Nur innerhalb von 5 Jahren nach der Anpflanzung bzw. Errichtung kann der betroffene Nachbar die Beseitigung verlangen. Der Nachbar verliert seinen Anspruch auf Beseitigung, wenn er nicht innerhalb von 5 Jahren nach der Anpflanzung/Errichtung Klage auf Beseitigung erhoben hat)
Vlt kann mir jemand weiterhelfen ob sofort dahinter ohne Abstand ein Zaun / Sichtschutz errichtet werden darf oder ob ein Abstand eingehalten werden muss sowie wie hoch der Zaun / Sichtschutz werden darf.
Vielen lieben Dank