Bearbeitung & Mahngebühren bei Verzug Mitgliedsbeitrag/Gemeinnütziger Verein? Rechtlich in Ordnung?

Hallo zusammen,

da ich hier in der letzten Zeit sehr gute Erfahrungen mit Hilfestellungen erhalten habe, hier ein neuer Fall, zu dem ich Hilfe, Tipps oder Einschätzungen benötige (Vielen Dank schonmal an alle, die sich hier beteiligen)

ich habe das folgende Anliegen und benötige Hilfe, Tipps, Erfahrungswerte:

Ich bin Vorsitzender eines gemeinnützigen Vereins.

Wir buchen quartalsweise und anteilig die Mitgliedsbeiträge per unterschriebenen SEPA Mandat vom Konto des jeweiligen Mitglieds ab. Zuvor ausgefüllte Beitrittserklärungen inkl. Vereinsstatuten liegen sowohl dem Mitglied in Kopie, als auch dem Kassierer vor.

Auf der Mitgliedervollversammlung vom 10.12.2019 haben wir unsere "Beiträge Grundverordnung" vorgestellt und bestätigen lassen, in der wir geregelt haben, dass wenn ein Mitglied sich im Verzug befindet, wir die Rücklastschriften des Geldinstituts (tatsächliche Kosten) sowie eine Bearbeitungsgebühr, die jedoch nicht höher als 10 Euro sein darf, in Rechnung stellen können.

Wie weiter oben bereits beschrieben, wurde die "Beitrags Grundverordnung" am besagten Tag der Mitgliedervollversammlung von allen anwesenden Mitgliedern bestätigt. Protokolle etc...liegen als Beweis vor.

Nun haben wir zum 15.10.2020 erneut quartalsweise Beiträge eingezogen. Bei 2 Mitgliedern wurde der Beitrag durch die Hausbank nicht eingelöst, da keine ausreichende Deckung auf dem Konto da war. Es ergaben sich jeweils Rücklastschriftgebühren in Höhe von 8,00 Euro/Mitglied. Wir haben die Mitglieder per Zahlungserinnerung mit binnen einer Frist von einer Woche dazu aufgefordert den anteiligen Mitgliedsbeitrag + Gebühren der Rücklastschrift + interne Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10,00 Euro (die unser Kassierer durch Rechercheaufwand angesetzt hat) auf das Konto unseres Vereins zu überweisen.

Diese Frist wurde kommentarlos versäumt. Anschließend haben wir die 1. Mahnung mit exakt gleichen Kosten an das Mitglied verschickt. Auch hier wurde eine Frist von einer Woche zur Überweisung angegeben. Auch diese Mahnung wurde kommentarlos nicht eingehalten. Anschließend haben wir die 2. Mahnung verschickt. Hierzu haben wir wieder die gleichen Kosten angesetzt + einer Mahngebühr in Höhe von 3,00 Euro.

Nun hat sich eines der Mitglieder per SMS bei mir persönlich gemeldet und mir mitgeteilt, dass wir als gemeinnütziger e.V. nicht dazu berechtigt seien Bearbeitungsgebühren sowie Mahngebühren zu erheben. Hierzu gäbe es bereits gesprochene Urteile.

Beide Mitglieder haben der Beitrag Grundverordnung am 10.12.2019 auf der Mitgliedervollversammlung zugestimmt. Diese also anerkannt.

Meine Frage ist, hat das Mitglied recht? Dürfen wir als gemeinnütziger Verein keine Bearbeitungsgebühren + Mahngebühren erheben? Oder haben wir uns rechtlich korrekt verhalten?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Verein, Mitgliedsbeitrag
Mitgliedsbeitrag nach Austritt zahlen?

Hallo zusammen, ich habe am 30.06 meine Mitgliedschaft in meinem Fußballclub gekündigt. Einen Monat nach der vertraglich festgelegten Frist zum Austritt. Demnach müsste ich also noch für das nächste halbe Jahr zahlen.

Jetzt habe ich allerdings mit meiner Kündigung am 30.06 mit sofortiger Wirkung mein Lastschriftmandat widerrufen und als mir am 01.07. der Betrag abgebucht wurde,habe ich die Lastschrift gleich zurückgegeben. Die Lastschrift betrug 93€ statt den für Studenten üblichen 72€ (bin STudent und hatte das den Zuständigen meiner Vereinsabteilung auch gesagt,sie wollten aber keinen Beleg und haben sonst auch immer den STudententarif abgebucht).

Jetzt wirds interessant: ich hatte außerdem Trainingsklamotten (Torwarthosen,etc) dort gelassen zum Waschen (war so abgesprochen und ausgemacht,dass ich das darf). Als ich dann nach meiner Abmeldung dort hinkam,um meine Sachen zu holen,waren diese allerdings nicht zu finden und auf Nachfragen wurde ich mit einem höhnischen Grinsen und den Worten "tja,du bist nichtmehr im Verein,dein Problem" weggeschickt.

Heute kam eine Mahnung mit der Post über 93€ + 5€ Mahngebühr. Ich habe allerdings wenig Lust diese zu zahlen,da ich erstens den Studententarif bekommen muss und zweitens meine Ausrüstung deutlich mehr wert war. Besteht jetzt für mich irgendeine Möglichkeit,die Gebühr zu umgehen,z.B. mit einem juristischen Vergleich?

Gruß

Vergleich, Verein, Recht, Vertrag, Mitgliedschaft, Mitgliedsbeitrag
Wenn ein Franchise Dienstleister aus dem Franchise aussteigt und das Selbe unter eigenem Namen anbietet, müsste dann nicht der Preis für den Kunden sinken?

Wenn man Mitglied bei einem Sportanbieter ist, der ganz bestimmte Merkmale hat und zu einer Franchisekette gehört, dann ist im Mitgliedsbetrag doch auch anteilig verrechnet, was der Inhaber für das Franchise (Namen der Kette, Logo, Innenausstattung gemäß Vorgaben der Kette) bezahlt, richtig?

D.h. man bezahlt als Kunde den guten Namen mit.

Was ist aber, wenn der Inhaber des Ladens aus dem Franchise aussteigt, diese Kosten für den berühmten Namen der Kette nicht mehr hat, die Innenausstattung aber komplett gleich belässt und nur die Banner der Kette entfernt?

Ist es dann fair, den Kunden den selben Beitrag zu berechnen, obwohl für den Inhaber die Kosten deutlich sinken, da er nun an den Konzern keine Zahlungen mehr leisten muss?

Es geht um >50€ im Monat.

Man trainiert jetzt nicht mehr bei der Kette, sondern bei dem Anbieter selbst in den bekannten Räumen, wobei einige Features der Kette nicht mehr nutzbar sind (Apps).

Vieles der alten Innenausstattung wurde entfernt und fast identisch mit neuem Logo wieder hingehängt.

Es wirkt jetzt wie ein Abklatsch der bekannten Kette. Das Training ist gleich.

Ist es okay, von den Mitgliedern den selben Preis zu kassieren, obwohl man als Inhaber die Unkosten deutlich gesenkt hat und die Mitglieder jetzt nicht mehr bei einem namhaften Anbieter sind?

Sport, Fitness, Finanzen, Franchise, Training, Wirtschaft, Recht, Vertrag, Ausstieg, Mitgliedschaft, Namensänderung, Sport und Fitness, Unternehmen, Vertragsrecht, Mitglieder, Mitgliedsbeitrag