Ikea liefert nicht und will auch nichts zurückzahlen?

Vor 6 Wochen habe ich in einer Ikea-Filiale einen selbst konfigurierten Schrank geordert, samt Montageservice. Daneben hatte ich einzelne Küchenmöbel bestellt, die durch Ikea zwar geliefert, aber nicht montiert werden sollten. (Ikea baut nur ganze Küchen von Ikea auf).

Es wurde ein fester Termin für Lieferung und Montage vereinbart. Ich machte klar, dass ein (noch) späterer Termin nicht in Frage käme; mir wurde versichert, dass er eingehalten würde.

Natürlich musste ich alles per EC im Voraus bezahlen. Immerhin über 1800 Euro.

Für den Tag nach der Lieferung hatte ich einen weiteren Handwerker beauftragt, um die Küche aufzubauen.

Einige Tage vor dem Liefertermin gab ich meine neue Telefonnummer Online an Ikea durch. Per telefonischem Rückruf wurde mir versichert, diese sei eingetragen, und der Spediteur würde sie auf jeden Fall erhalten, spätestens weil er bei Nichterreichen des Kunden die Zentrale anrufen müsse.

Am Tag der Lieferung wartete ich vergebens von 7 bis 21 Uhr. Niemand rief an, niemand klingelte. Am zweiten Tag kam eine Email, dass die Lieferung nicht durchgeführt werden konnte. Keine Begründung, kein Ersatztermin.

Gegen Kundenrückfragen ist Ikea gut abgeschottet. Anrufe werden wegen Überlastung abgewiesen. Online-Anfragen und Emails werden mit Floskeln beantwortet - man habe die Nachricht erhalten, die Bearbeitung dauere 8 Tage.

Das Problem: Der Handwerker für den Küchenaufbau hat nicht ewig Zeit. Er bot mir an, die fehlenden Küchenteile bei Ikea selbst abzuholen. In 3 Tagen. Danach ist er bis auf Weiteres ausgebucht.

Ich fuhr zu "meiner" Ikea-Filiale. Mein Vorschlag: Entweder die Lieferung der Küchenteile stornieren, so dass ich die Ware selbst mitnehmen (lassen) kann. Den Schrank dann innerhalb einer Woche montieren. Oder den ganzen Auftrag stornieren (Kaufrücktritt) und sofortige Rückzahlung des Gesamtbetrags.

Beides war nicht möglich.

Es stellte sich heraus, dass der Spedituer/Monteur behauptet, er habe mich nicht erreicht und auf Klingeln habe niemand geöffnet. Außerdem war die neue Telefonnummer nicht im System eingetragen.

Die Rückabwicklung wurde verweigert, da die Ware ja nicht vor Ort sei, sondern im Zentrallager. Aber die Zentrale wurde benachrichtigt (mit Priorität), sie werde mich innerhalb 24 Stunden telefonisch kontaktieren.

Natürlich ist das nicht erfolgt.

Meine Fragen:

  • Meines Wissens ist mein Vertragspartner die Ikea-Filiale, in der der Kauf getätigt wurde. Wie Ikea intern strukturiert ist und welche Abteilung womit betraut wird, ist für mich irrelevant. Den Kaufrücktritt muss also die Filiale abwickeln. Richtig oder falsch?
  • Ist es rechtens, dass Ikea mir die Rückzahlung vorenthält oder so verzögert, dass ich die dringend benötigten Möbel nochmal kaufen und bezahlen muss?
  • Bei verschuldetem Lieferverzug muss Ikea mir ggdf. Schadenseersatz leisten. (Nachfrist entfällt, da der Termin stundengenau definiert war). Wie setze ich das durch? Rechnung schreiben? An wen?
Möbel, IKEA, Recht, Handel, Handelsrecht, Lieferservice, Lieferverzug, Rücktritt vom Kaufvertrag
Wie lange gilt ein Angebot auf eBay-Kleinanzeigen?

Servus zusammen,

der Fragetitel mag etwas irreführend sein, deshalb hier nochmal genauer anhand eines Beispiels gefragt:

Verkäufer V bietet auf eBay Kleinanzeigen ein Produkt P (Preis auf Verhandlungsbasis) an.

Interessent I schreibt V an und fragt "90€?".

Daraufhin antwortet ihm V "100€ inklusive Versand?".

