Mehrtägige Klassenfahrt Pflicht?
Mein Sohn geht aufs Gymnasium. Eine Klassenfahrt ist geplant. Er möchte daran nicht teilnehmen.
Das er einen anderen Unterricht in der Zeit besucht ist für ihn voll ok.
Wir wohnen in RLP.
Pflicht?
6 Antworten
Klassenfahrt ist Unterricht und somit Pflicht. Willst du nicht mitfahren, so musst du diese Tage in den parallel Klassen verbringen.
Das solltest du mit der Schulleitung klären.
Es gibt bestimmt Gesetze die dies erläutern. Hoffe das Lehrer oder Anwälte hier unterwegs sind :-)
Muss er mit dem Lehrer bzw Schulleiter klären
Informationen zum Schulrecht in Rheinland-Pfalz finden Sie über die Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=748
Der Landeselternbeirat hat eine sehr umfassende Sammlung von Rechtsvorschriften, dort finden Sie auch Richtlinien für Schulfahrten: http://leb.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/leb.bildung-rp.de/Gesetze__Verord.__VV__usw/Verwaltungsvorschriften/202_Richtlinien_fuer_Schulfahrten_05.11.04_ORG.pdf
Rechtsinformationen des Landesbildungsserver
... uups, der Rest wurde verschluckt:
Rechtsinformationen des Landesbildungsserver Rheinland-Pfalz: http://schulrecht.bildung-rp.de/
Warum möchte er nicht daran teilnehmen? Ob es eine Pflichtveranstaltung ist oder nicht, das kann dir gerne der Klassenleiter deines Sohnes erklären.
Magst du nicht meine Frage beantworten? Aus welchen Gründen möchte er nicht teilnehmen?