So, das ist zwar jetzt kein Gespräch unter Kaufleuten, findet so aber wahrscheinlich tausendfach täglich statt. Das Beispiel bezieht sich natürlich auf meine aktuelle Situation. Vom Interessenten habe ich nach meinem Gegenangebot keine Reaktion mehr erhalten, dies ist aber auch erst 3 Stunden her.

Mein Problem ist jetzt, dass ich nicht zu aufdringlich sein will, ich den Artikel aber gerne auf eBay einstellen würde. Ich denke, ich habe im Beispiel ein verbindliches Angebot abgegeben, aus dem ein Kaufvertrag zustande kommt, wenn mir der Interessant antwortet, dass es ok ist.

Deshalb kann ich jetzt ja nicht einfach den Artikel auf eBay stellen, wo er evtl. in einer Stunde über die Sofort-Kaufen-Option gekauft und bezahlt wird und dem Interessenten auf eBay Kleinanzeigen mitteilen, dass der Artikel schon verkauft wurde.

Oder doch? Wie lange gilt denn so ein Angebot? Auf eBay laufen die Preisvorschläge ja nach wenigen Tagen ab und verlieren so ihre Gültigkeit. Wie sieht das bei schriftlichen Angeboten aus?

Oder mache ich mir viel zu viele Gedanken und kann dem Interessenten auch einfach schreiben, dass ich heute noch eine Antwort brauche?

Recht, eBay, Kaufvertrag, Gesetz, Vertrag, Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Jura, Kauf
Was bedeutet diese Lizenz-Seite bei Pokémon?

Ich sehe oft Angebote im Internet von Leuten, die Pokémons auf z.B. Tassen oder Leinwand malen und dann verkaufen.

Ist das überhaupt legal?

Kann mir bitte jemand diesen Passus von der Homepage einmal erklären? Ich würde nämlich gerne wissen, ab wann/bis wann das legal ist.

(Es folgt ein Zitat)

Rechtliche Informationen

© 2020 Pokémon. © 1995 - 2020 Nintendo/Creatures Inc./GAME FREAK inc. Pokémon und Namen der Charaktere, Nintendo Switch, Nintendo 3DS, Nintendo DS, Wii, Wii U und WiiWare sind Marken von Nintendo. Das YouTube-Logo ist Eigentum von Google Inc. Andere Marken sind Eigentum der jeweiligen Inhaber.

Die Verbreitung jetzt bekannter oder in der Zukunft abgeleiteter Werke in jeglicher Form und durch jegliche Vertriebskanäle auf Grundlage von geschützten Markenzeichen, Dienstleistungszeichen, Handelsnamen und anderem urheberrechtlich geschützten Material (Fan-Art) der Pokémon Company International, Inc., den ihr verbundenen Unternehmen und Lizenznehmern (Pokémon) stellt eine gebührenfreie, nicht-exklusive, unwiderrufliche, übertragbare, unterlizenzierbare, weltweit gültige Lizenz vom Urheber der Fan-Art zur Nutzung, Übertragung, zum Kopieren, Ändern und Veröffentlichen der Fan-Art (und seinen Ableitungen) an Pokémon dar. Für jede Fan-Art werden weder weitere Gegenleistungen noch Vergütungen in irgendeiner Form gewährt. Der Urheber der Fan-Art verzichtet auf alle Ansprüche im Hinblick darauf, dass durch die Verwendung dieser Fan-Art eines seiner Rechte verletzt wird, einschließlich moralischer Rechte, Datenschutzrechte, Eigentumsrechte, Öffentlichkeitsrechte, Rechte an Materialien oder Ideen zu beanspruchen, oder jedes andere Recht, einschließlich des Rechts, dieses Material nur mit seiner vorherigen Zustimmung zu verwenden. Unter gar keinen Umständen gewährt die Nutzung von Fan-Art durch Pokémon dem Urheber der Fan-Art irgendein Recht, geistiges Eigentum von Pokémon oder Fan-Art über die persönliche, nicht-gewerbliche Nutzung hinaus zu verwenden.

Pokemon, legal, Urheberrecht, Handelsrecht, Lizensierung, Verkauf
CS:GO Trade Betrug, Gescammt. Bei der Polizei Anzeige erstatten und wird mir Steam den Skin erstatten?

Hallo,

Ich wurde bei einem Online Handel auf Steam betrogen/gescammt. Es handelt sich um einen virtuellen Gegenstand im Wert von 140€.

Kann die Polizei dagegen etwas tun? Würde mir Steam den Skin erstatten?

____DETAILS___ Mir wurde ein Handel über Steam im Chat angeboten. Er hat mir nicht vertraut und wollte einen Administrator (,der als Mittelmann dienen sollte ) in die Konversation eingeladen. Mir war das in dem Moment relativ egal, da es ein sehr verlockendes Angebot war und es mich total abgelenkt hat. Wir sollte jeweils beide ihm unsere Gegenstände schicken und er würde sie uns dann zurückgeben dem anderen jeweils. Doch beide sind anschließend zeitgleich aus der Konversation gegangen als mein Gegenstand bei ihm ankam und haben meine Kommunikation blockiert. Es stellte sich heraus, dass der angebliche Admin sein Komplize war und sein Profil nur fast 1:1 einem echten nachgeahmt wurde. Nur ein winziges kaum erkennbares Detail war anders. Sonst wäre alles glatt gelaufen wäre er echt.

Würde jetzt die Polizei etwas dagegen tun können? Oder würde mir Steam wenigstens den Skin zurückerstatten?

Ich habe eindeutige Beweise und Infos iD, Videoaufnahmen, Screenshots und sontiges.

Er gab sich als jemand anderes aus um den Handel zu manipulieren. Es ist nicht ganz meine Schuld da der Mittelmann ja alles beeinflusst. StGB Paragraph 263

Polizei, Handelsrecht, Scam, Strafgesetzbuch, Urkundenfälschung, CS:GO, Counter-Strike: Global Offensive
MMOGA kann bestellten Artikel nicht liefern und weigert sich zur Rückzahlung des Rechnungsbetrages ist das rechtens?

Hallo

Wir haben bei MMOGA was bestellt bzw.ein Minderjähriger und mit Paysafecard bezahlt.

Der Artikel kann von MMOGA nicht geliefert werden .

Daher haben wir um Rückzahlung gebeten des Gesamtbetrages inkl.gebühren. MMOGA bietet uns jetzt aber keine Rückerstattung an nur einen Gutschein und den auch nicht einmal über die komplette Summe inkl. Der Gebühren und verweigert eine Auszahlung per PayPal oder Banküberweisung.

Mal abgesehen davon daß MMOGA den Artikel nicht an einen minderjährigen rechtlich hätte verkaufen dürfen Einverständnis Erklärung der Eltern lag nicht vor ( dies teilten wir MMOGA auch mit ) stellt sich nun die Frage sind diese nicht verpflichtet denn Betrag vollständig zu erstatten und auf unsere gewünschte Art ?

Denn es kann ja nicht angehen das man was verkauft , nicht liefern kann und sich dann trotzdem bereichert in dem man verlangt dort was anderes zu kaufen.

Für uns ist MMOGA gestorben und wir werden dort nie wieder was kaufen !

Auf Paysafecard kann laut Paysafecard nichts erstattet werden . Also der Betrag nicht wieder gutgeschrieben werden und eine Reklamationsabteilung gibt es dort anscheinend nicht .

Müssen wir jetzt ernsthaft einen Anwalt einschalten ?

Wie sollen wir weiter vorgehen um unser Geld zurück zu bekommen. Hätte jemand vielleicht auch schon dieses Problem mit MMOGA ?

Freuen uns auf eure Antwort danke

Mfg

Trend4

Computerspiele, Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Handelsrecht, Medienrecht, MMOGA, Online-Spiele, paysafecard, Anwaltskanzlei, E-commerce Recht, Epic Games, Steam Key, Spiele und Gaming, Fortnite Account
Medikament aus den USA nach Deutschland importieren lassen über den Arzt?

Hallo, ich wollte fragen ist es möglich ein Medikament von den USA, sich über einen Arzt zu beschaffen also ich meine das so, dass der Arzt veranlasst dass legal Natuerlich und im Rahmen des Gesetzes mit einer Genehmigung oder Sonstiges was man dafür braucht, dieses Medikament hier einführt und mir verschreiben tut also ob da eine Möglichkeit besteht sich Präparate von dort über seinen behandelten Arzt importieren zu lassen Medikamente nämlich wo es hier nicht gibt . ich habe ADHS und ich bekomme dafür einmal am Tag eine Tablette elvanse 70 mg plus eine elvanse 50 mg und + 1 Tablette attentin 20 mg, das ist schon eine höhere Dosierung wie es eigentlich offiziell ist aber natürlich nicht verboten weil der Arzt kann die Dosis ja anpassen wie er das wünscht solange er nicht Sie Grenze überschreitet was er verschreiben darf im Monat von diesen Stoffen. Und ja ich benötige halt eine höhere Dosierung aber es ist immer noch nicht ausreichend finde ich ist ja auch jetzt egal darum geht es auch nicht Warum oder weshalb wieso ich das Medikament haben möchte möchte nur wissen ob das irgendwie möglich ist und man das machen kann und wenn man mir beschreiben kann wie man das angehen kann dass man das machen kann wäre mir eine Beschreibung sehr recht und ich wäre dankbar . möchte das Medikament desoxyn haben Dosierung ist erstmal Regal, nur ich weiß dass der Wirkstoff hier in Deutschland soweit ich weiß nicht verschreibungsfähig ist also das weiß ich ziemlich sicher Verkehrsfähigkeit keine Ahnung ich weiß nur es gibt es nicht mehr als Medikament und ja und ich möchte dafür eine Ausnahmegenehmigung also dass mein Arzt mir das Medikament importieren lässt und das dann die Kasse übernehmen tut oder ich von mir aus selber auch übernehmen tue Punkt Bitte löchert mich jetzt nicht mehr Fragen oder macht mir Vorschläge warum ich das nicht machen soll bitte verschont mich damit, ich möchte einfach nur wissen wie ich das bekommen kann und ob das überhaupt geht und der eine ausführliche Erklärung wäre wie ich das bekommen kann und ob das überhaupt geht und der eine ausführliche Erklärung wäre mir am liebsten von jemand wo Ahnung hat. Nachdem ihr mir das erklärt habt sachlich könnt ihr mich auch gerne fragen warum ich das möchte und weshalb und alles halt was euch interessiert falls es euch interessiert aber ich meine Antworten, wo nur drinnen steht dass ich das nicht machen soll oder warum ich das überhaupt haben will oder Verbesserungsvorschläge für meine Medikamentenplan ohne eine konstruktive Antwort könnte euch bitte sparen das sage ich dazu weil , immer vorkommt dass unnötige Antworten kommen wo mir nichts bringen das hasse ich einfach abgrundtief ... vielen Dank an euch

Medikamente, USA, Deutschland, Recht, Arzt, Betäubungsmittel, Gesundheit und Medizin, Handelsrecht, Import-Export, Arzneimittelgesetz
Angestellter Hausverwalter schließt Verträge ab - unwirksam?

Folgender Fall:

Die Eigentümergemeinschaft eines Hauses haben die ABC GmbH zur Hausverwaltung bestellt inkl. Verwaltervertrag, Vollmachten usw. Die ABC GmbH darf lt. Vollmacht Rechtsgeschäfte für die Eigentümergemeinschaft abschließen.

Ein Mitarbeiter der Hausverwalter ist zudem nebenberuflich Selbstständig als XYZ Einzeltunternehmen tätig im Bereich Handwerk. Eben dieser Mitarbeiter der ABC GmbH schließt nun einen Vertrag mit seinem eigenen Unternehmen XYZ ab bzw. beauftragt sich als Einzelunternehmen selbst, um eine Dienstleistung/Instandhaltung zu erbringen.

Die Rechnung wurde per Vorkasserechnung an die Eigentümergesellschaft gestellt, ging der Hausverwaltung zu und wurde bezahlt, dadurch erfolgte die Beauftragung und ein Kaufvertrag kam zustande.

Es existitert keine explizite Vollmacht im Rahmen des Arbeitsverhätnisses der ABC GmbH, allerdings gibt es eine "Duldungsvollmacht" da die Geschäftsführung der ABC GmbH duldet, dass deren Mitarbeiter Verträge - auch im Namen der vertretenden Eigentümergemeinschaften abschließen.

Daher müsste das Rechtsgeschäft wirksam sein. Durch die Duldungsvollmacht wurde es wirksam abgeschlossen und durch die Zahlung der Rechnung vollumfänglich beauftragt und schlussendlich auch abgewickelt.

Oder liege ich falsch?

Recht, Arbeitsrecht, Vertrag, Eigentümergemeinschaft, Handelsrecht, Hausverwaltung, Vollmacht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen